Mr.Stielz
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Der Mensch Jens Söring
20.05.2018 um 23:17mr_majestic schrieb:Das ist so nicht korrekt. Söring verzichtet nicht freiwillig auf einen Anwalt. Sondern er unterschreibt eine ErklärungIm Original steht: "I now wish to speak ...", auf deutsch "Ich wünsche jetzt zu sprechen...". Um die korrekte Interpretation dieses Satzes haben sich bereits andere gekümmert, u.a. das Berufungsgericht (wieder einmal Söring vs Deeds), das die Betonung auf die Wörtchen wünsche und jetzt legt. Daneben werden Sörings Verhalten und Aussagen an diesem Tag in Betracht gezogen. In der Folge kam das Gericht zum Schluß, dass Sörings Aussage freiwillig war und er keinen Anwalt wünschte.
in dem er bestätigt seine Aussagen nicht im Beisein seines Anwalts zu tätigen.
Das ist ein himmelweiter Unterschied. Noch größer als per Vertrag ein halb volles oder halb leeres Glas zu kaufen.
Warum denn nicht an dieser Stelle auch korrekt sein? Weil das Argument von dem Blog so schön vormodelliert wird?
Den Blog muss ich übrigens erst noch lesen.