@Venice2009 Na, wenn du mich so nett bittest, Bitte schön:
http://0q.b5z.net/i/u/7000525/f/Letters/ANDREW_GRIFFITHS_-_U_bersetzung_des_Gutachtens_von_Andrew_Griffiths__Juli_2016.pdfMeine Zusammenfassung aus dem Gruppenstrang (S.32)
Griffiths kommt, nachdem er ausführlich auf Einzelheiten des Geständnisses bzw. wenn man so will, der Geständnisse eingegangen ist, zu diesen Schlussfolgerungen, die ich (hoffentlich sinngemäß richtig!) zusammengefasst habe weil sie für mich äußerst erhellend sind:
1. Jens Söring ist von den Ermittlern nicht direkt unter Druck gesetzt worden, ein Geständnis abzulegen... Es war nicht erforderlich, irgendwelchen Druck auszuüben, denn es ist vom ersten (aufgenommenen) Protokoll der
Vernehmung offensichtlich, dass Söring bereit war, zu sprechen.
2. Ricky Gardner hielt Söring von Anfang an für schuldig und hinterfragt daher an keiner Stelle sein Geständnis.
3. Söring war sich des Ernstes der Lage wahrscheinlich nicht bewusst und er erhielt nicht die Möglichkeit einer angemessenen Rechtsberatung und Unterstützung, die ihm aber zugestanden hätte.
4. Es gab keine rechtliche Grundlage für eine Kontaktsperre ('held incommunicado'); diese wurde aber trotzdem verhängt.
5. Sörings Geständnis ist in entscheidenden Details fehlerhaft, insbesondere was den Tatort, zugefügte Verletzungen und die Kleidung von Mrs Haysom anbelangt. Dies wurde an keiner Stelle während der Verhöre hinterfragt.
6. Gardners Vernehmung war nicht fachgerecht, sondern ausschließlich darauf ausgerichtet, Söring in seinem Geständniswillen zu bekräftigen.
7. Gardner hat nicht versucht, Inkonsistenzen aufzudecken, oder Aussagen, die mit den Tatortbefunden nicht übereinstimmten, infrage zu stellen.
8. Elizabeth Haysom wurde nicht annähernd einer so umfangreichen und andauernden Befragung ausgesetzt. (Protokoll ihrer Befragung =11 Seiten; Protokoll seiner Befragung = siehe letzter Beitrag)
Und hier noch mal etwas
mit Griffiths eigenen Worten zur Frage des angeblichen Täterwissens und zur "Qualität" der Verhöre: Griffiths (S. 18/19):
"In Sörings Fall gibt es die Komplikation, dass die Tat mehr als ein Jahr vor Sörings Vernehmung
geschehen war. Daher hatte Söring reichlich Gelegenheit, an Informationen zu gelangen, die sein
Geständnis glaubwürdiger erscheinen lassen würden. Dies könnte Informationen beinhalten, welche
ihm vor seiner Haft im Juni 1986 direkt in den Gesprächen mit der Polizei gegeben wurden; hinzu
kommen Informationen, die ihm direkt von Elizabeth Haysom gegeben wurden oder Informationen,
die ihm indirekt durch Familienangehörige und auch durch die Presseberichte über die Straftat,
gegeben wurden. Keines dieser Dinge (außer dem wahren Täter, der versuchte, ihn mit Informationen
auszustatten, welche die Polizei davon überzeugen würden, dass er schuldig war) ist arglistig,
sondern es sind Gegebenheiten des Lebens, welche die Ermittler bewältigen müssen. Dies beinhaltet, ihn innerhalb einer Vernehmung zu befragen, um die Möglichkeit eines falschen Geständnisses
zunichte zu machen. Zu keinem Zeitpunkt stellt Gardner Sörings Geständnis infrage oder prüft es aus
seiner Sicht. Der einzige, der dies tut, ist Beever, der Söring darüber befragt, eine Tat zuzugeben, die
er nicht begangen hat. Selbst dies war lediglich eine halbherzige, begriffliche Frage, welche zwar auf
Beevers Bedenken hinweist, allerdings nicht weiter geführt wird."
=>Fazit: Griffiths kommt also zu u.A. dem Schluss, dass es Aufgabe der Verhörenden, insbesondere Gardners gewesen wäre, die Geständnisse zu hinterfragen. Dies sei aber nicht geschehen.
Auf S. 561 in diesem Strang findet sich übrigens noch ein Mitschnitt der Pressekonferenz mit der Skype- Aussage von Griffith