Gina-Lisa Lohfink - der Prozess
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Gesellschaft, Vergewaltigung, Skandal ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Gina-Lisa Lohfink - der Prozess
22.06.2016 um 11:25@shionoro
dass du dir den gina lisa fall mit schockstarre und taubstumme vorstellst. wie sollen die beiden WÄHREND dem einvernehmlichen sex eine willensänderung von ihr erkennen können?
dass du dir den gina lisa fall mit schockstarre und taubstumme vorstellst. wie sollen die beiden WÄHREND dem einvernehmlichen sex eine willensänderung von ihr erkennen können?
Gina-Lisa Lohfink - der Prozess
22.06.2016 um 11:26Gina-Lisa Lohfink - der Prozess
22.06.2016 um 11:27@shionoro
weil der ganze mist, der hier geschrieben wird theoretischer natur ist! ist dir nicht aufgefallen?
weil der ganze mist, der hier geschrieben wird theoretischer natur ist! ist dir nicht aufgefallen?
Gina-Lisa Lohfink - der Prozess
22.06.2016 um 11:28@osttimor
Ist er nicht.
Ich hab relativ klar und deutlich gesagt, was für ne gesetzgebung ich sinnvoll fänd, und bis jetzt konnte mir noch keiner sagen, warum sie es nicht sein soll.
Und Gesetze formuliert man nunmal allgemein gefasst und nicht auf einzelbeispiele bezogen.
Ist er nicht.
Ich hab relativ klar und deutlich gesagt, was für ne gesetzgebung ich sinnvoll fänd, und bis jetzt konnte mir noch keiner sagen, warum sie es nicht sein soll.
Und Gesetze formuliert man nunmal allgemein gefasst und nicht auf einzelbeispiele bezogen.
Gina-Lisa Lohfink - der Prozess
22.06.2016 um 11:31Wenn die Typen das nicht merken, ist deren Problem.
Ach, und Menschen in Schockstarre bewegen sich nicht. Aber beim Sex liegt man nicht einfach regungslos da.
Ach, und Menschen in Schockstarre bewegen sich nicht. Aber beim Sex liegt man nicht einfach regungslos da.
Gina-Lisa Lohfink - der Prozess
22.06.2016 um 11:33@shionoro
auch deine gesetzesänderung ist nur theoretisch, die diskussion darüber ebenso. nichts davon ist fakt. außer dass die beiden freigesprochen wurden, und gina lisa eine falschbeschuldigung am hals hat.
gesetze kann man auch genau bis ins kleinste detail formulieren. dafür gibt es absätze, unterabsätze, teilstriche, ziffern und literas!
auch deine gesetzesänderung ist nur theoretisch, die diskussion darüber ebenso. nichts davon ist fakt. außer dass die beiden freigesprochen wurden, und gina lisa eine falschbeschuldigung am hals hat.
gesetze kann man auch genau bis ins kleinste detail formulieren. dafür gibt es absätze, unterabsätze, teilstriche, ziffern und literas!
Gina-Lisa Lohfink - der Prozess
22.06.2016 um 11:37@osttimor
Wie kann eine argumentation für eine gesetzesänderung ein fakt sein?
Gesetze sollten ungewolltes verhalten sanktionieren, und die formulierung sollte ermöglichen, dass möglichst viel dieses ungwollten verhaltens abgedeckt ist.
Warum also ist es jetzt 'reine theorie' wenn man sagt, dass man mit formulierungsänderungen mehr taten bestrafen könnte die heute straffrei sind?
Wie kann eine argumentation für eine gesetzesänderung ein fakt sein?
Gesetze sollten ungewolltes verhalten sanktionieren, und die formulierung sollte ermöglichen, dass möglichst viel dieses ungwollten verhaltens abgedeckt ist.
Warum also ist es jetzt 'reine theorie' wenn man sagt, dass man mit formulierungsänderungen mehr taten bestrafen könnte die heute straffrei sind?
brennan
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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess
22.06.2016 um 11:39@shionoro
shionoro schrieb:Gesetze sollten ungewolltes verhalten sanktionieren, und die formulierung sollte ermöglichen, dass möglichst viel dieses ungwollten verhaltens abgedeckt ist.Genau das! Es geht um einvernehmliche sexuelle Handlungen und das können oder wollen viele nicht verstehen.
