@blackfairy2013blackfairy2013 schrieb:Vielleicht ist es aber auch ein Missverständnis. Das kann auch sein. Vielleicht meinten die Eltern das sie die Akten nicht persönlich lesen durften.
Genau das ist der springende Punkt! Das kann ich ebenfalls nicht nachvollziehen.
Grundsätzlich muss betr. Akteneinsicht ein Anwalt eingeschaltet werden. Dieser informiert sodann seine Klienten über den Inhalt.
Es kann jedoch bei laufenden Ermittlungen eine Einsicht der Akten abgelehnt werden.
Da Engelbrechts sich aufgrund angeblicher Belästigungen, vor allem bei Robert und family und dem Freundeskreis, gezwungen sahen, keine weiteren Fragen stellen zu dürfen, könnte es sein, dass die „belästigten“ Personen ein anwaltliches Schreiben den Engelbrechts haben zukommen lassen, um in Zukunft von weiteren Befragungen verschont zu bleiben.
Außergewöhnlich ist das schon, hatte so etwas zuvor noch nicht in anderen Fällen wahrgenommen.
Daher kann ich mir vorstellen, aufgrund der Aussage von Frau Engelbrecht, sie hätten Fotos gemacht von den Wohnungen der Freunde/Bekannte von Sonja, dass diese, in ihrer Verzweiflung, überreagiert haben.
Mir erschließt sich ohnehin nicht, was diese Aufnahmen letztendlich bewirken sollten.
Daher evtl. die Ablehnung der Akteneinsicht, evtl. auch zu späterer Zeit?
Wie dem auch sei, Engelbrechts haben wohl damals einen Fehler gemacht und wollten auf eigene Faust Fakten sammeln.
Nicht alle Eltern reagieren so offensiv.
Auf der einen Seite gefällt mir so eine Vorgehensweise, doch nur, wenn dabei mit Vorsicht agiert wird.
Zudem sind sie dubiosen Privatdetektiven auf den Leim gegangen, nochmals ein Tiefschlag.
Zumindest müssen sie sich niemals vorwerfen, nichts getan zu haben, um ihre jüngste Tochter wiederzufinden. Daher nochmals Chapeau!