@AgathaChristo Der der bei Tatzeit 19 (nicht 18)jährige Bubi einen besonders grausamen Mord begangen hat, wäre bei ihm mit Sicherheit eine Sicherheitsverwahrung erwogen worden. Da er sich ja rühmt, sich aus allerlei Unbill "herauslabern" zu können, hätte er dies bei zweifellos guter Führung sicher vermeiden können, es wäre aber auch hier kein Selbstläufer gewesen.
Das spielt aber ohnehin keine Rolle, da er den Doppelmord eben nicht "hier", sondern "dort" verübt hat. Es ist deshalb irrelevant, wie hoch hier seine Jugendstrafe gewesen wäre.
Unter Bewährungsauflagen steht er natürlich nur noch amerikanischem Gesetz - ich nehme aber an, dass auch "hier" bei einer erneuten Strafttat die rote Karte "vorbestraft" vorgehalten bekäme.
Im (deutschen) Register selbst wird er natürlich ein weißes Blatt sein.
@calligraphie Egal, was
@Encomium sagt: Ich halte ihn nicht für sonderlich intelligent. Belesen, mag sein; talentiert, was Sprachen und Labern angeht, zweifellos. Aber wer sein Leben dermaßen in die Tonne tritt und bis heute glaubt, seine "Karriere" auf der Basis eines blutigen Doppelmords aufbauen zu können, ist eher borniert als schlau. Eine arme Wurst halt.