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Maria Baumer

9.924 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, Vermisst, 2012 ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Maria Baumer

Maria Baumer

10.10.2020 um 21:57
Zitat von WattWatt schrieb:Du widersprichst Dir selbst.
Nein.

Nicht jede unrichtige Rechtsanwendung stellt eine Beugung des Rechts im Sinne von § 339 StGB dar. Nur der Rechtsbruch als elementarer Verstoß gegen die Rechtspflege solle unter Strafe gestellt sein. Rechtsbeugung begeht nach Ansicht des BGH ein Amtsträger, der sich bewusst und schwerwiegend von Recht und Gesetz entferne. Die bloße Unvertretbarkeit einer Entscheidung begründe eine Rechtsbeugung hingegen noch nicht.

Dem muss hinzugefügt werden, dass der Rahmen "vertretbarer" Rechtsauffassungen ziemlich breit ist. Jeder Jurist ist einigermaßen gut darin geschult, rechtliche relevantes Handeln auch als rechtlich vertretbar darzustellen. Und so wie ein Rechtsanwalt flexibel seine Argumente den Interessen seiner Mandantschaft anpassen kann und muss, so kann dies auch ein Richter, dessen richterliche Unabhängigkeit ja Programm ist.

Ergo: Rechtsbeugung gibt es nur in sehr extremen Ausnahmefällen. Beispiele hier:

Wikipedia: Rechtsbeugung#Beispielfälle aus der Rechtsprechung des BGH

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Maria Baumer

10.10.2020 um 23:30
Zitat von ZarastroZarastro schrieb:Jap, die wurde festgestellt.
recht so! immer drauf und volle Härte des Gesetzes für die Angeklagten in einem Gericht!!


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Maria Baumer

11.10.2020 um 02:45
Hier ist mal ein link zum Spotify Podcast. Hier wird über die Gerichtsverhandlung und dem Urteil intensiver erzählt.
https://link.tospotify.com/Qeej8rY1tab


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Maria Baumer

11.10.2020 um 03:02
Zitat von ZarastroZarastro schrieb:Danke für die Antwort. In Fällen wie diesen, bei denen eine Verurteilung sehr wahrscheinlich ist, würdest du deinem Mandanten zu einem Geständnis raten, selbst wenn dieser auf seiner Unschuld beharrt? Sprich, man sagt dem Mandanten "Ich weiß, Sie beharren auf ihrer Unschuld, aber ich muss Sie darauf aufmerksam machen, dass eine Verurteilung sehr wahrscheinlich ist und ihnen dann eine lebenslange Freiheitsstrafe mit besonderer Schwere der Schuld droht. Eventuell könnten wir aber letzteres vermeiden wenn Sie vor Gericht die Tat einräumen usw." Also dass man zumindest die verschiedenen Optionen einmal durchgeht, oder würde man dadurch Gefahr laufen, jemandem zu einem falschen Geständnis zu bewegen?
Das kann man pauschal so nicht sagen. Ich war in meinen Beispielen ja auch von einem Mandanten ausgegangen, der zumindest mir gegenüber eingeräumt hat, dass er schuldig ist. Ganz anders stellt sich ein Fall dar, wo der Mandant generell und vehement allen gegenüber beteuert, er sei unschuldig. Ich hatte schon solche Fälle und die sind es, die an die Grenzen des Juristenmenschen möglichen gehen. Zum Glück waren wir auch ab und zu erfolgreich. Generell aber ist es richtig, ich überlasse die Entscheidung, wie wir vorgehen immer dem Mandanten, nachdem ich alle möglichen Wege und ihre Vor- und Nachteile dargelegt hat. Das ist freilich ganz wichtig.

