emz schrieb:Mein Eindruck ist, dass man dem anstehenden Verfahren gegen Klette eine Bedeutung beimisst, die, ich sag es mal vorsichtig, leicht übertrieben ist. Die RAF gibt's längst nicht mehr und die Straftaten, wegen derer man gegen sie ermittelt, haben nichts mit irgendeiner politischen Gesinnung zu tun.
Es handelt sich - bei dem Verfahren in Verden zu den Raubstraftaten und dem versuchten Mord dennoch um schwere Kriminalität.
Beim anderen Verfahren (s.u.) geht es nicht um die mutmaßliche Mitgliedschaft in der RAF, da diese verjährt ist. Aber bei den verfolgten Straftaten der RAF (unter mutmaßlicher Beteiligung Klettes) ist wie bei der Knastsprengung eine politische Gesinnung offenkundig.
emz schrieb:Da frage ich mich schon, aus welcher Richtung denn irgendein Risiko zu erwarten wäre. Garweg und Staub sind untergetaucht und werden das auch bleiben und welche linksradikale Gruppierung Interesse haben könnte, Klette zu befreien, da fällt mir wahrlich niemand ein.
Immerhin gab es aus den Kreisen, die Solidarität mit Klette fordern, bereits Straftaten.
Einmal Sachbeschädigung/Farbanschlag am Kölner Justizzentrum.
Neben dem beschmierten Eingangsbereich steht einige Meter entfernt auf einer Wand der Schriftzug: "Freiheit für Daniela". Polizei und Gericht gehen davon aus, dass mit "Daniela" die inhaftierte RAF-Terroristin Daniela Klette gemeint ist.
Mögliches Bekennerschreiben
Später tauchte im Internet auf der linken Plattform "Indymedia" eine Art Bekennerschreiben auf. Dabei nehmen die mutmaßlichen Täter den "Tag der politischen Gefangenen" als Anlass für die Schmierereien.
Sollte der Beitrag tatsächlich von ihnen stammen, könnte das auf einen linksextremen Hintergrund hindeuten. Es ist die Rede von einer "Hetzkampagne" und einem "Angriff" auf alle, die "daran arbeiten eine militante Gegenmacht aufzubauen und den kapitalistischen Staat und seine Institutionen anzugreifen".
Quelle:
https://www1.wdr.de/nachrichten/rheinland/landgericht-koeln-beschmiert-100.htmlDaneben Brandtsiftung.
In Niedersachsen brennt ein Gartenhaus, das dem Rheinmetall-Chef gehören soll. Jetzt haben sich Linksextreme dazu bekannt. Sie fordern Freiheit für Daniela – gemeint ist wohl RAF-Terroristin Klette.
Quelle:
https://www.kreiszeitung.de/politik/bei-rheinmetall-chef-linksextreme-fordern-freiheit-daniela-klette-papperger-antifa-brandanschlag-zr-93043992.htmlDesweiteren sind die meisten ehem. Mitglieder der 3. Generation der RAF, der auch Klette zugerechnet wird, weiterhin unbekannt:
Die Mitglieder der dritten Generation der RAF sind kaum bekannt. Von weniger als der Hälfte ihrer Mitglieder weiß die Bundesanwaltschaft die Namen.
Quelle:
Wikipedia: Rote Armee Fraktion#Dritte GenerationSomit ist wohl auch unbekannt, ob diese bislang unbekannten ehem. Mitglieder der 3. Generation sich möglicherweise Aktionen/Straftaten 'zu Gunsten' Klettes vorstellen können oder doch weiter komplett unbekannt blieben wollen.
Wer desöfteren in der Näher größerer Landgerichte/Oberlandesgerichte unterwegs ist, wird auch bestätigen können, dass es gar nicht so selten Prozesse gibt, bei der der Transport der Angeklagten von der jeweiligen JVA zum Gericht nicht mit nu einem vielleicht etwas gesicherten Justiz-Transporter, sondern in größeren Kolonnen gepanzerter Fahrzeuge oder auch gleich per Hubschrauber erfolgt.
emz schrieb:Wenn man sich da mal versucht schlau zu machen, in welchen räumlichen Dimensionen der NSU-Prozess spielte, da kommt einem fast der Verdacht, man will ihm in Verden zumindest an Größe ebenbürtig sein.
fassbinder1925 schrieb:Ich war ja ein paar Mal dort, der Saal war nicht aufregend, er hat sich zumindest für die Zuhörer zum Schlechten gewandelt, weil man überhaupt nichts mehr gesehen hat und die haben das jetzt für das Schwurgericht natürlich so gelassen. Aber immerhin wird man bei Klette keine Simultandolmetscher-Anlage brauchen. Die werden wie bei den Reichsbürgern irgendwelche Zelte und Container aufbauen müssen.
Ich habe eine kleine zweistellige Anzahl an Verhandlungstagen beim NSU-Prozess auf der Besuchertribüne im zweiten Stock verbracht.
Nur bei der in der verlinkten Meldung zu lesenden Zahl der Plätze für Besucher und Journalisten (150) wäre der 'Klette-Prozess' quasi 'größer'.
Im Saal A 101 finden rund 250 Menschen Platz. Für Besucher sind 51 Plätze reserviert, für Journalisten 50.
