Maria Baumer
09.10.2020 um 09:37krimilover schrieb:Übrigens: Bist du aus der Justiz etc.? Du kennst dich ja voll gut ausIch bin Rechtsanwalt, Strafverteidiger.
krimilover schrieb:Könnte man also sagen, dass es ein Indiz dafür ist, dass der Angeklagte schuldig ist, wenn der Verteidiger vor Gericht ganz besonders schweigsam ist?Ganz so einfach geht das nicht, denn es kann tausend Gründe haben, warum ein Angeklagter oder sein Verteidiger schweigt. Man darf das nicht negativ auslegen, wie es oft von Laien gemacht wird. "Wenn er unschuldig ist, soll er doch reden." Das ist ganz falsch.
Wenn mein Schweigen so ausgelegt werden würde ist das eben der Punkt, an dem ich ein Mandat niederlegen muss. Denn dann kann ich nicht mehr effektiv verteidigen. Ein anderer Verteidiger, der unbelastet von dem Vorwissen ist, kann das dann vielleicht effektiver.
Es ist eine schwierige Lage. Natürlich kann es ab und zu einfach sein, dass man gegen die Argumente und Indizien der Anklage nichts gescheites sagen kann. Dann wird der Angeklagte wohl auch schuldig sein, und dann wird das Gericht auch die entsprechenden Schlüsse ziehen. Aber es gilt immer: die Staatsanwaltschaft muss die Schuld beweisen.
Der vorliegende Fall hier ist ein gutes Beispiel. Wie man es dreht und wendet, die Verteidigung hatte nichts Überzeugendes vorzubringen. Weil der Angeklagte eben schuldig ist. Nur darf man zu diesem Urteil eben erst kommen, wenn die Anklage die Schuld überzeugend bewiesen hat. Nicht, weil der Angeklagte und seine Verteidiger nur schweigen.