@Venice2009Die Nennung der weiteren Komplizen hätte doch nicht zu seiner Straffreiheit geführt und JS wollte zum Zeitpunkt seines Prozeßes nicht weniger als einen Freispruch.
Selbst wenn die beiden gestanden hätten, an der Ermordung zusammen mit EH aktiv beteiligt gewesen zu sein, hätte ihn das nicht vor einer Strafe 40+ Jahre gerettet. Denn sicherlich hätten beide Komplizen ausgesagt, dass JS für die Beschaffung des falschen Alibis für EH zuständig war und in das Mordkomplott mit eingeweiht war. Auch für diese Beihilfehandlung wäre er 40+ Jahre in den Knast gegangen.
Seine Vereidigung zielte aber darauf ab, dass er in keiner Weise in die Tat involviert war. „Meine Name ist Haase, ich weiß von nichts.“
Sein Vortrag war ja, dass er mit den Morden überhaupt nichts zu tun hatte, also weder im Vorfeld wußte, was passieren würde und auch nicht bewußt ein falsches Alibi in Washington für den Mord konstruiert hatte.
Wenn die beiden Komplizen die Beteiligung nicht gestanden hätten, dann hätten sie vielleicht im Sinne von EH gegen JS ausgesagt. Nach dem Motto: JS versucht den Verdacht auf andere zu lenken, um von sich abzulenken, dabei war JS es doch ganz alleine. Dann hätte in JS Prozeß nicht nur EH als „Kronzeugin“ der Anklage gegen JS ausgesagt und diesen schwer belastet, sondern auch noch die beiden Komplizen. Vielleicht hätten die dann behauptet, dass EH oder JS selbst ihnen die Täterschaft von JS gestanden hätte.
EH ihrerseits hatte und hat keinerlei Interesse daran, die beiden Komplizen als solche zu outen, denn damit würde sie zugeben, dass sie nicht nur Beihilfe geleistet hat und JS der Täter war, sondern dass sie Mittäterin war. Damit wäre ihre Chance auf Entlassung mit rund 60 (?) Jahren ebenfalls perdu.
Es ist also auf den 2. Blick gar nicht so verwunderlich, dass weder EH noch JS die Komplizen erwähnten. Keinem von beiden hätte dies genutzt in ihrer damaligen Prozeßsituation. EH wollte nur wegen Beihilfe verurteilt werden, da konnte sie nicht zugeben, mit zwei Typen am Tatort gewesen zu sein. JS konnte von den beiden Komplizen nichts erzählen, ohne dass herauskommt, dass er in die Mordpläne mindestens eingeweiht war, so dass er zwar nicht als Täter, sondern wegen Beihilfe verurteilt worden wäre, was in den USA auch 40+ Jahre bedeuteten und JS plädierte auf Freispruch. Er hat an dieser Stelle – wenn es denn so war – hoch gepokert, alles auf eine Karte gesetzt und hoch verloren. Im Nachhinein wäre es natürlich auch für ihn günstigere gewesen, auf Beihilfe zu plädieren. Aber hinterher ist man meistens schlauer ;-).