Volker_Meid schrieb:Ergänzung zu 'Rast im Knast': Ein Gefängnisplatz kostet die Gesellschaft etwa 30.000 € pro Jahr, Unterbringung und Bewachung. Ein Psychiatrieplatz kostet das mehrfache, dafür wird aber therapeutisch was getan, mit dem Ziel einer früheren Wiedereingliederung. Die Krankenkasse dürfte da wohl mitzahlen. Mein Fazit: ein allzu billiges Urteil, im Namen des Volkes.
Meiner Meinung nach wäre eine Einweisung in die forensische Psychiatrie überhaupt nicht möglich gewesen.
Der Richter hat ein forensisch-psychiatrisches Gutachten in Auftrag gegeben. Frau Dr. Lausch hat das Gutachten erstellt und eindeutig festgestellt, dass volle Schuldfähigkeit besteht und ausdrücklich betont, dass es keinen klinischen Befund für eine psychiatrische Erkrankung gibt. Er ist nicht behandlungsbedürftig psychiatrisch erkrankt. Ich glaube nicht, dass einer von uns die Qualifikation besitzt, diese Erkenntnisse anzuzweifeln.
Wie und warum sollte der Richter dann die psychiatrische Unterbringung anordnen, gegen die klaren Erkenntnisse seiner eigenen Gutachterin? Das wäre ein Freudenfest für die Verteidiger.
Dieses Urteil würde dem Gericht ruckzuck um die Ohren fliegen und der Justizskandal wäre perfekt.
Wir sollten die Diskussion über die psychiatrische Unterbringung also endlich als völlig unpassend zur Seite legen.