Cpt.Germanica schrieb:selbst wenn er sie zum Arzt geschickt hat (ich persönlich bin mir da nicht mal so sicher) stellt das seine Täterschaft doch nicht in Frage. Vielleicht wollte er nur vorbauen um hinterher sagen zu können "Ich habe sie doch sogar zum Arzt geschickt, wie werde ich ihr da was antun?". Das Risiko, dass die heimliche Verabreichung von Medikamenten auffliegt, hat er wohl für gering bis ausgeschlossen gehalten (und hatte damit letztlich recht).
es erscheint mir absolut unlogisch, dass der Herr zwar letale Dosis, aber nicht die Nebenwirkungen von Tavor und Tramadol gegoogelt haben will.
Er war KRankenpfleger im Bezirkskrankenhaus, hatte Zugang zu den entsprechenden Medikamenten, war geschult im Umgang ua mit Tavor, er sollte rein beruflich gewusst haben, welche Nebenwirkungen auftreten können. Allein ein Blick in den Beipackzettel hätte genügt, um die Amnesien erklären zu können.
Auch Maria hätte sich den Beipackzettel anschauen können und hätte unter dem Stichwort Nebenwirkungen folgendes gefunden:
Welche unerwünschten Wirkungen können auftreten?
Magen-Darm-Beschwerden, wie:
Übelkeit
Kopfschmerzen
Schwindel
Benommenheit, vor allem am nächsten Tag
Müdigkeit
Schläfrigkeit
Konzentrationsstörungen
Delirium (Verwirrtheit)
Gedächtnislücken (kurzzeitig)
Koordinationsstörung, wie z.B.:
Gangunsicherheit
Sehstörungen, wie Doppeltsehen
Niedriger Blutdruck
Atemschwäche, vor allem bei bestehender Atemwegsobstruktion und bei hirnorganischen Veränderungen
Sonderbare (paradoxe) Reaktionen, wie:
Schlaflosigkeit
Angstzustände
Erhöhter Muskeltonus (Spannungszustand des Muskels)
Aggressives Verhalten
Selbstmordgedanken
Sprachstörungen
Quelle:
https://www.apotheken-umschau.de/Medikamente/Beipackzettel/TAVOR-10-Tabletten-1463682.htmlHervorhebung von mir.
Maria hätte bei wissentlicher Einnahme von Tavor (und Tramadol) seit Anfang 2012 , wie der Angeklagte dem Gericht weismachen will, sicher mindestens einmal, spätestens nach der ERinnerungslücke, in den Beipackzettel geschaut ODER ihren Verlobten nach Nebenwirkugen gefragt. Sie hätte gar nicht zum Arzt gehen müssen mit den GEdaechtnisaussetzern. Dass sie es überhaupt tat, gibt einen Hinweis darauf, dass sie Tavor nicht freiwillig nahm.
Es ist völlig lebensfremd, dass eine junge, kluge Frau, Verlobte eines Krankenpflegers im BKH, zusätzl. künftige Schwägerin eines Psychiaters/Neurologen, einer KRankenpflegerin und eines Krankenpflegers sowie eines Internisten (und ganz nebenbei hätte sie gern Medizin studiert, ein Grundinteresse an Medikamenten und Nebenwirkungen setze ich da voraus) keinerlei Möglichkeit gehabt hätte, sich zu Nebenwirkungen verschreibungspflichtiger Medikamente zu informieren, die ihr Liebster für sie aus der Klinik geklaut haben will.
Auf so einen lebensfremden Irrsinn muss man erstmal kommen ......
monstra schrieb:Das Gericht hat nun mal nur die Erkenntnisse, die es gibt. Eine weitere Sachaufklärung ist nicht möglich. Zusammen mit anderen Erkenntnissen kann das Gericht durchaus in einer Gesamtschau aller Indizien zu dem Ergebnis kommen, dass der Angeklagte dem Opfer auch schon vor dessen Tod Medikamente verabreicht hat oder haben könnte. Für die unmittelbare Schuldfrage ist das aber nur ein Mosaiksteinchen.
Ich denke, weitere Sachaufklärung ist vorallem nicht nötig.
Später zeigte er ein Verhalten, dass im Übrigen gewissen Rückschlüsse auf den Tod der Maria B. zulässt:
Seine Angst und Panik wegen der geklauten Medikamente war nicht besonders groß. Er setzte das geklaute Tavor wieder ein, ohne Angst vor negativen beruflichen Auswirkungen.
Seine Angst und Panik wegen Marias "Unfalltod" oder "Suizid" mit den geklauten Tabletten war nicht besonders nachhaltig.
Er ""behandelte" auf eigene Faust eine Frau, die mit schweren psychischen Symptomen einst seine Patientin gewesen war mit genau jenem Mittel, an dem seine Verlobte gestorben war, nämlich mit Tavor, um gegen ihren Willen die Nacht mit bzw unschuldig neben ihr zu verbringen.
Siehe oben. Ich gehe davon aus (warum eigentlich?), dass das Gericht die Einlassung des Angeklagten so oder so ähnlich bewerten wird, wie ich
;)monstra schrieb:Ich weise aber nochmals darauf hin: Der Angeklagte hat in seinem vom Verteidiger vorgetragenen (Teil-)Geständnis nichts dergleichen zugestanden.
naja, er hat vortragen lassen, dass sich Maria mit den von ihm geklauten Medikamenten selbst therapierte, quasi ohne je einen Blick in den Beipackzettel geworfen zu haben. Und es einen Unfall- oder Suizidtod gegeben habe, der ihn in Panik versetzte. Wegen der geklauten Medikamente und der negativen Wirkung auf seinen Beruf und sein Studium.... (die negativen Auswirkungen auf die Familie Baumer scheinen bei ihm keine größeren (moralischen) Bedenken ausgelöst zu haben)
Maria war arglos, denn sonst hätte sie vermutlich beim Arzt geagt: "Mein Hausarzt in (Ort, wo sie studiert hat zum Beispiel) hatte mir vor ein paar Wochen/Monaten Tavor und Tramadol verordnet ".(Notlüge, um den Verlobten zu schützen)
"Davon hatte ich noch einige übrig und habe ich in den vergangenen Tagen ein paar genommen, weil es mir ganz schlecht ging. Im zeitl Zusammenhang damit hatte ich einen (?) Gedächtnisaussetzer. Danach war alles wieder ganz normal. Kann es da einen Zusammenhang zw den Medikamenten Tavor sowie Tramadol eingenommenen Tabletten und meinen Beschwerden geben?"
Dann hätte der Arzt gewusst, was los ist.