Die Sache mit Geständnissen ist sehr kompliziert und beschäftig Juristen schon lange. In den USA z.B. gibt es den Alford-plea, das ist, wenn ein Angeklagter sich schuldig bekennt, obwohl er eigentlich der Meinung ist, unschuldig zu sein, aber das Risiko einer harten Verurteilung nicht auf sich nehmen will und lieber einem deal zustimmt, in dem es zwar eine Strafe gibt, die aber weitaus geringer ist, als die, welche nach einer Verhandlung herauskommen könnte. Hier ist fraglich, ob das noch den gemeinen Vorstellung von Gerechtigkeit entspricht oder nicht. Darüber könnte man noch lange diskutieren, ist hier aber wohl OT.
Zitat von monstramonstra schrieb:"Was nicht sein darf, das ist nicht", ist nun mal empirisch unhaltbar. Ich habe das erläutert, will hier aber auch keine Perlen vor die Säue werfen.
Ja, ich habe auch immer wieder das Gefühl, dass in Hinsicht auf die deutschen Gerichte, Ermittlungsbeamten und Staatsanwälte hier eine unangemessene Idealisierung stattfindet. Ich kann das nachvollziehen, denn freilich steht dahinter der Wunsch, dass in einem so heiklen Punkt wie dem der Strafjustiz immer alles ganz korrekt zugeht, aber leider sind es auch nur Menschen, die in dieser handeln, und die haben ihre Schwächen. Ich denke Praktiker geben das, aus eigener Erfahrung, eher zu, als die Laien, die das Ganze nur von aussen beobachten.

In dem Sinne verweise ich hier auf einen Artikel, der zum Thema passt. Ich bin keineswegs immer einer Meinung mit Herrn Fischer, aber unbestritten ist, dass er das System von innen kennt. Daher ist sein Artikel auch zumindest nachdenkenswert. Jener Amtsrichter, der darin vorkommt, bewegt sich auch innerhalb des gesetzlichen Rahmens, der offensichtlich eben durchaus weiten Bewegungsspielraum lässt.

https://www.spiegel.de/panorama/justiz/knallhart-richter-johann-krieten-gegen-rapper-gzuz-strafen-fuers-schlichte-gemuet-a-1b782f77-c70d-40b7-a129-772ec11a241f

Und da sind ja auch noch die Fälle, in welchen man wirklich zweifeln darf:
Zitat von MilvertonMilverton schrieb:Naja, ich denke da gibt es durchaus Ausnahmen.
Was ist z.B. mit dem "Badewannenmord" (Genditzki/Kortüm), bei dem der Angeklagte beweisen konnte, dass es kein finanzielles Motiv gab, die Staatsanwaltschaft dann auf einen angeblichen Streit umschwenkte, für den es keinerlei Zeugen gab?
Ich hätte hier als Angeklagter und (womöglich) Unschuldiger wirklich Angst vor dem Belastungseifer der Institution, was könnte man da ( @Rick_Blaine ) noch machen?
Tja. Ich bin der Meinung, es handelt sich hier um einen Unschuldigen, der verurteilt wurde. Unser System gibt ihm nur noch eine geringe Chance, durch ein Wiederaufnahmeverfahren doch noch Gerechtigkeit zu erfahren. Natürlich sollte er es unter allen Umständen begehren. Dazu gibt es ja mehr im jeweiligen Thread.

Wie dem auch alles sei, in unserem Fall hier denke ich, das Urteil gegen CF entspricht dem, was wir mehrheitlich als "gerecht" ansehen und empfinden. Und auch aus fachlicher Sicht sehe ich keine Probleme.


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Maria Baumer

11.10.2020 um 07:31
@Rick_Blaine

Danke nochmal für deine Antwort.

Ich habe mir eben nochmal die damalige Episode von Aktenzeichen XY angesehen, in welcher der nun verurteilte Täter den besorgten Freund wortwörtlich "spielt". Echt unheimlich, wie sich manche Leute verstellen können.


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Maria Baumer

11.10.2020 um 07:36
Zitat von ZarastroZarastro schrieb:Echt unheimlich, wie sich manche Leute verstellen können.
Wenn man sich länger mit Verbrechen und Verbrechern beschäftigt wird man mit Abgründen konfrontiert, die wir am liebsten nicht kennen würden. Das ist das Tragische daran.


