Der Mensch Jens Söring
30.04.2018 um 07:42Was ich interessant finde ist bei JS deuten Unstimmigkeiten in seinen Aussagen darauf hin, dass er nicht der Mörder gewesen ist. Bei EH ist es genau umgekehrt.
Venice2009 schrieb:Was ich interessant finde ist bei JS deuten Unstimmigkeiten in seinen Aussagen darauf hin, dass er nicht der Mörder gewesen ist. Bei EH ist es genau umgekehrt.
Lügen sind für einige Leute nur wichtig, wenn sie von EH kommen. Die ist dann gleich eine "notorische Lügnerin", der man sowieso kein Wort glaubt. Die Widersprüche von JS interessieren hingegen nicht ("ist doch egal") bzw. haben noch nie interessiert.Venice2009 schrieb:Es geht doch nicht um die Unterscheidung, sondern dass er lügt. Denn entweder hat er eine Narbe durch eine Warzenentfernung davongetragen, oder durch eine Verletzung am Glas
Wieso "koennen das wohl nur Fans?"mr_majestic schrieb:Es gibt welche die sagen er hat lange genug gesessen. Egal ob er es war. Egal ob er dann alle weiterluegt.
Zu der Fraktion gehoere ich nicht. Das koennen wohl nur Fans.
EH könnte ihn aber auch der Mordtat falsch beschuldigen.mr_majestic schrieb:EH der Mordtat falsch beschuldigt
Eben. Und für mich ist derzeit die Wahrscheinlichkeit, dass es so ist erheblich höher als umgekehrt. Und zwar aufgrund der zurzeit existierenden Indizien. Die sind aber doch schon zur Genüge hier erwähnt worden.Mr.Mystery1990 schrieb:EH könnte ihn aber auch der Mordtat falsch beschuldigen.
Die Gegenseite unterscheidet ja gar nicht. Insofern ist eine Differenzierung zu "Zweiflern" angemessen. Der Fall JS geniesst (m)eine ziemlich grosse Aufmerksamkeit.ligala schrieb:Na, mit 'Fans' sprichst du ja auch andere User an, oder ? ;)
Ich hatte in meinem Beitrag vorhin ja gar nichts über Jens Söring geschrieben, sondern lediglich über Strafen.
@AehmAehm schrieb:Was mich trotzdem dazu bringt hier immer wieder zu lesen oder zu schreiben ist mein persönliche Auffassung von Gerechtigkeit. Wie schwer das im Einzelfall wird, hat wahrscheinlich jeder schon selber gespürt, wenn er die Macht hatte, zum Beispiel im Beruf oder bei der Kindererziehung "Recht zu sprechen" oder eben "Entscheidungen über Menschen" zu treffen.
Menschen sind sehr komplex und hier in allen Facetten widerspruchsfrei zu bleiben, gelingt nach meiner Auffassung niemand, den Eltern nicht, den Chefs nicht und eben auch dem Justizsystemen nicht.
Daher ist der Grundsatz "im Zweifel FÜR den Angeklagten" oder "in dubeo pro reo" oder "beyond a reasonalble doubt" ... gerade bei der Klärung der Schuldfrage für mich das wahrscheinlichst höchste Gut und wichtigste Prinzip in der Rechtssprechung.
Oder anders rum und sehr simpel:
Wenn die Strafverfolgungsbehörden es nicht schaffen die Schuld wasserdicht und zweifelsfrei nachzuweisen, dann muss die Gesellschaft mit dem Widerspruch leben und akzeptieren das auch ein noch so großes Unrecht ungesühnt bleibt.
Für diesen Grundsatz bin ich bereit zu kämpfen und meine Meinung zu vertreten.
Du nennt das unüberlegt, ich nenne das Vorverurteilung.Sei's drum.Venice2009 schrieb:weil der Richter, der ja nicht einmal über Schuld oder Unschuld entscheidet, so eine unüberlegte Äußerung tätigte?
Das habe ich z.B. hier aufgelistet:ligala schrieb: Das Prinzip "in dubio pro reo" wurde im Verlauf des Prozesses vielfach verletzt
Nein, definitiv nicht. Schau hier:Minnimaus123 schrieb:Ich weiß gar nicht wie sich das in Deutschland verhält ? Kann ein Richter der mit der Opfer Familie befreundet ist, hier den Prozess führen ?
Liebe Venice2009,Venice2009 schrieb:Rechtfertigt es dann aber tatsächlich, dass ein Mörder frei kommt, weil der Richter, der ja nicht einmal über Schuld oder Unschuld entscheidet, so eine unüberlegte Äußerung tätigte?
Ich denke da an die Familie der Opfer. Der Mörder kommt aus solchen Gründen frei und entgeht einer gerechten Bestrafung. Unvorstellbar.
Das mag nach deutschem Rechtsverständnis so sein, darf bei einer juristischen Betrachtung des Falls aber keine Rolle spielen. Das Verhalten des Richters bzw seine angebliche Befangenheit ist gerichtlich überprüft worden (das Urteil habe ich hier eingestellt). Es hat sich herausgestellt, dass das Verhalten des Richters rechtskonform war.Minnimaus123 schrieb:Meiner Meinung nach hätte der Prozeß unter Richter W.S.
Danke, dass du daran erinnerst. Tja, darüber, wann Northam über den Begnadigungsantrag entscheidet, kann man viel spekulieren, meines Wissens ist er an Fristen nicht gebunden.Hesse18 schrieb:Mal etwas allgemeines nebenbei: Jens Söring und Elizabeth Haysom wurden heute vor genau 32 Jahren in London, England, UK wegen Scheckbetruges verhaftet und sitzen seitdem kontinuierlich ein.
Was denkt ihr alle wann Gouverneur Northam endlich über Sörings Begnadigungsantrag endgültig entscheiden wird?
Was ich damit sagen wollte war, dass ihm Befangenheit (u.a. vom Vater J.S.) vorgeworfen wurde. Was für mich soviel heißt wie: " mach dich vom Acker". Was er aber mit der Begründung abgelehnt hat, er sei nicht befangen. Ob von offizieller Seite ein Antrag gestellt wurde ? Bin ich mir nicht sicher.Minnimaus123 schrieb:Soweit ich informiert bin, wurde es dem Richter auch nahe gelegt, den Prozess jemanden anderen leiten zu lassen. Was er aber abgelehnt hat.
Okay, aber hätte das an dem Urteil etwas geändert?Aehm schrieb: Bezogen auf den Fall und aus der Perspektive des Prozesses hätte Richter Sweeny ganz klar wegen Befangenheit kategorisch ablehnen müssen
Natürlich nicht. Aber soweit muss man gar nicht denken. Der Vorwurf der angeblichen Befangenheit ist anschließend gerichtlich geklärt. Richter Johnston findet deutliche Worte:borabora schrieb:Okay, aber hätte das an dem Urteil etwas geändert?