mr_majestic schrieb:@Rick_Blaine
das es nicht perfekt ist wissen wir ja, aber ist das US-Rechtssystem wirklich so unterirdisch?
Bluelle schrieb:Sie war doch seine Hauptbelastungszeugin, ich kenne mich zwar nicht aus, vielleicht kann das unser netter Rick erklären.
Ein Meineid vor Gericht, der unter anderem zu einem Schuldspruch geführt hat, wäre ich mir nicht sicher was dann wäre.
Im Prinzip war das Urteil dann unter falschen Voraussetzungen ausgesprochen.
Von daher denke ich schon, dass das etwas für JS ändern würde, wenn sich herausstellt, dass sie mit am Tatort war.
Seps13 schrieb:Das fände ich jetzt auch erstaunlich, wenn das kein Grund für ein WAV wäre. Bei uns würde das m. E. § 359 Nr. 2 StPO entsorechen. Gibt es im amerikanischen Strafrecht dafür keine analoge Vorschrift?
Frage @Rick_Blaine
Unser System hier ist sicherlich nicht unterirdisch. Tatsächlich ist es dem deutschen System sogar sehr ähnlich, wenn man einmal die Grundsätze betrachtet.
So gibt es auch hier die Möglichkeit, ein Verfahren wieder aufzunehmen und jemanden, der zu Unrecht verurteilt wurde, zu rehabilitieren bzw. aus der Haft zu entlassen. Allerdings ist das hier, wie auch in Deutschland, sehr schwierig zu erreichen, und das aus gutem Grund. In Deutschland sagt man, die Rechtssicherheit oder der Rechtsfrieden müssen gewahrt bleiben. In den USA gibt es exakt die gleiche Begründung.
Die Hürde nach einer rechtskräftigen Verurteilung ein WA zu erreichen ist hoch, und die Beweislast liegt jetzt beim Verurteilten.
Das ist hier schon sehr oft diskutiert worden. Wenn Elizabeth H. nun auf einmal darstellen würde, dass sie mit am Tatort war, würde das erst mal nichts ändern, da JS nicht zwingend deshalb verurteilt wurde, weil er allein am Tatort gewesen sei.
Wenn EH nun behaupten würde, dass sie allein am Tatort war und JS nicht dabei war, nichts von ihrer Tat wusste und sie auch nicht nachher unterstützt hätte - wenn er also wirklich unschuldig war: dann könnte es ein WAV geben. Die Beweislast dass sie die Wahrheit sagt liegt aber jetzt bei ihm. In der Praxis bedeutet das, dass ein einfaches Geständnis ihrerseits nun nicht ausreichen würde, es müssten konkrete Beweise erbracht werden, dass sie auch wirklich die Wahrheit sagt.
Dazu kommen noch einige prozeduale Voraussetzungen, so dass man mit Recht sagen kann, dass es nicht einfach ist, ein WAV zu erreichen, aber es ist hier genauso möglich wie in Deutschland. Ich habe es hier selbst schon geschafft.