Gina-Lisa Lohfink - der Prozess
22.06.2016 um 11:40shionoro schrieb:Wie kann eine argumentation für eine gesetzesänderung ein fakt sein?ist es eh nicht!
shionoro schrieb:Warum also ist es jetzt 'reine theorie' wenn man sagt, dass man mit formulierungsänderungen mehr taten bestrafen könnte die heute straffrei sind?einleitungssatz von wikipedia:
Eine Theorie ist ein System von Aussagen, das dazu dient, Ausschnitte der Realität zu beschreiben beziehungsweise zu erklären und Prognosen über die Zukunft zu erstellen.Wikipedia: Theorie
Gina-Lisa Lohfink - der Prozess
22.06.2016 um 11:42@osttimor
Also warum beschuldigst du meine argumentation, kein fakt zu seni, wenn eine argumentation gar kein fakt sein kann?
Das macht doch keinen sinn.
Entweder eien argumentation für eine gesetzesänderung ist sinnvoll, oder sie ist es nicht.
Warum soll das, was ich gesagt habe, jetzt nciht sinnvoll sein?
Also warum beschuldigst du meine argumentation, kein fakt zu seni, wenn eine argumentation gar kein fakt sein kann?
Das macht doch keinen sinn.
Entweder eien argumentation für eine gesetzesänderung ist sinnvoll, oder sie ist es nicht.
Warum soll das, was ich gesagt habe, jetzt nciht sinnvoll sein?
Tussinelda
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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess
22.06.2016 um 11:45Gina-Lisa Lohfink - der Prozess
22.06.2016 um 11:45nur mal so nebenbei etwas was mir die ganze Zeit rumgeistert.
Wie kann SC. bei Abwesenheit überhaupt freigesprochen oder verurteilt werden.Eigentlich doch überhaupt nicht.
Sein Verfahren wurde vorläufig eingestellt.
Sein Verhalten in den Videos wurde vielleicht noch nicht bewertet.Diese Bewertung könnte durchaus anders ausfallen als die für PF. ausgefallen ist.
Wurde GL nun für die falsche Beschuldigung von PF oder tatsächlich auch mit für die von SC. verurteilt ?
klingt doch irgendwie unmöglich.
Wie kann SC. bei Abwesenheit überhaupt freigesprochen oder verurteilt werden.Eigentlich doch überhaupt nicht.
Sein Verfahren wurde vorläufig eingestellt.
Sein Verhalten in den Videos wurde vielleicht noch nicht bewertet.Diese Bewertung könnte durchaus anders ausfallen als die für PF. ausgefallen ist.
Wurde GL nun für die falsche Beschuldigung von PF oder tatsächlich auch mit für die von SC. verurteilt ?
klingt doch irgendwie unmöglich.
Gina-Lisa Lohfink - der Prozess
22.06.2016 um 11:45@shionoro
du kennst aber schon den unterschied zwischen fakt und sinnvoll?!
eine argumentation für oder gegen eine theorie bleibt theoretisch.
die argumentation kann unabhängig von der theoretischen einstufung jedenfalls sinnvoll sein oder eben nicht!
theoretisches sagt nichts über den inhalt (sinnhaftigkeit) aus!
du kennst aber schon den unterschied zwischen fakt und sinnvoll?!
eine argumentation für oder gegen eine theorie bleibt theoretisch.
die argumentation kann unabhängig von der theoretischen einstufung jedenfalls sinnvoll sein oder eben nicht!
theoretisches sagt nichts über den inhalt (sinnhaftigkeit) aus!
Gina-Lisa Lohfink - der Prozess
22.06.2016 um 11:46@Tussinelda
Also, nochmal: im Internet kursieren 3 Clips, á 40 Sekunden.
Das Original-Video ist aber um die 40 Minuten lang. Angeblich
Also, nochmal: im Internet kursieren 3 Clips, á 40 Sekunden.
Das Original-Video ist aber um die 40 Minuten lang. Angeblich
Gina-Lisa Lohfink - der Prozess
22.06.2016 um 11:46
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22.06.2016 um 11:47Gina-Lisa Lohfink - der Prozess
22.06.2016 um 11:47@Tussinelda
ich denke schon, zumindest habe ich das so verstanden. es wurde nur später in kleinere geschnitten!?
ich denke schon, zumindest habe ich das so verstanden. es wurde nur später in kleinere geschnitten!?
Gina-Lisa Lohfink - der Prozess
22.06.2016 um 11:48@osttimor
Ah ok! Wer weiß schon, was nun richtig ist :/
@Tussinelda
Nicht im Internet, aber ka was dem Gericht noch vorliegt, jedenfalls mehr, als das was wir haben, das sagte GLL ja in einem Interview auch selbst!
Ah ok! Wer weiß schon, was nun richtig ist :/
@Tussinelda
Nicht im Internet, aber ka was dem Gericht noch vorliegt, jedenfalls mehr, als das was wir haben, das sagte GLL ja in einem Interview auch selbst!
