monstra schrieb:Ich weiß nicht, ob wir beurteilen können, ob das Strafgefangene als Zumutung empfinden. Die Gefängnisleitung wird nach objektiven Kriterien entscheiden, wo F. arbeiten wird.
Um das zu verdeutlichen, weil Du das anders interpretierst als ich:
Ob Gefangene, bzw. die evtl. Kranken im Gefängnis-Krankenhaus
selbst die Zumutung empfinden - das habe ich gar nicht angesprochen.
Vielmehr das Ansinnen, CF in der Krankenanstalt arbeiten zu lassen, ist zu
seinen begangenen Vergehen absolut kontraproduktiv, widersinnig.
Das wäre das Gleiche, wenn ich bekennende Alkoholiker auf Therapie
mit Alkohol hantieren lasse. Wobei sich der Alkoholiker damit vermutlich
nur selbst gefährden würde
Und das stellt den Unterschied dar zu CF, der möglw. andere Insassen
in der Krankenanstalt gefährden könnte, wenn man ihm dort Aufgaben
überträgt - deshalb wäre es von den Verantwortlichen aus gesehen,
ganz sicher nicht in Erwägung zu ziehen -
weil es
aus Sicht der Obrigkeit eine Zumutung für die Kranken wäre.
Aber damit könnte man das Thema auch ad acta legen.