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Unglücklich am Arbeitsplatz

202 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Arbeitsplatz ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Unglücklich am Arbeitsplatz

17.07.2016 um 12:50
Wenn es ein Unfall war, hat der Arbeitgeber keine Ansprüche gegen den Arbeitnehmer.

Sollte z.B. der Arbeitnehmer betrunken den Unfall verursacht haben, kann der AG den AN auf Schadenersatz verklagen.
Nur bei grob fahrlässige oder vorsätzlich Schäden kann der Arbeitgeber es versuchen.
Ob er bei einer Schadensersatzforderung über ein Gericht "recht" bekommt, steht noch mal auf einem anderen Blatt.
Schließlich trägt der Arbeitgeber das Unternehmensrisiko, auch für die Fehler der Arbeitnehmer.

@josie321
Ich möchte nicht dir oder deinen Kollegen zu nahe treten oder beleidigen.
Aber wer Autos reinigt, hat vermutlich keinen guten Schulabschluss bzw. Ausbildung oder andere Probleme warum er keine qualifizierte Stelle hat.
Und das nutzt dein Arbeitgeber schamlos aus.

Einen anderen schlecht bezahlten Job findet man schnell, mit vermutlich einem etwas besseren Arbeitgeber.

Du kannst nur 25 Stunden arbeiten?
Du reinigst Autos (was sicherlich körperlich anstrengend ist)
Du bist hübsch und sprach gewandt, warum dein Chef dich an der Rezeption haben will.
Du kommst aus Berlin.

Dann kannst du mit Sicherheit was anderes finden was du erfüllst. z.B. Kellnern.
Vormittags in einem Kaffee oder Abends in einem Restaurant. Es geht immer was.
Auch bei den Lebensmittel Discounter bekommt man an der Kasse oder für das Regale einräumen einen Job der auch mit geringere Qualifikation oder Stundenweise vereinbar ist.



@hallo-ho
Ich wurde mal gerne wissen was du für einen Job hast.


Grüße


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Unglücklich am Arbeitsplatz

18.07.2016 um 19:31
@Serpens

holte mir eine Bestätigung,dass ich eine allergische Reaktion habe.
Sanktionen brauche ich keine zu fürchten.

@nexutron

der Schaden beträgt 30.000.-,ich vermute da mein Kollege als Fahrer den Arbeitsvertrag niicht richtig durchgelesen hat und dadurch in eine Falle geraten ist.
Sprachgewandt bin ich nicht,bin eher zurückhaltend.
Kellnern will ich nicht


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Unglücklich am Arbeitsplatz

18.07.2016 um 20:41
Zitat von josie321josie321 schrieb:der Schaden beträgt 30.000.-,ich vermute da mein Kollege als Fahrer den Arbeitsvertrag niicht richtig durchgelesen hat und dadurch in eine Falle geraten ist.
hmm kann er denn nicht einfach kündigen?
Wenn er dann das Geld haben will....sch... drauf. Dann sieht an sich eben vor Gericht und mal sehn wer dann recht bekommt.

Würde ich sofort machen. Also es voll drauf an kommen lassen.


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Unglücklich am Arbeitsplatz

19.07.2016 um 08:08
@josie321

Ja und hast du trotzdem nochmal das Gespräch mit deinem Chef gesucht?
Bin nur Neugierig.


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19.07.2016 um 10:05
Naja wenn Sie eher zurückhaltend ist, dann wird es mit dem "voll drauf ankommen lassen" denke ich relativ schwierig. Dafür benötigt sie dann schon den nötigen Mut.


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Unglücklich am Arbeitsplatz

19.07.2016 um 10:05
Den ich Ihr aber absolut nicht unterstellen will. :)


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Unglücklich am Arbeitsplatz

19.07.2016 um 11:06
@knopper

mein Kollege denkt,er wird noch alles Geld bekommen,und das der Chef alles Geld was er ihm schuldet einmal bezahlen muss.
Mein Kollege bekommt nur 450.- ausbezahlt.

@Serpens
nach Rücksprache mit dem Jobcenter konnte ich den Arbeitsvertrag rückgängig machen,und schrieb noch dazu,dass ich von ihm unfair behandelt wurde SOWIE zu wenig bezahlt bekam.
Ich schickte es ihm per Fax.


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Unglücklich am Arbeitsplatz

19.07.2016 um 11:13
@josie321

Ah ok.
Dachte du hattest nochmal die Möglichkeit bekommen mit Ihm zu reden.
Sei es drum, nun biste ja raus aus dem Ganzen.


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Unglücklich am Arbeitsplatz

19.07.2016 um 11:16
Zitat von nexutronnexutron schrieb:Wenn es ein Unfall war, hat der Arbeitgeber keine Ansprüche gegen den Arbeitnehmer.
Wie kommst Du darauf? Selbstverständlich haftet auch der Arbeitnehmer grundsätzlich, wenn er schuldhaft (also mindestens fahrlässig) handelt, so wie jeder andere auch.
Allerdings gibt es im Arbeitsrecht den sog. "innerbetrieblichen Schadensausgleich" und der AN haftet gegenüber dem AG (bei betrieblich veranlassten Tätigkeiten) je nach Grad des Verschuldens unterschiedlich. Bei leichtester Fahrlässigkeit haftet der AN nicht - diese wird bei Unfällen im Straßenverkehr allerdings in der Regel nicht an genommen, sondern da ist man dann schnell mit grober Fahrlässigkeit und voller Haftung dabei. Bei mittlerer Fahrlässigkeit wird gequotelt.
Zitat von nexutronnexutron schrieb:Ob er bei einer Schadensersatzforderung über ein Gericht "recht" bekommt, steht noch mal auf einem anderen Blatt.
Sofern er einen Schaden und ein Verschulden des AN nachweisen kann, wäre das überhaupt kein Problem. Wobei bei einem Verkehrsunfall der Schaden in der Regel nicht die Höhe des Unfallschadens ist, sondern der Selbstbehalt und die Erhöhung der Versicherungsprämie.
Zitat von nexutronnexutron schrieb:Schließlich trägt der Arbeitgeber das Unternehmensrisiko, auch für die Fehler der Arbeitnehmer.
Weswegen es die Figur des innerbetrieblichen Schadensausgleichs gibt, die das Haftungsrisiko des AN reduziert, aber nicht auf hebt.


