Abahatschi schrieb:Ok, dürfen wir sie zu Umschulungen in gesuchten Berufen zwingen und wenn sie nicht mitmachen die Leistungen streichen?
Umschulungen sind immer gut, nur müssen sie demjenigen auch liegen.
Ich denke mal, wenn jemand absolut keine Ambitionen für z.B. einen Pflegeberuf hat, dann kann man so jemanden umschulen (auch zwangsweise) wie man will, er wird den Job dann nur mit Widerwillen ausfüllen - und die zu Pflegenden würden darunter leiden.
Abahatschi schrieb:Nein. Das ist doch bekannt. Es geht um ALG2.
du hattest doch aber irgendwann sinngemäß geschrieben, dass Wohlhabende Arbeitnehmer, wenn sie arbeitslos würden, dann
nichts von ihrer Arbeitslosenversicherung haben, da sie ja erst mal ihr Vermögen aufbrauchen müssten (so verstand ich dein Post zumindest) - das war der Kontext auf den ich mich bezogen hatte.
Denn vor Alg2 kommt erst mal Alg1, wo dann wohl das Vermögen noch nicht angetastet wird, also haben sie etwas von ihrer AV
:)PS: jetzt hab ich gefunden, wo das für mich so raus kam:
Abahatschi schrieb:Ja, sie werden dankbar sein dass sie zwangsversichert worden sind und keine Ansprüche haben
gab aber noch ein anderes Post wo es noch deutlicher war, dass es bei dir um Wohlhabende ging die dann arbeitslos werden.
Wie gesagt, die fallen ja nicht sofort in Alg2