Die verdrängte Diskriminierung von Männern in unserer Gesellschaft
05.11.2019 um 17:10Abahatschi schrieb:Das ist doch deine Logik: Zwang = Privileg.*seufz* nein das ist nicht meine logik. Wäre dies so, würde ich nicht von sklaven und KZ insassen als unterprivilegierte reden. Sie wären nach dieser logik privilegiert.
Abahatschi schrieb:Wehrdienst = Privileg für Männer -> Frauendiskriminierung.Damals richtig, heute in zeiten ausgesetzter wehrpflicht und freiwilligkeit in allen bereichen für alle geschlechter falsch. Gleiches recht fpr alle, gleiche pflicht für alle, niemand in diesem fall mehr diskriminiert, niemand mehr privilegiert. Allgemeine dienstpflicht kam 2018 zur sprache. SOllte wherpflicht wieder kommen, dann wahrscheinlich in veränderter form, da andere zeiten.
Abahatschi schrieb:Sanitärdienst = Privileg für Frauen -> Männerdiskriminierung.Gas, wasser,scheizze ist ein von männern dominierter berufszweig. Solltest du den sanitätsdienst meinen.... der ist verfügbar für männer. Nix privileg, da für beide gleichermaßen verfügbar.
Abahatschi schrieb:Ich kann nichts dafür dass Du im Flussdiagramm falsch abgebogen bist.Bin ich nicht. Du merkst nur nicht, dass meine logik nicht aussagt "zwang = privileg". Ich sage die ganze zeit: mehr rechte = privileg.
Jorkis schrieb:Wenn ich als Mann eingezogen werde, dann schicken sie mich im Zweifel an die Front, auch wenn ich mich vorher freiwillig für einen Sanitätsdienst gemeldet hatte.Ich könnte jetzt ja ganz frech sagen.... nee. Im schützengraben landest du nicht. Es wäre selten dämlich von er bundeswehr unausgebildete menschen in den schützengraben zu verfrachten. Dort landen die streitkräfte und das sind aktuell aufgrund ausgesetzter wehrpflicht alles freiwillige.
(1) Männer können vom vollendeten achtzehnten Lebensjahr an zum Dienst in den Streitkräften, im Bundesgrenzschutz oder in einem Zivilschutzverband verpflichtet werden.
(2) Wer aus Gewissensgründen den Kriegsdienst mit der Waffe verweigert, kann zu einem Ersatzdienst verpflichtet werden. Die Dauer des Ersatzdienstes darf die Dauer des Wehrdienstes nicht übersteigen. Das Nähere regelt ein Gesetz, das die Freiheit der Gewissensentscheidung nicht beeinträchtigen darf und auch eine Möglichkeit des Ersatzdienstes vorsehen muß, die in keinem Zusammenhang mit den Verbänden der Streitkräfte und des Bundesgrenzschutzes steht.
(3) Wehrpflichtige, die nicht zu einem Dienst nach Absatz 1 oder 2 herangezogen sind, können im Verteidigungsfalle durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes zu zivilen Dienstleistungen für Zwecke der Verteidigung einschließlich des Schutzes der Zivilbevölkerung in Arbeitsverhältnisse verpflichtet werden; Verpflichtungen in öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse sind nur zur Wahrnehmung polizeilicher Aufgaben oder solcher hoheitlichen Aufgaben der öffentlichen Verwaltung, die nur in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis erfüllt werden können, zulässig. Arbeitsverhältnisse nach Satz 1 können bei den Streitkräften, im Bereich ihrer Versorgung sowie bei der öffentlichen Verwaltung begründet werden; Verpflichtungen in Arbeitsverhältnisse im Bereiche der Versorgung der Zivilbevölkerung sind nur zulässig, um ihren lebensnotwendigen Bedarf zu decken oder ihren Schutz sicherzustellen.
(1) und (2) trifft nicht auf zivilpersonen zu, sondern auf aktiv wehrpflichtige (die es nicht gibt, da ausgesetzt). Das geht frühestens ab (3) los. Welche jobs habt ihr an der backe? Öffentlich rechtlicher-dienst (polizei oder verwaltung). Ansonsten versorgung und verwaltung der streitkräfte oder aber lebensnotwendige versorgung der zivilbevölkerung.
Der schützengraben bleibt freiwilligen vorbehalten, die restlichen aufgaben sind nicht zwingend mit dem dienst an der waffe verbunden. Es steht im grunde nirgendwo, dass männliche zivilisten an die front geschickt werden oder zur waffe greifen müssen. Nicht in einem satz. Der einzige bezug zu waffen ist bei frauen zu finden und beinhaltet ein verbot. Daraus zu schließen, dass alle männer im schützengraben an der front verrecken müssen, ist ein wenig gewagt. Kann man aber machen, muss man dann begründen können. Liest du irgendwo heraus, dass du im verteidigungsfall eingezogen wirst, ne waffe in die hand bekommst und den streitkräften an der front zugeteilt wirst?
Wie sagtest du so schön... man kann es drehen, wie man will. Man kann aber auch mal aufhören zu drehen, davon wird einem nur schwindelig.