Quelle:
https://blog.zeit.de/nsu-prozess-blog/weitere-prozessbeteiligte/Diese 51/50 Aufteilung war aber nicht ganz fix. Waren 15 Minuten vor Verhandlungsbeginn Journalistenplätze noch frei, konnten Besucher dort Platz nehmen. Journalisten ohne Akreditierung konnten sich als normale Besucher für die 50 Plätze anstellen.
So schlecht wie
@fassbinder1925 habe ich die Sicht nicht empfunden. Auf den letzten Reihen waren gewiss nicht alle Beteiligten direkt zu sehen, aber über die eine Leinwand zumindest alle eingeführten Dokumente und auf der anderen der Blick unter die Tribüne mir vor allen den Nebenklagevertretern.
Aus den ersten beiden Reihen waren Angeklagte und deren Verteidiger, Richter, Sachverständige, Zeugen, Vertreter des Generalbundesanwaltes gut zu sehen.
Die Anzahl der Verfahrenseteiligten am NSU-Prozess war deutlich größer als die beim 'Klette-Prozess' vermuteten 50 (laut von
Beitrag von emz (Seite 437) verlinkter/zitierter Quelle), siehe
Wikipedia: NSU-Prozess:
5 Angeklagte mit anfangs 11, später 14 Verteidigern
8 Richter (incl. Ergänzungsrichtern, Zahl sank währen des Verfahrens)
4, später drei Anklagevertreter des Generalbundesanwaltes
60 Anwälte der 95 Nebenkläger
1 psychiatrischer Sachverständiger
Damit gabe es beim NSU-Prozess bis zu 92+x Verfahrensbeteiligte (plus x = selber im Gerichtssaal anwesender Nebenkläger).
fassbinder1925 schrieb:Aber habe ich das richtig verstanden, es ist das LG Verden zuständig und es wird nicht vor einem Oberlandesgericht verhandelt?
Bezüglich der Raubstraftaten und dem versuchten Mord ja, siehe PM der Staatsanwaltschaft Verden zum Erlass der Haftbefehlen gegen 'die drei' vom 9.2.24:
Die Staatsanwaltschaft ermittelt seit 2015 gegen die Beschuldigten Ernst-Volker Staub (geb. 30.10.1954), Daniela Marie Luise Klette (geb. 05.11.1958) und Burkhard Garweg (geb. 01.09.1968) wegen versuchten Mordes und diverser (versuchter und vollendeter) schwerer Raubüberfälle im Zeitraum von 1999 bis 2016, u.a. in Bochum-Wattenscheid (27.12.2006), in Essen (13.12.2015), Wolfsburg (28.12.2015), Cremlingen (25.06.2016) und Stuhr (06.06.2015).
Das Amtsgericht Verden hat Untersuchungshaftbefehle gegen die Beschuldigten erlassen.
Quelle:
https://www.staatsanwaltschaft-verden.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinformationen/staatsanwaltschaft-verden-und-landeskriminalamt-niedersachsen-bitten-die-bevolkerung-um-mithilfe-229417.htmlfassbinder1925 schrieb:Also dann kann man wohl nicht erwarten, dass die früheren Geschichten, wegen denen sie nach Karlsruhe geflogen wurde, mitverhandeln.
emz schrieb:Ich weiß nicht, worauf sich dieser Haftbefehl begründete, den man ihr in Karlsruhe vorlegte.
Wüsste nicht, dass darüber irgendwas in den Medien ausgeführt wurde, oder ich hab's überlesen.
Aber Terrorismus scheint wohl nicht dabei gewesen zu sein, wenn nun am LG verhandelt wird.
'Karlsruhe' betrifft ein separates (Ermittlungs-)Verfahren, dass somit auch zu einem weiteren Gerichtsverfahren führen kann. Mindestens die
Pressemitteilung des Generalbundesanwaltes zur Verkündung des Haftbefehls wurde mindestens von
mir schon im Thread eingebracht/zitiert.
Das es zwei getrannte Verfahren sind, meint auch die Frankfurter Rundschau.
Für Daniela Klette gibt es nun zwei Haftbefehle, und es wird zwei getrennte Strafverfahren geben. Für die Raubüberfälle ist die örtliche Staatsanwaltschaft Verden zuständig. Die Verfahren wegen der RAF-Anschläge werden dagegen weiter von der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe geführt.
Quelle:
https://www.fr.de/politik/anklage-karlsruhe-raf-terroristin-klette-mordversuch-92876971.htmlZu den Aufgaben des Generalbundesanwaltes (Synonym Bundesanwaltschaft):
erstinstanzliche Strafverfolgung von Delikten gegen die innere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere von terroristischen Gewalttaten, Delikten gegen die äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland, vor allem von Landesverrat und Spionage, und von Straftaten nach dem Völkerstrafgesetzbuch (originäre Zuständigkeit nach § 142a in Verbindung mit § 120 Abs. 1 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)).
Quelle:
Wikipedia: Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof#AufgabenbereicheIn diesen Fällen klagt der Generalbundesanwalt dann auch bei einem OLG an. Welches jeweils konkret zuständig ist, weis ich nicht. Wird aber gewiss irgendwo geregelt sein.