Abahatschi schrieb:Ok - wie Du möchtest. Ich will nur darauf hinweisen dass deine Verwendung sehr leicht mißverstanden wird.
Wird sie nur, wenn man die bedeutung nicht rafft. Ein privileg ist ein
zusätzliches recht, kein fehlendes.
Abahatschi schrieb:die Sklaven waren privilegiert Baumwolle zu pflücken
Beispiel für unterprivigelierung.
(von bestimmten Menschen, Schichten, Minderheiten, Völkern) nicht oder nur eingeschränkt an bestimmten Rechten, Privilegien, Vorteilen in sozialer oder ökonomischer Hinsicht teilhabend
https://www.duden.de/rechtschreibung/unterprivilegiertAbahatschi schrieb:die Gefängnisinsassen haben das Privileg die ganze Zeit in der Anstalt zu verbringen
Verstoß gegen geltendes recht--> entzug von rechten aufgrund rechtlicher grundlage --> (toleriert) unterprivilegiert.
Abahatschi schrieb:Die Frauen hatten das Privileg daheim zu bleiben und den Haushalt zu machen.
Kein recht auf dienst an der waffe oder arbeit(es war schlicht verboten bzw im falle der arbeit nur mit genehmigung des ehemannes erlaubt) ---> unterprivilegiert. Zu hause zu bleiben war kein recht, sondern eine logische konsequenz aufgrund eines
fehlenden rechts.
Jorkis schrieb:Oder das Vorrecht der Frauen, vor der Einführung des Frauenwahlrechts sich keinen Kopf über die Wahlentscheidung machen müssen. Ein klassisches Privileg im allgemeinen Sprachgebrauch :)
Es gab ein wahlrecht, welches frauen kategorisch ausschloss. ---> fehlendes recht, nix privilegiert.
Jorkis schrieb:Es werden nur noch möglichst kreative Pfade im Flussdiagramm gesucht, wie man dorthin kommt.
Andersherum wird gerade ein schuh draus.
Wenn ich von einem recht ausgeschlossen werde, kann ich nicht privilegiert sein, da ein privileg kein fehlendes recht darstellt, sondern ein
zusätzliches, welchen anderen gruppen verwehrt wird. Ob aus diesem zusätzlichen recht auch pflichten entstehen oder nicht, steht auf einem anderen blatt....