Tussinelda
Profil anzeigen
Private Nachricht
Link kopieren
Lesezeichen setzen
anwesend
dabei seit 2011
dabei seit 2011
Profil anzeigen
Private Nachricht
Link kopieren
Lesezeichen setzen
Gina-Lisa Lohfink - der Prozess
16.06.2016 um 23:06@CosmicQueen
ich weiß ja, dass Du lesen kannst, am verstehen - zumindest meiner posts - scheint es momentan etwas zu hapern. Was womöglich daran liegt, dass Du falsch verstehen willst? Macht nix, ich gehe gerne darauf ein.
Und nein, es ist nicht automatisch eine Vergewaltigung, wenn man während dem Sex auch mal "nein" oder hör auf" sagt, es kann aber eine sein, wenn man während dem Sex "nein" oder "hör auf" sagt und die angesprochene Person weder irgendeine Handlung unterlässt, noch - falls es Unklarheiten gibt - nachfragt, sondern einfach unbeeindruckt alles weiter macht, als hätte niemand etwas gesagt.
Ich hoffe ich habe es jetzt auch für Dich verständlich formuliert. Ansonsten, bevor Du mich wieder missverstehst, lese meine posts lieber 2mal durch oder frage bei Unklarheiten einfach nach. Ich antworte gerne.
ich weiß ja, dass Du lesen kannst, am verstehen - zumindest meiner posts - scheint es momentan etwas zu hapern. Was womöglich daran liegt, dass Du falsch verstehen willst? Macht nix, ich gehe gerne darauf ein.
CosmicQueen schrieb:Das Gesetz soll also geändert werden, weil im Fall GLL Videomaterial existiert? Wie oft kommt es denn vor dass bei einer Vergewaltigung gefilmt wird? Wie sonst will man bei allen anderen Fällen ein "Nein ist Nein" belegen?Ich habe nirgends geschrieben, dass das Gesetz geändert werden soll, weil im Fall GLL Videomaterial existiert. ich habe lediglich erklärt, dass man eine Anschuldigung so oder beweisen muss
Wenn man also beim Geschlechtsakt "hör auf" oder mal "nein" sagt, ist das automatisch eine Vergewaltigung? Soll aber vorkommen, dass man bei bestimmten Sexhandlungen mal "hör auf" sagt, oder "nein", dies aber nicht auf den gesamten Geschlechtsakt bezieht, sondern auf einzelne Handlungen die man gerade nicht so prickelnd findet, oder wenn eben einer dabei filmt.
Tussinelda schrieb:Man muss sowieso nachweisen, was man behauptetda aber offenbar nicht einmal Aufnahmen, die belegen, dass jemand 3mal "Hör auf" sagte, dazu führen, dass mit egal was aufgehört wird (es wurde weiter gefilmt, es hatten weiterhin 2 Typen mit ihr Sex, es gab weiterhin Oralsex), man dann - außer das nachgewiesen werden muss, dass man "Hör auf" sagte - auch noch explizit erklärt werden muss, worauf man das "Hör auf" bezieht während man es sagt, (obwohl trotzdem mit NIX aufgehört wurde, auch nicht geklärt wurde, was gemeint sein könnte, wir erinnern uns?), dann kann an diesem Gesetz etwas nicht stimmen, und zwar noch mehr, als sowieso schon nicht damit stimmte, da es so ausgelegt wird, dass man sich - sofern man nicht völlig weggetreten ist - wehren muss, um behaupten zu dürfen, vergewaltigt worden zu sein.
Und nein, es ist nicht automatisch eine Vergewaltigung, wenn man während dem Sex auch mal "nein" oder hör auf" sagt, es kann aber eine sein, wenn man während dem Sex "nein" oder "hör auf" sagt und die angesprochene Person weder irgendeine Handlung unterlässt, noch - falls es Unklarheiten gibt - nachfragt, sondern einfach unbeeindruckt alles weiter macht, als hätte niemand etwas gesagt.
Ich hoffe ich habe es jetzt auch für Dich verständlich formuliert. Ansonsten, bevor Du mich wieder missverstehst, lese meine posts lieber 2mal durch oder frage bei Unklarheiten einfach nach. Ich antworte gerne.