Der Fall Sonja Engelbrecht
11.03.2023 um 10:18Lento schrieb:Und eins darf man nicht vergessen, Ermittler sind nicht verpflichtet, ihre Erkenntnisse wirklich im Einzelnen zu begründen, das ist dann erst in einem Gerichtsverfahren notwendig.Das kann man pauschal nicht einfach sagen, sondern kommt auf die Umstände und den jeweiligen Fall an. Manchmal ist es hilfreich, wenn so viele Informationen wie möglich an die Öffentlichkeit gelangen, um nur noch mit Hilfe der Öffentlichkeit einen Fall lösen zu können. Bei einem Coldcase, wo die Todesursache gänzlich unbekannt ist, womöglich aber eine noch vollständige DNA sich extrahieren lässt, ist es kontraproduktiv, wichtige Informationen zurückzuhalten. Mit einem solchen Fall haben wir es hier zu tun. Täterwissen hin oder her. Die Aussage des KHK bei Aktenzeichen war diesbezüglich sehr eindeutig. Insofern ist es eher unwahrscheinlich hinsichtlich der jüngsten Entwicklungen in diesem Fall, was zur Lösung des Falles nach 28 Jahren beitragen könnte, diese unter Verschluss zu halten. Die Ermittler können diesen Fall nur noch mit Hilfe aus der Bevölkerung lösen oder aber sie haben eine vollständige DNA vorliegen, womit man sich zunächst noch bedeckt hält, die aber alleine für einen Verdächtigen, sollte dieser noch gefunden und verurteilt werden, alleine ganz sicher nicht ausreichen wird.
Die Ermittler wissen das…😉