Sollte man Arbeitslose zwingen zu arbeiten?
14.02.2023 um 09:58ToTheSun schrieb:Anekdote und irrelevantEbendies ist nicht irrelevant. Es gibt in Deutschland etwas, das nennt sich Gleichbehandlungsprinzip. Entscheidungen zu Sozialleistungen liegen oft nicht nur im Ermessen des Sachbearbeiters oder eines Ausschusses, sondern manche Einrichtungen scheinen eigene Regeln zu machen. Viele glauben das nicht, weil nicht sein kann, was nicht sein darf. Dennoch passiert genau das. Und mittlerweile ist das kein Einzelfall mehr. Immer mehr Antragsteller bemerken die Unterschiede von Region zu Region. Was im Jobcenter eines Landkreises passiert, kann in einem anderen schon anders sein. Lediglich grundlegende Daten wie die Tabellen in den Anhängen des SGB bleiben festgeschrieben.
Selbst wenn nur ein einziger Bescheid (zum Beispiel bei HartzIV/Bürgergeld) falsch ist und von der entsprechenden Behörde als rechtlich bindend anerkannt wird und der Antragsteller kaum Chancen auf Rechtsbehelf hat, so ist das ein Skandal. Denn das bedeutet, dass vor dem Gesetz eben nicht jeder gleich ist.
Andererseits hat es auch viele Vorteile für den Antragsteller, wenn der Sachbearbeiter nach Ermessen handeln kann. So kann der Antragsteller persönlich klären, welche Ursachen beispielsweise ein unregelmäßiges Einkommen hat. Manche - nicht alle! - Sachbearbeiter sind auch nur Menschen. :D Die verstehen es, wenn etwas mal nicht so im Leben des Antragstellers läuft, wie es sollte.
capspauldin schrieb:Die EKS ist eine Schätzung die dazu hilft, einen Mittelwert zu finden. Die wird nicht monatlich gemacht sondern in der Regel alle 6 Monate einmal.Beispielsweise ist das hier von der Behörde abhängig. Gehen wir hier mal von einem Jobcenter aus. Bei einem unregelmäßigen Einkommen ist jedes Jobcenter dazu ermächtigt eigene Entscheidungen (nach Ermessen) zu treffen, wie der Antragsteller aufgefordert werden kann, sein Einkommen regelmäßig nachzuweisen. Manche pauschalisieren ab einem Einkommensnachweis von 3 Monaten, manche fordern monatliche Nachweise (wie im Jobcenter in meinem Landkreis) und es gibt sicher noch weitere Methoden.
capspauldin schrieb:Der Name und die Grunddaten werden nur auf der ersten Seite direkt zu Beginn angegeben. Nicht 3 oder 4 mal.Das stimmt leider nicht. Beispielsweise hat die Anlagen VM, EM und KDU (Standard-Anlagen) auch Felder zur Eintragung von Stammdaten. Warum ist nicht verständlich, da der Antrag von ein und demselben Antragsteller stammt. Aber es gibt wirklich Jobcenter (wem bei mir), die regelrecht streitsüchtig sind. Ich wurde auch schon zu einem Gespräch mit einer sehr genervten Sachbearbeiterin eingeladen, weil ich an einer Stelle meine Bedarfsgemeinschaftnummer vergessen habe...
@SuiGeneris hat also Recht, dass die Verfahren bei Sozialleistungen auf Einzelfällen beruhen (was teilweise auch gut ist, aber andererseits auch nicht :D) und die Anträge den Behörden nur helfen sollen, Grundlagen zu schaffen.