Cpt.Germanica schrieb:Und warum er andernfalls keine Sicherungsverwahrung bekommen hätte?
Weil es bis vor kurzem keinen einzigen Fall in Deutschland gab, in dem die anschließende Sicherungsverwahrung für einen nach Jugendstrafrecht Verurteilten beschlossen wurde. Die Präzedenz stammt aus den 00er Jahren und betrifft einen Sexualverbrecher, von dem Gutachter ausgingen, dass von ihm, nach Verbüßung der 10-jährigen Haftstrafe, noch immer erhebliche Gefahr ausging.
Cpt.Germanica schrieb:Es gibt Störungen, die so gravierend sind, dass sie sich nicht einfach so "weg therapieren" lassen
Die psychologischen Gutachten machen deutlich, dass bei JS keine derartige Störung diagnostiziert wurde. Im Gegenteil, nachzulesen hier im Wiki. Er galt dem Gutachter als gesund, seine Tat wurde psychologisch mit einer speziellen Konstellation erklärt, die maßgeblich auf der Beziehung zu EH beruhte.
Rosenmontag schrieb:Resozialsierungsprogramm
Tatsächlich ist JS offenbar bestens (re-)sozialisiert, denn im Gefängnis war sein Verhalten über mehrere Jahrzehnte ohne Tadel. Dies ist, wenn man sich die Statistik über Verbrechen und Gewalt in US-Gefängnissen ansieht, sicher nicht ganz einfach gewesen. Im Gegenteil: Eine erstaunliche Leistung! Dieser Umstand legt daher das Gegenteil nahe, von dem, was hier von einigen Kommentatoren stets insinuiert wird - und bestätigt dabei das psychologische Gutachten: JS ist kein in sich gestörter Psychopath, seine Tat war extrinsisch motiviert. Er selbst besaß und besitzt offenbar das Zeug zu einem erfolgreichen Leben in der Gesellschaft. Immerhin gelang es ihm, hinter Gefängnismauern erfolgreicher zu wirken, als es manchem, wenn nicht sogar den meisten Menschen, hier, in Freiheit und bei Ausleben der gesamten bürgerlichen Rechte, gelingt.