Gina-Lisa Lohfink - der Prozess
22.06.2016 um 11:48@shionoro
‚Falsch‘ ist eine Verdächtigung, wenn sie objektiv nicht wahr ist.
Ist die Verdächtigung allein subjektiv unwahr, objektiv aber wahr, führt dies zur Straffreiheit, da der Versuch dieses Vergehens nicht strafbar ist. Um den Tatbestand zu verwirklichen, ist es notwendig, dass das angezeigte/verdächtigte Verhalten zumindest ausreichend konkret und geeignet ist, einen bestimmten Täter erkennen zu lassen.
es muss erwiesen sein, dass der Täter seine Behauptung wider besseres Wissen gegen den Verdächtigten aufgestellt hat. Selbst jemand, der wider besseres Wissen ein falsches Beweismittel oder Beweisanzeichen für die rechtswidrige Tat eines anderen vorbringt, erfüllt den Tatbestand des § 164 Abs. 1 StGB laut Bundesgerichtshof nicht, wenn der andere die rechtswidrige Tat (möglicherweise) begangen hat. So ist der Tatbestand der falschen Verdächtigung im Sinne des § 164 StGB grundsätzlich nur dann erfüllt, wenn die unwahre Beschuldigung auf eine rechtswidrige Tat gerichtet ist, von der der Täter weiß, dass der Bezichtigte sie tatsächlich nicht begangen hat
Daraus lese ich: es muss erwiesen sein, dass die falsche Verdächtigung wider besseres Wissens aufgestellt wurde.
Das Gericht muss also beweisen (zweifelsfrei), dass ALLE sexuellen Handlungen einvernehmlich stattgefunden haben und dass GLL "wider besseren Wissens", vorgibt, dass dem nicht so war. Der Oralverkehr hat aber, wie geschildert wurde, nicht zweifelsfrei einvernehmlich stattgefunden. Ab da ist nicht eindeutig geklärt, ob der Vorwurf der Falschbeschuldigung noch aufrecht gehalten werden kann und daher ist die Verurteilung fragwürdig - meiner Meinung nach.
shionoro schrieb:Bei falschbeschuldigung muss man aber nicht beweisen, dass es nicht bewiesen werden kann, dass die aussage falsch ist.Objektiver Tatbestand
Die angeklagte müsste belegen, dass ihre aussage stimmt.
Wenn das gericht findet, dass ihre aussage nicht in einem gewissen ermessensspielraum so wahrheitsgemäß vertreten werden kann, dann muss sie zahlen.
‚Falsch‘ ist eine Verdächtigung, wenn sie objektiv nicht wahr ist.
Ist die Verdächtigung allein subjektiv unwahr, objektiv aber wahr, führt dies zur Straffreiheit, da der Versuch dieses Vergehens nicht strafbar ist. Um den Tatbestand zu verwirklichen, ist es notwendig, dass das angezeigte/verdächtigte Verhalten zumindest ausreichend konkret und geeignet ist, einen bestimmten Täter erkennen zu lassen.
es muss erwiesen sein, dass der Täter seine Behauptung wider besseres Wissen gegen den Verdächtigten aufgestellt hat. Selbst jemand, der wider besseres Wissen ein falsches Beweismittel oder Beweisanzeichen für die rechtswidrige Tat eines anderen vorbringt, erfüllt den Tatbestand des § 164 Abs. 1 StGB laut Bundesgerichtshof nicht, wenn der andere die rechtswidrige Tat (möglicherweise) begangen hat. So ist der Tatbestand der falschen Verdächtigung im Sinne des § 164 StGB grundsätzlich nur dann erfüllt, wenn die unwahre Beschuldigung auf eine rechtswidrige Tat gerichtet ist, von der der Täter weiß, dass der Bezichtigte sie tatsächlich nicht begangen hat
Daraus lese ich: es muss erwiesen sein, dass die falsche Verdächtigung wider besseres Wissens aufgestellt wurde.
Das Gericht muss also beweisen (zweifelsfrei), dass ALLE sexuellen Handlungen einvernehmlich stattgefunden haben und dass GLL "wider besseren Wissens", vorgibt, dass dem nicht so war. Der Oralverkehr hat aber, wie geschildert wurde, nicht zweifelsfrei einvernehmlich stattgefunden. Ab da ist nicht eindeutig geklärt, ob der Vorwurf der Falschbeschuldigung noch aufrecht gehalten werden kann und daher ist die Verurteilung fragwürdig - meiner Meinung nach.