emz schrieb:Nur dass es ernstzunehmenden Angriffen kommen könnte, da sind wir anderer Meinung.
Aber müssen wir ja auch nicht sein.
Fraglich, ob dem (genauso) ist.
Einerseits nehme auch ich nicht wirklich an, dass es zu gezielten Befreiungsversuche für Klette kommen könnte.
Andererseits ist sie, nicht nur mit Blick auf die in den Haftbefehlen vorgeworfenen Taten, unbestreitbar eine herausgehobene Person in der Geschichte des gewalttätigen Linksextremismus in Deutschland. Die m.E. unverständlichen Solidaritätsbekundungen und zu verurteilenden Straftaten aus dems ich selbstbezichtigenden Unterstützerumfeld zeigen, dass Klette bei diesen Personenkreisen weder isoliert noch geächtet ist - und die Solidarität so stark, dass sie die Strafbarkeistgrenze überschreitet.
Zur Vorsorge, nicht zuletzt im Interesse der berfulich zwangsweise Beteiligten so wie der interessierten Öffentlichkeit bei dem anstehenden Prozess/den anstehenden Prozessen begrüße ich Sicherheitsmaßnahmen von Polizei und Justiz, um einen ungestörten und für die Anwesenden gefahrlosen Verlauf der Prozesse sicherzustellen. Möglicherweise tragen solche vorab bekannten Maßahmen auch dazu bei, dass über was eine wie auch immer geartete Tat nachdenkende dann doch davon absehen.
Bei der Entscheidung, welche Maßnahmen getroffen oder unterlassen werden, vertraue ich den Sicherheitsbehörden dieses Landes. Eine Bewertung ist naturgemäß schwer (wird von mir darum auch unterlassen), da dazu fachliche Expertise und Informationen aus wohl verständlicherweise nicht öffentlichen Lagebeurteilungen und Gefahrenanalysen nötig sind.
Lanza schrieb:Müsste / sollte Frau Klette für einen effektiveren/ effizienteren Prozess besser verlegt werden?
Soweit ich weis, gibt es Vollzugspläne, in denen die Justiz festlegt, welche Strafgefangene in welcher JVA ihre Strafe zu verbüßen haben. Bei Untersuchungshaft scheint es aber mind. bei vom Generalbundesanwalt betriebenen Verfahren möglich zu sein, die Beschuldigten/Angeklagten aus ich sag mal logistischen Gründen in einer anderen JVA unterzubringen. Beispiel NSU/Zschäpe: während sie nun für die Strafhaft in Sachsen einsitzt, bedfand sie sich vor dem Prozeß in Untersuchungshaft in Köln - wegen der räumlichen Nähe zur Außenstelle des BKA in Meckenheim, das offensichtlich federführend bei den Ermittlungen war. Während des Prozesses vor dem OLG München war sie in der dortigen JVA inhaftiert.
Ich ahne, dass es wesentlicher ist, dass der gesetzliche Richter/Gericht gegen Klette verhandelt als die Frage, wo Klette in der Zeit untergebracht wird. Als zuständiges Gericht gelten offensichtlich nicht nur bei Begehung der vorgeworfenen Tat bereits bestehende, feste Gebäube. So wurde beim Loveparade-Verfahren auf eine Messehalle in Düsseldprf und wird beim Verfahren gegen die *Vereinten Patrioten*/Reuß-Gruppe auf einen temporären Bau in einem Gewerbegebiet am Stadtrand ausgewichen.
Über die Bande gespielt zeigt eine kulturelle Absage eine wohl verschärft gesehene Sicherheitslage bzgl. Klette.
Nach Auskunft der Stadt Vechta hat das Justizministerium die für dieses Wochenende geplanten Open-Air-Konzerte in der JVA für Frauen mit Axel Prahl und der Band Selig kurzfristig abgesagt.
[...]
Verständnis dafür äußert Verena Brinkmann, Sprecherin des niedersächsischen Justizministeriums. Grund sei eine aktualisierte Gefährdungseinschätzung des Landeskriminalamtes von Freitag, die in Zusammenhang mit der in Vechta inhaftierten ehemaligen RAF-Terroristin Daniela Klette stehe, erklärt sie gegenüber OM-Online. Weil die Polizei plötzlich davon abgeraten habe, die Veranstaltungen stattfinden zu lassen, habe sich das Ministerium dem angeschlossen, „bevor Menschen zu Schaden kommen“.
Quelle:
https://www.om-online.de/om/polizei-sieht-drohende-gefahr-konzerte-in-der-jva-vechta-fallen-aus-537144Wie ich
https://www.vechta.de/open-air verstehe, handelt es sich dabei um Konzerte im Inneren/Innenhof der JVA mit Zuschauern von "draußen'. Die Inhaftierten dürften, ja nach Lage ihrer Zelle, mithören und ggf. zusehen können.