Deus_Ex_Machin schrieb:Jetzt kennst du einen.
Nein. Erst einmal die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und dann ganz genau lesen.
Denn der Hauptaspekt lag darauf, dass er Marias Arglosikeit ausgenutzt hat, das besondere Vertrauensverhältnis, was sie zu ihm hatte ausgenutzt hat. Er hat sie in dem Gefühl gelassen, dass alles in Ordnung sei und z.Bsp. auch weiterhin an den Hochtzeitsvorbereitungen beteiligt... uswusw. DAS ist das, was im Wesentlichen die besondere SdS begründet hat. Und dies lag alles VOR der Tat.
Im Übrigen, du schreibst ja schon selbst: herangezogen, aber eben nicht hauptsächlich gestützt.
Schon bei den kurzen Sätzen aus dem Newsblog dürfte aufgefallen sein: die beiden Aspekte, wie das Zersetzen der Leiche mit dem dafür aufgebrachten Löschkalk, sowie die als verwerflich bezeichnete Selbstinszenierung im Fernsehen, unterstreichen nur, die zuvor festgestellte Schwere der Schuld! Nachtatverhalten wurde erwähnt. Aber die Feststellung dbSdSchuld, sie wurde nicht alleine darauf gestützt.
Zu weiteren Details und Einordnungen darüber würde ich immer erst die schriftliche Urteilsbegründung abwarten.