Zweierlei Maß bei Vermisstenfällen
21.12.2014 um 22:48@mostellaria
Ein Blick ins Wikipedia verrät:
Bei dem Fall von " vermisst", den du meinst muss entweder eine Gefährdung vorliegen
(benötigte Medikamente, Suizidgefahr, Verdacht eines Unfalls etc.) oder der Verdacht einer Straftat oder derjenige muss minderjährig sein.
Ansonsten kann jeder Erwachsene sein gewohntes Lebensumfeld verlassen, wann er das möchte und ohne sich zu rechtfertigen. Und dann darf aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes die Polizei gar nicht tätig werden.
Für ein Tätigwerden der Polizei müssten entsprechende Anhaltspunkte für die oben genannten Punkte vorliegen. Denn so gut wie alles, was die Polizei tut, verletzt Grundrechte, und das muss durch eine entsprechende Grundlage rechtlich gedeckt sein, sonst ist es eine Straftat.
Deshalb gibt es diese "zweierlei Maß".
Ein Blick ins Wikipedia verrät:
Bei dem Fall von " vermisst", den du meinst muss entweder eine Gefährdung vorliegen
(benötigte Medikamente, Suizidgefahr, Verdacht eines Unfalls etc.) oder der Verdacht einer Straftat oder derjenige muss minderjährig sein.
Ansonsten kann jeder Erwachsene sein gewohntes Lebensumfeld verlassen, wann er das möchte und ohne sich zu rechtfertigen. Und dann darf aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes die Polizei gar nicht tätig werden.
Für ein Tätigwerden der Polizei müssten entsprechende Anhaltspunkte für die oben genannten Punkte vorliegen. Denn so gut wie alles, was die Polizei tut, verletzt Grundrechte, und das muss durch eine entsprechende Grundlage rechtlich gedeckt sein, sonst ist es eine Straftat.
Deshalb gibt es diese "zweierlei Maß".