monstra schrieb:Aber gab es im Gerichtssaal eine Erläuterung (oder später eine Widerlegung) warum der Socken passt?
Das ist eine der Kernfragen hier. Eingebracht wurde ein Indiz, das in eine Kette von Indizien gehört, die am Ende den Beweis erbracht haben.
Die Verteidigung hatte ja das Recht, dieses Indiz anzuzweifeln, anzufechten und zu versuchen die Jury zu überzeugen, dass es eben kein beweiskräftiges Indiz ist. Hat sie das getan? Nach allem, was wir wissen, nein. Dann muss der Angeklagte damit leben, dass die Jury - also hier die Richter - ihren Schluss gezogen haben, dass dieses Indiz, in der Kette aller Indizien, eben den Beweis erbringt, dass er schuldig ist.
Auch das sollte eigentlich eine Binsenwahrheit sein: dieser Sockenabdruck ist ja nicht das einzige Indiz. Freilich kann es sein, dass unter 300 Millionen Amerikanern vielleicht noch jemand eine ähnliche Fusstruktur besitzt. Aber darum geht es nicht.
Noch ein Beispiel, das dies klar macht: Der Angeklagte Alois wird beschuldigt, die Oma Kreszentia auf dem Weg nach Hause überfallen zu haben. Oma sagt aus, ein Mann sprang aus einem roten Auto, entriss ihr die Handtasche und verschwand mit dem roten Auto. Fünf Zeugen sagen, dass Alois sich kurz nach und kurz vor der Tat in der Strasse aufgehalten hat. Weitere zwei Zeugen und Oma beschreiben den Täter in einer Art und Weise, die zur Person des Alois passt. Alois hat einschlägige Vorstrafen. Und Alois besitzt einen roten Fiat. usw.
Das Gericht sieht bewiesen, dass Alois die Tat begangen hat.
Nun kann man den Schuldspruch nicht dadurch aushebeln, dass man sagt: ja, aber in Straubing sind 158 rote Autos registriert. Man muss auch Oma nicht alle diese 158 zwecks Identifikation gegenüberstellen. Das wäre kompletter Unsinn.
Man kann nicht ein Indiz herausholen und dann mit der Argumentation kommen, dass es ganz allein betrachtet, nicht beweisfähig ist.
Etwas anderes ist, wenn die Verteidigung hier nachweisen kann: Alois hat nie ein rotes Auto besessen, er ist nie in einem roten Auto gesehen worden. Ausserdem beschreibt Oma auf Nachfrage der Verteidigung im Prozess nun das Auto als nur so eine Art rot, könnte aber auch braun gewesen sein, oder orange, oder so. Und sie beschreibt das Auto auf einmal als Kastenwagen, der blaue Fiat von Alois ist aber ein winziger Fiat 500.
Wenn die Verteidigung das alles vorbringt, dann wiegt das Indiz, dass Oma den Täter in diesem Auto hat davonfahren sehen, nicht mehr so schwer gegen Alois.
Aber wenn die Verteidigung nichts dergleichen vorbringt, ist es dem Gericht nicht vorzuwerfen, dass es aus allen Indizien zusammen nun mal schliesst, dass Alois der Täter gewesen ist.
JS und seine Campagne versuchen seit Jahrzehnten immer ein Indiz herauszupicken und es anzuzweifeln. Nie aber haben sie bisher klar widerlegen können, dass ein Indiz zu JS passt.
Die Anklage hat hier den Sockenabdruck am Tatort gefunden. Er passt augenscheinlich zu JS Fussabdruck. Er passt weitaus besser zu ihm als zur einzigen Alternativtäterin, die von der Verteidigung ins Spiel gebracht wurde. JS Verteidiger haben nichts unternommen, um die augenscheinliche Entsprechung irgendwie entkräftigen zu können.
Die Jury hat einen Vogel gesehen, der watschelt wie eine Ente, schwimmt wie eine Ente und quakt wie eine Ente. Und schliesst: es war eine Ente.
Nein, so kann man die Beweise gegen JS nicht aushebeln.