Gina-Lisa Lohfink - der Prozess
12.06.2016 um 22:18SKlikerklaker schrieb:Nicht unbedingt.Das ist mir schon klar, ich habe lediglich die pauschale "Nein bedeutet Nein"-Aussage etwas in Frage gestellt.
Der aktuelle § 177 StGB definiert als Vergewaltigung auch Situationen "unter Ausnutzung einer Lage, in der das Opfer der Einwirkung des Täters schutzlos ausgeliefert ist". In dem Fall ist der Straftatbestand auch erfüllt, wenn keine Gewalt angewendet wird.
"Ausnutzung einer Lage, in der das Opfer der Einwirkung des Täters schutzlos ausgeliefert ist" wäre dann auch die Situation, in der das Opfer nicht mehr aktiv "Nein" sagen kann. Ich wage zu behaupten, dieser Passus wäre auch in einem neuen Gesetz noch vorhanden.
Aber wie auch immer, im Fall von GLL hat man das (§ 177 StGB) also ja offenbar nicht angewendet, obwohl man das meiner Meinung nach durchaus hätte tun können.
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