Sollte man Arbeitslose zwingen zu arbeiten?
30.01.2023 um 11:06shionoro schrieb:Aber im TVÖD wird doch danach unterschieden, wie viel berufserfahrung ich habe und entsprechend mehr oder weniger bezahlt. Oder nicht?Die Entgeltgruppe, nach der bezahlt wird, steht aber bereits in jeder Stellenausschreibung.
Weswegen die Aussage, dass eine gelernte Bürokraft letztlich teurer kommt für die ausgeschriebene Stelle, als eine ungelernte Kraft, schlichtweg falsch ist:
shionoro schrieb:Aber wenn da eine gelernte Bürokraft kam, wurde die oft abgelehnt. Stattdessen hat man am Ende eine junge, ungelernte Kraft hingesetzt die eingearbeitet werden muss (und oft gar nicht vor hat , lange zu bleiben).Bewerbe ich mich auf eine Stelle in E4, werde ich, sollte ich erfolgreich sein, auch nach E4 bezahlt, da nochmal: die Stelle gekoppelt ist an die Entgeltgruppe und die bemisst sich nach der StellenBEschreibung.
Weil man die billiger haben kann und sich davon versprochen hat, weniger krankenstand zu haben als bei 40 oder 50 jährigen, jedenfalls kann ich es mir nicht anders erklären.