SKlikerklaker schrieb:Aber zum 100sten Mal: auch bei einem Nein-heißt Nein-Gesetz ließe sich immer noch so plädieren und urteilen, wie im konkreten Fall. Darauf wollte ich nur hinaus.
Die Frage ist doch eher, wie zurechnungsfähig muss jemand sein, damit man mit ihr/ihm überhaupt noch Sex haben darf. Bei GLL bin ich mir nämlich nicht so sicher, ob sie überhaupt noch begriffen hat, was mit ihr passiert.
Worauf ich hinaus will, die "Nein"-Regel taugt doch nichts mehr, wenn jemand gar nicht mehr "Nein" sagen kann, bzw. gar nicht mehr in der Lage ist, zu begreifen, was mit ihm/ihr passiert.
Sex mit Volltrunkenen, die aber noch irgendwie so halbwegs bei Bewusstsein sind, wäre dann ja straffrei.
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