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Unglücklich am Arbeitsplatz

202 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Arbeitsplatz ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Unglücklich am Arbeitsplatz

07.07.2016 um 00:56
@Mila_
danke!


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Unglücklich am Arbeitsplatz

07.07.2016 um 09:00
@josie321

Die Frage nach Kindern belästigt dich schon? Ich sehe da kein Problem! Es kommt auch immer drauf an wie er mit dir spricht. Trotz allem bist du alt genug um ihm deutlich zu machen was du magst und was nicht. Löse deine Probleme vernünftig und nicht so....
Ansonsten kann ich nur hoffen das Arbeitgeber in Zukunft vor dir geschützt werden!


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Unglücklich am Arbeitsplatz

07.07.2016 um 09:53
Also was mir hier n wenig "befremdlich" vorkommt ist das immer wieder auf ihr Alter verwiesen wird, und das sie das gefälligst zu wissen hat.
Ich finde sowas unter aller Sau, da ich das selber manchmal auch so im Alltag höre ... "Mit 31 müsste man ja erwachsen genug sein, bekomm dein Leben auf die Reihe" usw...

Nun ja.... bei mir geht das mittlerweile da rein und am anderen Ohr wieder raus, aber trotzdem kocht es jedes Mal in einem wieder hoch.

Finde ich unmöglich! Das geht auch anders, denn das Alter hat nichts mit Erfahrungen und "etwas auf die Reihe zu bekommen" zu tun-


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Unglücklich am Arbeitsplatz

07.07.2016 um 12:06
Zitat von PioramaPiorama schrieb:in wie weit ?
Naja, erstmal muss er den Verdacht haben und den Nachweis bringen. Dann kann es vors Gericht gehen, Kündigung dürfte jetzt nicht wirklich schlimm für dich sein, wie es evtl. mit einer Rückzahlung des Gehalts, sonstige Kosten, Auswirkungen auf dein Arbeitszeugnis oder bei neuer Arbeitsstelle Rückfragen beim alten Arbeitgeber etc. aussieht will ich nicht beurteilen.


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Unglücklich am Arbeitsplatz

07.07.2016 um 12:07
@knopper

super,du sprichst mir aus der Seele!

@taren

da verzichte ich auf alles!


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Unglücklich am Arbeitsplatz

07.07.2016 um 12:09
Zitat von tarentaren schrieb:...
Kündigung dürfte jetzt nicht wirklich schlimm für dich sein, wie es evtl. mit einer Rückzahlung des Gehalts, sonstige Kosten,
...
nein alles nichtig.
Innerhalb der Probezeit können beide Seiten von heute auf morgen kündigen! Wurde schon öfters bestätigt.


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Unglücklich am Arbeitsplatz

07.07.2016 um 12:11
@knopper Es ging bei mir auch ums Krankfeiern, also einfach krank machen ist evtl. keine gute Idee man sollte dann schon auch krank sein.


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Unglücklich am Arbeitsplatz

07.07.2016 um 12:15
@taren

das weiß ja keiner.... und solange man vom Arzt krank geschrieben ist?
Sehe ich kein Problem drin.


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Mila_ ehemaliges Mitglied

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Unglücklich am Arbeitsplatz

07.07.2016 um 12:17
Gibt das dann überhaupt Arbeitslosengeld? Also wenn sie aufgrund blau machens gekündigt wird?


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07.07.2016 um 12:24
@Mila_

bei Krankenstand wenn ich gekündigt werde,ja.Selbst kündigen darf ich nicht


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Mila_ ehemaliges Mitglied

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Unglücklich am Arbeitsplatz

07.07.2016 um 12:25
@josie321

Ah ok danke, das wusste ich nicht.


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Unglücklich am Arbeitsplatz

07.07.2016 um 12:27
Zitat von josie321josie321 schrieb:Selbst kündigen darf ich nicht
Doch.

Hierfür müssen aber bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden.

Zum Beispiel, dass du aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr dieser Tätigkeit nachgehen kannst, oder eben Psychischen.

Das muss von einem Arzt bescheinigt werden. Dann kann dir das Amt keine Sperre verhängen.