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Maria Baumer

11.10.2020 um 11:30
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:Ich kann das nachvollziehen, denn freilich steht dahinter der Wunsch, dass in einem so heiklen Punkt wie dem der Strafjustiz immer alles ganz korrekt zugeht, aber leider sind es auch nur Menschen, die in dieser handeln, und die haben ihre Schwächen.
Das ist natürlich richtig. Wie allüberall, wo Menschen arbeiten, passieren Fehler. Manchmal liegt es an den Menschen, aber auch manchmal unter den Bedingungen, unter denen sie arbeiten müssen. Bei der Polizei und bei Staatsanwaltschaften und Gerichten ist die sächliche und personelle Ausstattung nicht mehr das, was sie mal, die Politik meint, auch kräftig an der dritten Gewalt im Staate sparen zu müssen. Das soll keine Entschuldigung sein, aber eine Erklärung, selbstverständlich nicht die einzige, wie es zu Fehlern kommen kann.
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:In dem Sinne verweise ich hier auf einen Artikel, der zum Thema passt. Ich bin keineswegs immer einer Meinung mit Herrn Fischer, aber unbestritten ist, dass er das System von innen kennt. Daher ist sein Artikel auch zumindest nachdenkenswert. Jener Amtsrichter, der darin vorkommt, bewegt sich auch innerhalb des gesetzlichen Rahmens, der offensichtlich eben durchaus weiten Bewegungsspielraum lässt.
Das Beispiel, das Herr Fischer da schildert, ist ein extremes und gottlob nicht die Regel. Ein wenig kreide ich Herrn Fischer an, dass er gerne Extrembeispiele zum Regelfall erklärt, aber sonst funktioniert Polemik ja auch nicht.. Recht hat Fischer darin, dass es überhaupt nicht angeht, was der Amtsrichter K. da treibt, und da ist seine Kritik völlig berechtigt. Ich hin mir sehr sicher, dass auch die Kollegen dieses Richters das so sehen und über diesen den Kopf schütteln, weil der die ganz Innung blamiert. Da sind auch Maßnahmen der Dienstaufsicht angezeigt. Mit richterlicher Unabhängigkeit haben die Äußerungen dieses Richters nichts mehr zu tun.

Aber, und darum geht es: Nicht jeder Strafrichter verhält sich so. Im übrigen hat jemand, der 20 Jahre Erfahrung in richterlicher Tätigkeit an der Front, also beim Eingangsgericht jegal auf welchem Rechtsgebiet), hat, schon einiges erlebt und gesehen. Herr Fischer ist nun doch zu lange von der Eingangsinstanz (bei der er vor 30 Jahren laut Lebenslauf übrigens gerade mal 3 Jahre war) weg, um das beurteilen zu können. Überhaupt sind die praktischen Jahre, die Fischer als Richter aufzuweisen hat, gar nicht mal so viele.

https://www.fischer-stgb.de/fischer/vita/

Gerade bei den Eingangsinstanzen, wo im Regelfall kein Anwaltszwang herrscht, kommen die Leute eben öfter selber, ein Gemisch aus allen möglichern Bevölkerungsgruppen und -schichten, und jeder Richter so einer Eingangsinstanz muss lernen, mit diesen Menschen umzugehen, wenn er mit dem Verfahren zu Rande kommen will. Natürlich muss ein Richter nicht selber Drogen genommen haben, um einen Drogendealer verurteilen zu können, genau so wenig, wie ein Arzt Tuberkulose gehabt haben muss, um einen Tbc-Patienten zu behandeln. Aber ein Sinn für die vielen Wechselfälle des Lebens entwickeln muss er schon, und das passiert auch. Niemand von außen bekommt mit, wie oft Richter oder Staatsanwälte untereinander Fälle besprechen, bei denen sie nicht weiterkommen, wie sie von Fällen bis ins Wochenende und in den Schlaf verfolgt werden. Aber jeder Praktiker weiß das.

Insofern müsste die Richterschaft selber ein Interesse daran haben, dass solche wie der „gnadenlose“ Richtet K. in ihren Reihen nicht vorkommen.


