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Zweierlei Maß bei Vermisstenfällen

29 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, Vermisst, Suizid ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Zweierlei Maß bei Vermisstenfällen

21.12.2014 um 22:48
@mostellaria
Ein Blick ins Wikipedia verrät:

Bei dem Fall von " vermisst", den du meinst muss entweder eine Gefährdung vorliegen
(benötigte Medikamente, Suizidgefahr, Verdacht eines Unfalls etc.) oder der Verdacht einer Straftat oder derjenige muss minderjährig sein.
Ansonsten kann jeder Erwachsene sein gewohntes Lebensumfeld verlassen, wann er das möchte und ohne sich zu rechtfertigen. Und dann darf aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes die Polizei gar nicht tätig werden.
Für ein Tätigwerden der Polizei müssten entsprechende Anhaltspunkte für die oben genannten Punkte vorliegen. Denn so gut wie alles, was die Polizei tut, verletzt Grundrechte, und das muss durch eine entsprechende Grundlage rechtlich gedeckt sein, sonst ist es eine Straftat.
Deshalb gibt es diese "zweierlei Maß".


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illik ehemaliges Mitglied

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Zweierlei Maß bei Vermisstenfällen

21.12.2014 um 22:50
Kommt doch auf die Person an. Wenn jemand vermisst gemeldet wird der desöfteren schon verschwunden war - willentlich, wird bestimmt nicht gleich der Staatsapparat in Bewegung gesetzt.

Keine Ahnung wie es in Deutschland ausschaut, aber wenn bei uns in der Schweiz jemand vermisst wird, kommt die Vermisstenmeldung auch im Staatsfernsehen. Meistens handelt es sich um Personen die auf Medikamente angewiesen sind und somit dringender Handlungsbedarf besteht, jene schnell zu finden.


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Zweierlei Maß bei Vermisstenfällen

21.12.2014 um 22:57
@illik
Selten kommt sowas mal im Radio, immer nach den Staumeldungen. Dann ist es aber wirklich dringend.
Die rechtlichen Vorraussetzungen in der Schweiz kenne ich auch nicht, lese aber gerade, dass dort je nach Kanton die Suchaktionen ganz oder teilweise in Rechnung gestellt werden.


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illik ehemaliges Mitglied

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Zweierlei Maß bei Vermisstenfällen

21.12.2014 um 23:01
@Ilvareth
Weiss nicht wer das bezahlt. Kommt vermutlich auch auf den Grund des Vermisst sein an. Wenns ne Falschmeldung war im Sinne von Urlaub oder so wirds bestimmt anders aussehen als bei einer Entführung...

Gibt in den USA nicht sogar Vermisstmeldungen auf Milchpackungen etc? Oder war das bloss ne Verarschung bei Southpark?


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Zweierlei Maß bei Vermisstenfällen

21.12.2014 um 23:07
@illik
Das auf den Milchtüten gibts meines Wissens nach wirklich. Dem steht in Deutschland aber wahrscheinlich das Persönlichkeitsrecht entgegen.


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illik ehemaliges Mitglied

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Zweierlei Maß bei Vermisstenfällen

21.12.2014 um 23:17
@Ilvareth
wär auch gruselig auf jeder Milchtüte das Gesicht eins Vermissten zu sehen.


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Zweierlei Maß bei Vermisstenfällen

22.12.2014 um 08:32
Zitat von IlvarethIlvareth schrieb:Ansonsten kann jeder Erwachsene sein gewohntes Lebensumfeld verlassen, wann er das möchte und ohne sich zu rechtfertigen
Eigentlich ist das eine klare Sache (Stichwort Freizügigkeit etc.).
Ich frag mich nur: Wenn jemand "einfach so" geht und davor ein "normales" Leben führt, also einer Arbeit mit Arbeitsvertrag nachgeht, was eine gewisse Kündigungsfrist und überhaupt das Einreichen einer Kündigung beinhaltet, womöglich einen Kredit abzuzahlen hat für's Haus, Auto, was auch immer und dann einfach so geht, ohne z.B. den Arbeitsvertrag zu erfüllen und seine Angehörigen auf den Schulden sitzen lässt - darf in so einem Fall die Polizei den Angehörigen oder zumindest den Gläubigern melden, wo sich diese Person aufhält?

Sonst könnte ja jeder, der keinen Bock mehr, Schulden zu bezahlen oder mit seinem Chef nicht klar kommt, einfach in die nächste Stadt ziehen von heute auf morgen?!


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Zweierlei Maß bei Vermisstenfällen

22.12.2014 um 08:44
Zitat von hallo-hohallo-ho schrieb:Sonst könnte ja jeder, der keinen Bock mehr, Schulden zu bezahlen oder mit seinem Chef nicht klar kommt, einfach in die nächste Stadt ziehen von heute auf morgen?!
Die meisten Menschen haben aber soziale Bindungen, die sie nicht einfach so aufgeben wollen. Zudem ist ein Neuanfang (unter falschem Namen z.B.) nicht so einfach. So etwas passiert daher eher selten.

Aber klar, das kommt vor. Und für diese Fälle kann man z.B. eine Detektei beauftragen. Die Polizei ist jedenfalls nicht für die Durchsetzung ziviler Ansprüche da.


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Zweierlei Maß bei Vermisstenfällen

22.12.2014 um 08:47
Aber klar, das kommt vor. Und für diese Fälle kann man z.B. eine Detektei beauftragen. Die Polizei ist jedenfalls nicht für die Durchsetzung ziviler Ansprüche da.[/ZITAT

Ah, OK, sowas in der Art hatt ich mir gedacht. Danke dir!



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