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07.07.2016 um 12:40
@Kältezeit

achso,das wusste ich nicht


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apart ehemaliges Mitglied

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Unglücklich am Arbeitsplatz

07.07.2016 um 14:10
@Kältezeit

Gibt es diese Form von "gutachten" noch? Dazu müsste man doch schon zum psychiater oder? Oder psychologe? Oder kann das auch ein allgemeinarzt attestieren? Kannst du mir weiterhelfen?
Ich frag aus dem Grund, weil es ja ne Zeitlang bspw krankenkassen gab, die manche ops erst bezahlt haben, nachdem ein gutachten vom psychiater vorlag, dass der Patient psychisch drunter leidet und somit die op brauch. Mittlerweile gibts das Aba nicht mehr?! Deshalb meine dumme frage in dem Fall, ob das jeder art bestätigen kann und weil es hier primär nich um Krankenkassen geht


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apart ehemaliges Mitglied

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Unglücklich am Arbeitsplatz

07.07.2016 um 14:50
Oke ich reklamiere, habe vergessen dass es um Österreich geht


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Unglücklich am Arbeitsplatz

07.07.2016 um 14:55
@apart

nein es geht um Berlin


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Unglücklich am Arbeitsplatz

07.07.2016 um 15:09
Zitat von knopperknopper schrieb:Innerhalb der Probezeit können beide Seiten von heute auf morgen kündigen! Wurde schon öfters bestätigt.
Da würde mich brennend interessieren, wo so etwas bestätigt wurde. In Deutschland kann es jedenfalls nicht sein. Da beträgt die Kündigungsfrist in der Probezeit mindestens 14 Tage zum nächsten Werktag.

Kosten - bis auf eine Sperrfrist beim ALG - entstehen aber nicht. Eine solche Kündigung ist ja vertragsgemäß (wenn eine Probezeit vereinbart ist).


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apart ehemaliges Mitglied

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Unglücklich am Arbeitsplatz

07.07.2016 um 15:13
@kleinundgrün

Vllt hat @knopper das mit den azubis durcheinander geworfen? Da gehts kla fristlos innerhalb der Probezeit zu kündigen


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Unglücklich am Arbeitsplatz

07.07.2016 um 15:21
Zitat von apartapart schrieb:Oke ich reklamiere, habe vergessen dass es um Österreich geht
Sie lebt und arbeitet in Berlin.
Zitat von apartapart schrieb:Gibt es diese Form von "gutachten" noch? Dazu müsste man doch schon zum psychiater oder? Oder psychologe? Oder kann das auch ein allgemeinarzt attestieren? Kannst du mir weiterhelfen?
Ja, die gibt es noch. Ich kenne selbst 2 solcher Fälle.

In dem einen Fall ist der Vater einer Bekannten gestorben, nach langer Krankheit, so dass sie sich nicht in der Lage fühlte, weiter arbeiten zu gehen. -> Vom Arzt bescheinigt.

In einem anderen Fall lag eine Unverträglichkeit gg. chemische Substanzen vor, der Arbeitnehmer war also körperlich nicht mehr in der Lage, dort zu arbeiten und bekam sogar noch eine satte Abfindung. (In Wirklichkeit hatte er einfach keine Lust mehr, Schichtarbeit zu schieben, die Chemikalien waren nur vorgeschoben, er hatte ja schon jahrelang dort gearbeitet - interessierte das Arbeitsamt aber wenig. Es reichte einfach, dass er Asthma hatte und sich dies auch nochmals vom Arzt bescheinigen ließ).

In beiden Fällen gab es keine Sperre vom Arbeitsamt, jedoch bereits vorab Gespräche dort bzw. unverbindliche Nachfragen. Die sagten dann, man solle sich das attestieren lassen. Wenn du einen Job quittieren musst, weil es seelisch oder körperlich garnicht mehr geht, können die dich nicht sperren.

Ich frage mich nur, welcher Fall bei @josie321 hier vorliegen würde. Sexuelle Belästigung ist es ja nicht wirklich. Ruf doch einfach mal beim für dich zuständigen Arbeitsamt an.


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Unglücklich am Arbeitsplatz

07.07.2016 um 15:32
@kleinundgrün

ich meine das es so war das der Arbeitnehmer 14 Tage hat...aber der Arbeitgeber von heute auf morgen.

Is natürlich auch wieder gaaaanz gerecht. meine Antwort darauf als AN, wäre dann halt eindeutig.

Auch von heute auf morgen :)

.... wird wohl auch in den meisten Fällen kaum ein AG gegen klagen. jedenfalls ist mir sowas nicht bekannt


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