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Maria Baumer

11.10.2020 um 13:11
Zitat von AndanteAndante schrieb:Das Beispiel, das Herr Fischer da schildert, ist ein extremes und gottlob nicht die Regel.
In dieser Form wahrlich die Ausnahme.
Zitat von AndanteAndante schrieb:Überhaupt sind die praktischen Jahre, die Fischer als Richter aufzuweisen hat, gar nicht mal so viele.
Ja, ein Spätberufener, der dann rasend schnell durchgestartet hat, wobei ihm dann die Zeit nach der Wiedervereinigung entscheidend gepusht hat. Trotzdem nötigt mir eine solche Vita mehr Respekt ab, als die, bei der mit 24 das 1. und mit 26 das 2. Examen ablegt und während des Referendariats mal noch schnell eine Visitenkartenpromotion dazwischen geschoben wird. Entsprechend "stolz" präsentiert sich Fischer, der Dauerstudent und Paketbote der 1970er Jahre.
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:Wie dem auch alles sei, in unserem Fall hier denke ich, das Urteil gegen CF entspricht dem, was wir mehrheitlich als "gerecht" ansehen und empfinden. Und auch aus fachlicher Sicht sehe ich keine Probleme.
Wobei die Verurteilung wegen Mord entscheidend ist, nicht die besondere Schwere der Schuld. Wäre die nicht festgestellt worden, hätte das mehrheitliche Rechtsempfinden wenig darauf gegeben.


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Maria Baumer

11.10.2020 um 13:16
Ich habe mich in den letzten Tagen durch viele Seiten gelesen und danke euch für die vielen interessanten Beiträge. Mir fiel auf, dass die vorerst letzten Beiträge nach der Sendung XY 2012 geschrieben wurden und dann erst wieder nach CFs Verhaftung im November 2019. Ich kenne es aus diesem Forum so, dass ein Thread immer wieder eröffnet wird wenn es Neuigkeiten gibt. Wurde denn das Auffinden von Maria Baumer und die kurzzeitige Inhaftierung von CF damals nicht öffentlich bekannt gegeben?


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Maria Baumer

11.10.2020 um 13:36
Zitat von monstramonstra schrieb:Trotzdem nötigt mir eine solche Vita mehr Respekt ab, als die, bei der mit 24 das 1. und mit 26 das 2. Examen ablegt und während des Referendariats mal noch schnell eine Visitenkartenpromotion dazwischen geschoben wird.
Ja, ich habe auch viel Respekt vor diesem Lebenslauf. Aber dass jemand, der mal vor 30 Jahren 3 Jahre Proberichter mit Welpenschutz bei einem Amtsgericht war, sich besonders damit auskennt, wie es heute bei einem Amtsgericht zugeht bzw. was ein Amtsrichter mit 20 oder mehr Jahren auf dem Buckel an Erfahrung hat oder nicht, bezweifle ich.


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Maria Baumer

11.10.2020 um 15:13
Zitat von Somni01Somni01 schrieb:Hier ist mal ein link zum Spotify Podcast. Hier wird über die Gerichtsverhandlung und dem Urteil intensiver erzählt.
https://link.tospotify.com/Qeej8rY1tab
ohne reingehört zu haben, könnte ich mir vorstellen, es handelt sich um den selben Podcast, den wir bereits am Tag der Urteilsverkündung verlinkt bekamen, oder irre ich mich?
Zitat von PetersenPetersen schrieb am 07.10.2020:Ein neuer Podcast ist online:
https://derfallbaumer.podigee.io/



https://www.regensburg-digital.de/nuechternes-kalkuel-lebenslaenglich-fuer-den-moerder-von-maria-baumer/06102020/
Christian F. nutzt Lüge „fast schon lustvoll“
Und diese Lust, ein derartiges Szenario aufzubauen, und sich sogar im Fernsehen darzustellen, die hat ihm letztendlich das Genick gebrochen.
(Ich empfehle, auch die Kommentare zu lesen.)

Was wäre passiert, er hätte Maria die festgestellten Medis im Kaba verabreicht und als sie morgens verstorben war, den Notarzt gerufen. Ein paar geschickt zwischen ihren Sachen versteckte Medikamente, von deren Herkunft er nichts wissen musste, seinen Vorrat hätte er zuvor verschwinden lassen, und selbst bei einer polizeilichen Durchsuchung, die Story von der depressiven Maria wäre kaum zu widerlegen gewesen. Er hätte ganz viel Mitleid geerntet, aber zu einem Fernsehauftritt hätte es wohl nicht gelangt. Die Ermittlungen wären eingestellt worden, hätte er sich seine digitalen Sehnsüchte in Richtung der Patientin zunächst mal verkniffen.

