Gina-Lisa Lohfink - der Prozess
30.06.2016 um 01:28@Dogmatix
Der Strafbefehl wird von der Staatsanwaltschaft beantragt, geht dann an einen Richter. Wenn dieser keine Bedenken bez. der Sachlage hat, erläßt er ihn, das war's. Da gibt es keine Anhörung mehr mit den Beschuldigten, der Richter befaßt sich rein mit der Akte, bzw. der Begründung des Strafbefehles durch die Staatsanwaltschaft.
Der Strafbefehl wird von der Staatsanwaltschaft beantragt, geht dann an einen Richter. Wenn dieser keine Bedenken bez. der Sachlage hat, erläßt er ihn, das war's. Da gibt es keine Anhörung mehr mit den Beschuldigten, der Richter befaßt sich rein mit der Akte, bzw. der Begründung des Strafbefehles durch die Staatsanwaltschaft.