Schreiende Nachbarskinder
20.03.2019 um 22:41@Redan
Es gibt auch den "ungebührlichen/unzumutbaren" Lärm, der zu keiner Tageszeit statt finden darf. Der ist allerdings ortsabhängig.
Dh, lautes Geigen- oder Klavierspiel außerhalb der Ruhezeiten müsste zB in einer Musik-Stadt (Salzburg, zBayreuth, B) geduldet werden, wenn es nicht "zu laut" ist oder "zu lange/zu oft" vorkommt oder andauert. Wobei "zu laut", "zu oft" und "zu lange" dehnbare Begriffe sind, über deren Klärung man sein ganzes Vermögen durch Gerichtsstreits verlieren kann.
Dieselbe Spielfreude in einem Erholungs- Kurheim hingegen ginge gar nicht.
@Ilvareth
Den zahlst Du aber auch in Mietwohnungen mit.
@Abahatschi
Diese Kosten sind allemal wengier als Miete+Hausgeld zusammen. Hinzu kommt,dass man Eigentümer mehr Rechte hat. Man kann auch nicht gekündigt werden.
@Augusta
@Redan
Guck doch mal Deinen Mietvertrag an. Wie viel zahlst Du monatlich?
Ich zahle für zwei Zimmer € 680,- inklusive Betriebskosten, die ca € 220,- betragen. Dh, € 460,- für den Vermieter. Normalerweise sind da auch noch die Steuern drin, die Vermieter ja ungeniert auf die Mieter umlegen.
Und genau diese € 460,- würde ich sparen, wenn ich Eigentümer wäre.
Aber wenn du das Pech hast, einen Trompete spielenden Nachbar zu haben, der zu vernünftigen Zeiten und in vernünftigem Umfang übt, das Dir aber trotzdem unfassbar auf den Sack geht, dann ist das schlicht Pech.Weiß jetzt nicht, wer das meinte, aber es ist nicht ganz richtig.
Es gibt auch den "ungebührlichen/unzumutbaren" Lärm, der zu keiner Tageszeit statt finden darf. Der ist allerdings ortsabhängig.
Dh, lautes Geigen- oder Klavierspiel außerhalb der Ruhezeiten müsste zB in einer Musik-Stadt (Salzburg, zBayreuth, B) geduldet werden, wenn es nicht "zu laut" ist oder "zu lange/zu oft" vorkommt oder andauert. Wobei "zu laut", "zu oft" und "zu lange" dehnbare Begriffe sind, über deren Klärung man sein ganzes Vermögen durch Gerichtsstreits verlieren kann.
Dieselbe Spielfreude in einem Erholungs- Kurheim hingegen ginge gar nicht.
@Ilvareth
Du zahlst doch „Hausgeld“, wenn du in einer Eigentumswohnung wohnst.Kenn den Begriff nicht. Meinst Du "Betriebskosten"? Wasser, Heizung, Müllabfuhr, Verwaltung, Putzdienst, Reperaturen, etc?
Den zahlst Du aber auch in Mietwohnungen mit.
@Abahatschi
Als Mieter zahlst Du das auch jetzt schon mit - als Eigentümer kommst Du auf 200-250€ wenn noch deine Heizkosten auch dazu machst.Eben. Das bindet sich doch nicht der Vermieter ans Bein.
Diese Kosten sind allemal wengier als Miete+Hausgeld zusammen. Hinzu kommt,dass man Eigentümer mehr Rechte hat. Man kann auch nicht gekündigt werden.
@Augusta
Das war mir als Kind so unangenehm und peinlich dass ich dannach echt versucht habe mich dran zu halten.Ja, Dir, und das kennzeichnet Dich als anständigen und gesund sozialisierten Menschen. Leider sind aber nicht alle so.
@Redan
Was ist denn jetzt genau alles nicht im Wohngeld enthalten und muss auch noch zusätzlich monatlich bezahlt werden?Ich bin mir sicher, dass Du das ohnedies tust. Das bindet sich doch nicht der Vermieter ans Bein. Dann hätte er doch gar nichts mehr von der Miete.
Guck doch mal Deinen Mietvertrag an. Wie viel zahlst Du monatlich?
Ich zahle für zwei Zimmer € 680,- inklusive Betriebskosten, die ca € 220,- betragen. Dh, € 460,- für den Vermieter. Normalerweise sind da auch noch die Steuern drin, die Vermieter ja ungeniert auf die Mieter umlegen.
Und genau diese € 460,- würde ich sparen, wenn ich Eigentümer wäre.