Das kommt dabei raus, wenn man alles und das sofort will


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Maria Baumer

11.10.2020 um 16:21
Zitat von monstramonstra schrieb:Ja, ein Spätberufener, der dann rasend schnell durchgestartet hat, wobei ihm dann die Zeit nach der Wiedervereinigung entscheidend gepusht hat....... Entsprechend "stolz" präsentiert sich Fischer, der Dauerstudent und Paketbote der 1970er Jahre.
Stimmt, die Wiedervereinigung hat einigen zu erstaunlichen Karrieren verholfen. Ohne sie wäre Fischer kaum - ohne die sonst obligate vorherige Erprobung beim Oberlandesgericht - Vorsitzender Richter am Landgericht geworden. Und er wäre wohl auch nicht nach nur sechs Jahren Spruchrichterpraxis, davon drei Jahre Proberichter, als Beisitzer zum BGH gekommen. Um eine Vorsitzendenstelle beim BGH hat er dann tüchtig kämpfen müssen, er war durchaus nicht unumstritten.

https://www.juve.de/nachrichten/namenundnachrichten/2013/06/justizministerin-beendet-richterstreit-fischer-bekommt-strafsenatsvorsitz-am-bgh

https://www.juve.de/nachrichten/namenundnachrichten/2012/01/richterstreit-am-bgh-tolksdorf-halt-an-beurteilung-fischers-fest

Am Ende hat er´s geschafft, und manchmal lassen ihn diese Erfolge in meinen Augen etwas abgehoben erscheinen. Wobei er in vielem recht hat, gar keine Frage. Aber halt nicht in allem.


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Maria Baumer

11.10.2020 um 18:16
Nun ja, Thomas Fischer ist da ein bisschen wie Helmut Schmidt:

Weil er schon alles durchdacht, abgewogen, differenziert, selbstkritisch und -zweifelnd hinterfragt und wohlüberlegt dargelegt hat, ist es unverrückbar. Widerspruch abgelehnt.

Wahrscheinlich ist er nie richtig einer "von denen", d.h. der typischen normalen Juristen bzw. Richter gewesen, denen die Erfahrung "ganz unten" fehlt. Er ist Beobachter der Justiz, ein Aufklärer, wie sie funktioniert und funktionieren sollte, und er stichelt noch immer gerne gegen Macht- und Autoritätsmissbrauch in jeder Form.


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Maria Baumer

11.10.2020 um 19:07
Zitat von monstramonstra schrieb:Weil er schon alles durchdacht, abgewogen, differenziert, selbstkritisch und -zweifelnd hinterfragt und wohlüberlegt dargelegt hat, ist es unverrückbar. Widerspruch abgelehnt.
So in etwa lautete damals ein Passus einer dienstlichen Beurteilung, die Fischer vom damaligen BGH-Präsidenten im Rahmen der Konkurrentenstreitigkeiten bekommen hatte:
„Der Antragsteller neige dazu, andere seine intellektuelle Überlegenheit spüren zu lassen, in Einzelfällen auch dadurch, dass er dem Gegenüber schlicht die Kompetenz abspreche“, zitiert das VG den BGH-Präsidenten.
Quelle: https://www.juve.de/nachrichten/verfahren/2013/01/zoff-am-bgh-fischer-blockiert-mit-deubner-kirchberg-auch-besetzung-des-4-strafsenats

Wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen, möchte man da manchmal zu Teilen der Fischerschen Kolumnen anmerken....


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Maria Baumer

11.10.2020 um 20:25
Kommt bitte zurück zum Thema


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Maria Baumer

11.10.2020 um 21:19
Was mir noch nicht so recht einleuchtend, istvdie Aussage des Oberstaatsanwalts Rauscher in seinem Plädoyer, wonach man den Prozess auch schon zwei Jahre eher hätte führen können. Dann wäre der Familie Baumer zusätzliches Leid erspart geblieben.
Dem steht jedoch entgegen, dass Lorazepam erst 2019 nachgewiesen werden konnte. Ergo: Man hätte 2018 in einem Prozess zwar die Internetsuche von CF nach Lorazepam, letale Dosis vorbringen können, nicht aber den Nachweis einer tatsächlichen Verwendung dieses Mittels.
Meine Frage daher: Hätte es auch ohne den Lorazepam-Nachweis eine Anklage und gar eine Verurteilung geben können?


