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Unglücklich am Arbeitsplatz

202 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Arbeitsplatz ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Unglücklich am Arbeitsplatz

22.07.2016 um 12:31
@kleinundgrün
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb am 19.07.2016:Selbstverständlich haftet auch der Arbeitnehmer grundsätzlich, wenn er schuldhaft (also mindestens fahrlässig) handelt
Das sehe ich ja auch so. (vielleicht reden wir aneinander vorbei)

Der klassische Unfall, z.B. beim einparken ein anderes Auto angestoßen ist der Arbeitnehmer nicht in der Haftung.
Das ist alles vom Grad der Fahrlässigkeit abhängig. Eine leichte Fahrlässigkeit reicht da nicht um den AN zu belangen.

Würde eine rechtlich einwandfreie Haftung bestehen z.B. überhöhte Geschwindigkeit, Trunkenheit usw. müsste er AG den AN nicht "erpressen" wie es hier im Forum geschrieben wurde.

Daraus würde ich jetzt mal spekulieren .. .. ..
Das der Mitarbeiter einen hohen Schaden verursacht hat und der AG weiß das er auf die Differenz vom Schadenswert zu der Selbstbeteiligung hängen bleibt und ihn nun bedroht.

Aber da ist es müßig sich zu streiten, da wir wie gesagt den Hintergrund nicht kennen.
Da kann ihm ein Anwalt mit dem er die Sachlage ausführlich schildern kann helfen.

Möglicherweise ist der arme Kerl zu einfältig um sein Recht durchzusetzen.
Man sollte ihn mal darauf hinweise das er auch (da er vermutlich ein geringes Einkommen hat) vermutlich den Anwalt über die Gerichtskostenbeihilfe erstattet bekommt.

Aber das ist OT.

Grüße


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Unglücklich am Arbeitsplatz

22.07.2016 um 12:47
Zitat von nexutronnexutron schrieb:Der klassische Unfall, z.B. beim einparken ein anderes Auto angestoßen ist der Arbeitnehmer nicht in der Haftung.
Eigentlich schon. Da reden wir in aller Regel nicht mehr von leichtester Fahrlässigkeit. Im Straßenverkehr muss man eben besonders aufmerksam sein und schauen, wo man hin fährt. Beispiele für leichteste Fahrlässigkeit sind eher Umstände, die regelmäßig schlecht vorhersehbar sind. Plötzliche Straßenglätte, Aquaplaning bei einigermaßen angepasster Geschwindigkeit etc.
Wobei hier keiner in die Privatinsolvenz getrieben wird, weil die Haftung auf den echten Schaden des AG - also in der Regel die SB - begrenzt ist.

Aber letztlich ist es recht speziell und ich wollte nur nicht diese absolute Aussage stehen lassen, weil auf dieser Basis dann u.U. Schritte unternommen werden, die das Problem nur verstärken.

Aber es ist richtig, dass man eine solche Forderung nicht hinnehmen sollte, im Grunde ist da fachkundige Beratung angesagt. Eine Erstberatung beim Rechtsanwalt kostet nicht allzu viel.


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