Unglücklich am Arbeitsplatz
22.07.2016 um 12:31@kleinundgrün
Der klassische Unfall, z.B. beim einparken ein anderes Auto angestoßen ist der Arbeitnehmer nicht in der Haftung.
Das ist alles vom Grad der Fahrlässigkeit abhängig. Eine leichte Fahrlässigkeit reicht da nicht um den AN zu belangen.
Würde eine rechtlich einwandfreie Haftung bestehen z.B. überhöhte Geschwindigkeit, Trunkenheit usw. müsste er AG den AN nicht "erpressen" wie es hier im Forum geschrieben wurde.
Daraus würde ich jetzt mal spekulieren .. .. ..
Das der Mitarbeiter einen hohen Schaden verursacht hat und der AG weiß das er auf die Differenz vom Schadenswert zu der Selbstbeteiligung hängen bleibt und ihn nun bedroht.
Aber da ist es müßig sich zu streiten, da wir wie gesagt den Hintergrund nicht kennen.
Da kann ihm ein Anwalt mit dem er die Sachlage ausführlich schildern kann helfen.
Möglicherweise ist der arme Kerl zu einfältig um sein Recht durchzusetzen.
Man sollte ihn mal darauf hinweise das er auch (da er vermutlich ein geringes Einkommen hat) vermutlich den Anwalt über die Gerichtskostenbeihilfe erstattet bekommt.
Aber das ist OT.
Grüße
kleinundgrün schrieb am 19.07.2016:Selbstverständlich haftet auch der Arbeitnehmer grundsätzlich, wenn er schuldhaft (also mindestens fahrlässig) handeltDas sehe ich ja auch so. (vielleicht reden wir aneinander vorbei)
Der klassische Unfall, z.B. beim einparken ein anderes Auto angestoßen ist der Arbeitnehmer nicht in der Haftung.
Das ist alles vom Grad der Fahrlässigkeit abhängig. Eine leichte Fahrlässigkeit reicht da nicht um den AN zu belangen.
Würde eine rechtlich einwandfreie Haftung bestehen z.B. überhöhte Geschwindigkeit, Trunkenheit usw. müsste er AG den AN nicht "erpressen" wie es hier im Forum geschrieben wurde.
Daraus würde ich jetzt mal spekulieren .. .. ..
Das der Mitarbeiter einen hohen Schaden verursacht hat und der AG weiß das er auf die Differenz vom Schadenswert zu der Selbstbeteiligung hängen bleibt und ihn nun bedroht.
Aber da ist es müßig sich zu streiten, da wir wie gesagt den Hintergrund nicht kennen.
Da kann ihm ein Anwalt mit dem er die Sachlage ausführlich schildern kann helfen.
Möglicherweise ist der arme Kerl zu einfältig um sein Recht durchzusetzen.
Man sollte ihn mal darauf hinweise das er auch (da er vermutlich ein geringes Einkommen hat) vermutlich den Anwalt über die Gerichtskostenbeihilfe erstattet bekommt.
Aber das ist OT.
Grüße