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Maria Baumer

11.10.2020 um 22:02
Warum wird hier eigentlich so oft auf Prof. Thomas Fischer, einst am BGH/St tätig, Bezug genommen, weil er vl. an einem Strafrechtskommentar mitgeschrieben hat? Die verworrene Vita ist ja erstaunlich, die besagt aber noch rein gar nichts, vermisse eher Selbst-Reflexion.


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Maria Baumer

12.10.2020 um 00:10
@Volker_Meid

Ich bin juristischer Laie, aber müßte es nicht heißen: ... dass die Einsicht Unrecht zu tun das wesentliche Element des Schuldbewußtseins sei ... ?

Die Schuld an sich ergibt sich doch in der Regel schon durch die Tat (es sei denn, der Täter ist im psychiatrischen Sinn "schuldunfähig", was aber nicht jeder Täter, der kein Schuldbewußtsein hat, ist.

Beiträge in verschiedenen Foren lassen darauf schließen, dass es im Sinne bestimmter Schreiber wäre, wenn der Verurteilte die Strafe nicht im Gefängnis, sondern in der Psychiatrie verbringen sollte. Ich sehe das anders.

Der Täter hat das Opfer geplant und kaltblütig umgebracht. Er konnte geschickt seine Nächsten, die Ermittler und die Öffentlichkeit irreführen, manipulieren und belügen.
Er konnte sich selbst gar als Opfer darstellen.
Dafür wurde mit dem Urteil die Gefängnisstrafe ausgesprochen.

Käme er in die Psychiatrie, hätte ich große Bedenken, dass der Verurteilte aufgrund

1. seiner manpulativen Persönlichkeit,
2. seiner Insiderkenntnisse in der Psychiatrie als ehemaliger Mitarbeiter,
3. seiner Familie, die wohl unverbrüchlich zu ihm hält und von der einige in verschiedenen Positionen bei Medbo arbeiten und
4. ein Bruder Psychiater ist undmit dem er positives Verhalten erarbeiten kann (ohne dass er sich wesentlich ändert) und der evtl. auch Gespräche mit den behandelnden Ärzten führen kann

dort einen ganz angenehmen Aufenthalt hat und eventuell nach einiger Zeit als "geheilt" entlassen wird.
Die Unterbringung in der Psychiatrie wäre großer Leichtsinn, es wäre keine Strafe für dieses grausame Verbrechen


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Maria Baumer

12.10.2020 um 01:56
Zitat von emzemz schrieb:ohne reingehört zu haben, könnte ich mir vorstellen, es handelt sich um den selben Podcast, den wir bereits am Tag der Urteilsverkündung verlinkt bekamen, oder irre ich mich?
Ich hab da mal reingehort. Scheint der gleiche zu sein. Dankeschön, hatte ich nicht mitbekommen, das der schon hier drin ist.


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Maria Baumer

12.10.2020 um 13:38
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Was mir noch nicht so recht einleuchtend, ist die Aussage des Oberstaatsanwalts Rauscher in seinem Plädoyer, wonach man den Prozess auch schon zwei Jahre eher hätte führen können. Dann wäre der Familie Baumer zusätzliches Leid erspart geblieben.
Dem steht jedoch entgegen, dass Lorazepam erst 2019 nachgewiesen werden konnte. Ergo: Man hätte 2018 in einem Prozess zwar die Internetsuche von CF nach Lorazepam, letale Dosis vorbringen können, nicht aber den Nachweis einer tatsächlichen Verwendung dieses Mittels.
Meine Frage daher: Hätte es auch ohne den Lorazepam-Nachweis eine Anklage und gar eine Verurteilung geben können?
Um das vorwegzunehmen, Rauscher ist erst ab 2019 in Regensburg tätig.

Lorazepam konnte deshalb erst 2019 nachgewiesen, weil erst 2019 diese Laboruntersuchungen durchgeführt wurden.
Man hätte aber die Ermittlungen nicht einzustellen brauchen, sondern schon 2018 die Laboruntersuchungen machen können.


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