Nachdem ich nun kurz nachgelesen habe, was das Gericht zum Urteil gesagt hat, bin ich ganz zufrieden. Persönlich, weil ich den Angeklagten schon lange für schuldig hielt, und weil ich wohl mit vielen hier einer Meinung bin, dass sein Gesamtverhalten, vor und nach der Tat, sehr verwerflich ist. Daher bin ich auch mit der Feststellung der besonderen Schwere der Schuld als Mensch durchaus einverstanden.
Als Jurist hat sie mich etwas überrascht, aber nicht sonderlich. Ich hatte ja weiter oben dazu schon geschrieben, dass selbst der BGH heutzutage die Begründung relativ ins Belieben des Tatgerichts stellt und m.W. auch relativ selten in einer Revision rügt. Von daher hätte es mich auch nicht überrascht, wenn das Gericht sie nicht festgestellt hätte.
Allerdings glaube ich, dass der BGH an dieser Feststellung nicht rütteln wird und denke auch, dass dies in Ordnung ist.
Ansonsten muss ich sagen, kann ich aus dem, was ich vom Verlauf des Verfahrens kenne und aus den in der Presse veröffentlichten Gründen für das Urteil im Moment nichts sehe, was in der Revision nicht Bestand haben dürfte. Man muss sich erinnern, dass die allermeisten Revisionen vom BGH verworfen werden.
Ich denke CF muss sich auf 20-25 Jahre hinter bayerischen Gittern einstellen und denke das ist gut so.
annichen schrieb:Ich glaube, Berufung wird nicht besonders aussichtsreich sein. Was meinen die Juristen hier?
siehe oben
monstra schrieb:Aus diesem Grund bin ich mit dem Urteil nicht zufrieden. Die besondere Schwere der Schuld halte ich für nicht angemessen. Sicher ist es kein "gewöhnlicher" Mordfall. Aber ob er zu den besonders schlimmen Fällen gehört? Sicher ist das Nachtatverhalten widerlich. Aber man darf z.B. nicht vergessen, dass die Leichenbeseitigung, die ganzen Lügen und die Show in XY dazu dienten, sich vor Bestrafung zu schützen. Ne bis in idem. Und für die Tat gegen Valerie S. ist er schon einmal bestraft worden. Das ist zwar Persönlichkeit, aber außerhalb der Tatschuld.
Das kann man so sehen, aber wie ich weiter oben schon schrieb, ist der BGH hier relativ tolerant. Ich sehe jetzt auch keinen gravierenden Unterschied zu anderen Mordfällen, in welchen die besondere Schwere festgestellt wurde. Das ist ein prinzipielles Problem dieser Frage, aber kein Problem dieses Falles.
Meine unmassgebliche Meinung ist, das Urteil ist gut so und wird auch eine Revision überstehen.