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Unglücklich am Arbeitsplatz

19.07.2016 um 13:46
Naja, wenn er z.B. den Ferrari vom Kunden auf einen Ausflug ausführt und dabei shreddert, wer weiß wer da noch als Versicherung bezahlt ;) Dennoch klingt die Story mit den 30000€ etwas eigen...


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19.07.2016 um 14:12
Und selbst wenn, die TE (josie321) hat nix mit dem Abbau irgendwelcher "Schulden" von anderen Arbeitnehmern zu tun.


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19.07.2016 um 23:28
@taren

zum Ausflug werden die Auto´s nicht gefahren,aber vom Parkplatz in der Autogarage runter zur Autowäsche,dann rauffahren in die Box,und da ist manchmal wirklich wenig Platz.......da kann schon mal was passieren!


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Unglücklich am Arbeitsplatz

20.07.2016 um 09:58
Grüß Dich @josie321
Zitat von josie321josie321 schrieb am 07.07.2016:Aber findest du das Verhalten meines Arbeitgeber´s korrekt?
absolut nicht!
Wenn er jemanden sucht der nackt Autos wäscht und sich den Schaum lasziv die Brust runterrinnen lässt, und das 24 Stunden lang - DANN IST DAS EIN ANDERER JOB als er dir angeboten hat.

josie, du wirst in dieser Welt selten auf Leute treffen die sich korrekt verhalten. Das heißt:
du musst die ganze Zeit selbst auf dein Lebensglück, deinen gesunden Lebensstil achten. So wie du es ja jetzt schon tust. Ich finde das gut - und ermutige dich zu mehr!

Lass dich nicht unterkriegen - sonst bist gleich Ameisenfutter :->))


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Unglücklich am Arbeitsplatz

20.07.2016 um 13:09
Zitat von josie321josie321 schrieb:zum Ausflug werden die Auto´s nicht gefahren,aber vom Parkplatz in der Autogarage runter zur Autowäsche,dann rauffahren in die Box,und da ist manchmal wirklich wenig Platz.......da kann schon mal was passieren!
Das sollte aber dann die Versicherung tragen und dürfte nicht zu lasten des Arbeitnehmers gehen, es kann immer was passieren, solange dabei nicht fahrlässig gehandelt wurde und versichert sollte der Betrieb wohl sein.


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Unglücklich am Arbeitsplatz

20.07.2016 um 13:23
@mon-key-

danke!

@taren

das denke ich auch....aber der AG dreht da ein krummes Ding


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Unglücklich am Arbeitsplatz

20.07.2016 um 13:24
@josie321
Zitat von josie321josie321 schrieb:aber der AG dreht da ein krummes Ding
... und der Arbeitnehmer lässt sichs gefallen ... vielleicht auch, weil er es nicht besser weiß.


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Unglücklich am Arbeitsplatz

20.07.2016 um 14:43
@slider

warscheinlich,er zahlt ihm 450.- aus....
Dazu war der Kollege noch ein Deutscher!


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20.07.2016 um 19:34
Da sagen alle Sklaverei und Ausbeutung gibt es im zivilisierten Europa nicht......


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22.07.2016 um 03:31
@kleinundgrün
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Wie kommst Du darauf?
Wikipedia: Arbeitnehmerhaftung
Bei der Haftung für Schäden, die der Arbeitnehmer in Ausführung betrieblicher Verrichtungen dem Arbeitgeber zugefügt hat, ist ein innerbetrieblicher Schadensausgleich durchzuführen. Eine Beschränkung der Arbeitnehmerhaftung gilt heute nicht mehr nur bei gefahrgeneigter Arbeit, sondern für alle Arbeiten, die durch den Betrieb veranlasst sind und aufgrund eines Arbeitsverhältnisses geleistet werden.
Bei einem Unfall haftet der AN nicht pauschal.
Wie ich auch schrieb haftet er bei grober Fahrlässigkeit.
Bei normale "mittlere" Fahrlässigkeit eventuell. Das entscheidet im Zweifelsfall ein Gericht. Dazu müsste man die Sachlage genauer kennen.

Grüße


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Unglücklich am Arbeitsplatz

22.07.2016 um 08:51
Zitat von nexutronnexutron schrieb:Bei einem Unfall haftet der AN nicht pauschal.
Du hast geschrieben:
Zitat von nexutronnexutron schrieb am 17.07.2016:Wenn es ein Unfall war, hat der Arbeitgeber keine Ansprüche gegen den Arbeitnehmer.
Nur bei grob fahrlässige oder vorsätzlich Schäden kann der Arbeitgeber es versuchen.
Und das ist schlicht falsch.


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