Grillage
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Mordfall Claudia Wilbert
gestern um 00:08Mir ist jetzt eine Information aufgefallen, die der Schreiber darlegt und die kompletter Humbug ist.
Der Täter benennt in dem Brief den genauen Ablageort der Leiche. Er nennt dabei nicht nur den Namen des Parkplatzes, sondern erwähnt auch, dass die Leiche in der Nähe dieses Parkplatzes gefunden wurde:
"Der Ablegeort der Leiche ist unweit des Waldparkplatz "Wolkenbruch" und zwar in einem Waldstück, dass südlich durch die Ahrstraße, nord -östlich durch den Rehbruchspfad und westlich durch den Wolkenbruchssiefen, ein kleines Fließgewässer, begrenzt ist."
Seite 2, 4. Absatz von unten
Er will damit die Glaubhaftigkeit der Aussage seines Verwandten untermauern, denn später schreibt er:
"Der Name des Parkplatzes wird in der Berichterstattung nicht genannt, mein Verwandter benannte den Parkplatz und den Fundort der Leiche hingegen konkret."
3. Seite, vorletzter Absatz steht
Der Verwandte soll also über Wissen zum Tatablauf verfügt haben, dass weder der Verwandte noch der Schreiber der Berichtersattung entnehmen konnte.
Gleichzeitig schreibt er aber, dass der Verwandte den Täter irgendwann mal nach dem manipuzlierten Türöffner gefragt habe, woraufhin der vermutete Täter aggressiv reagiert habe und dann kurze Zeit später den Kontakt abgebrochen habe, weil er vielleicht ahnte, dass der Verwandte ihn für den Täter halten könne.
Aber woher soll denn dann der Verwandte den genauen Leichenablageort gehabt haben? Wieso soll die Tatsache, dass der Verwandte den genauen Ablageort kannte, belegen, dass die Geschichte wahr ist. Denn vom Täter hatte er die Info ja nicht, der wurde schon aggressiv, als er nach dem Türöffner fragte.
Das ist in sich unlogisch. Auf jeden Fall kann dieses Wissen des Verwandten nicht dazu herhalten, die Geschichte glaubwürdig zu machen.
Der Täter benennt in dem Brief den genauen Ablageort der Leiche. Er nennt dabei nicht nur den Namen des Parkplatzes, sondern erwähnt auch, dass die Leiche in der Nähe dieses Parkplatzes gefunden wurde:
"Der Ablegeort der Leiche ist unweit des Waldparkplatz "Wolkenbruch" und zwar in einem Waldstück, dass südlich durch die Ahrstraße, nord -östlich durch den Rehbruchspfad und westlich durch den Wolkenbruchssiefen, ein kleines Fließgewässer, begrenzt ist."
Seite 2, 4. Absatz von unten
Er will damit die Glaubhaftigkeit der Aussage seines Verwandten untermauern, denn später schreibt er:
"Der Name des Parkplatzes wird in der Berichterstattung nicht genannt, mein Verwandter benannte den Parkplatz und den Fundort der Leiche hingegen konkret."
3. Seite, vorletzter Absatz steht
Der Verwandte soll also über Wissen zum Tatablauf verfügt haben, dass weder der Verwandte noch der Schreiber der Berichtersattung entnehmen konnte.
Gleichzeitig schreibt er aber, dass der Verwandte den Täter irgendwann mal nach dem manipuzlierten Türöffner gefragt habe, woraufhin der vermutete Täter aggressiv reagiert habe und dann kurze Zeit später den Kontakt abgebrochen habe, weil er vielleicht ahnte, dass der Verwandte ihn für den Täter halten könne.
Aber woher soll denn dann der Verwandte den genauen Leichenablageort gehabt haben? Wieso soll die Tatsache, dass der Verwandte den genauen Ablageort kannte, belegen, dass die Geschichte wahr ist. Denn vom Täter hatte er die Info ja nicht, der wurde schon aggressiv, als er nach dem Türöffner fragte.
Das ist in sich unlogisch. Auf jeden Fall kann dieses Wissen des Verwandten nicht dazu herhalten, die Geschichte glaubwürdig zu machen.