@Durchfall Doch natürlich heißt es das nach deiner interpretation dann.
Du sagst ja, in dubio pro reo würde definitiv unabhängig von gesetzgebung hier freisprechen.
Hier geht es aber nicht darum, dass ihnen die tat nicht nachgewiesen werden kann, hier geht es darum, dass sie sich nicht bewusst sein mussten eine straftat zu begehen.
Das sollten sie aber müssen, wenn ihr sexualpartner 'nein' sagt und sie nicht nachfragen, was gemeint ist.
In Dubio pro reo bezieht sich einzig und allein darauf, dass, wenn nicht alle aspekte der tat einwandfrei geklärt werden können, man dich nur für das verurteilen kann, was das gericht als zweifelsfrei bewiesen ansieht.
Es geht hier darum, dass das verhalten des angeklagten nicht strafbar war, und das ist das problem, nicht, dass man es ihm nicht hätte nachweisen können.