APBT schrieb:Im Fall Tanja Gräff war ja davon die Rede, dass der spätere Fundort (während Rodungsarbeiten) bis dahin derart
überwuchert und unzugänglich gewesen sein soll, dass der Bereich zuvor nicht abgesucht werden konnte.
Das ist 1. was komplett anderes als im Fall Lindenfels und, 2., sehr erstaunlich, dass es auf der Suche nach einer Leiche
wenige Meter hinter Wohnbebauung Bereiche gibt, die für die Polizei nicht zugänglich sind, weil zu dicht bewachsen?!
Ich finde auch, dass der Fall Tanja Gräff, der hier öfter als Beleg angeführt wird, dass ein Leiche sehr wohl bei polizeilichen Absuchen übersehen werden kann und dann später ganz in der Nähe gefunden wird, absolut nicht passend ist.
Zum einen war die Stelle, an der Tanja Gräffs Leiche später gefunden wurde, völlig unzugänglich und zudem uneinsehbar. Man hat die Felswand mit Kletterern und Drohnenkameras abgesucht, da die Leiche tiefer im Gebüsch hing, konnte man sie dabei von oben nicht sehen.
Im Fall Jutta Hoffman müsste die Leiche dagegen zum Zeitpunkt der Suche in einem frisch gegrabenen, nicht sehr tiefen Loch gelegen haben und demnach nur sehr dünn mit Erde bedeckt gewesen sein. Oder sie war, wie es in den Zeitungsberichten stand, nur sehr dünn mit etwas Erde und Zweigen abgedeckt.
Die Stelle ware, die die Bilder aus dem Video der Hessenschau zeigen, gut einseh- und begehbar. Man kann sich kaum vorstellen, dass das eine Suchmannschaft nicht sieht, dass da am Vortag in der Erde oder zumindest der Laubschicht rumgewühlt wurde oder dass bei mehreren Suchdurchgängen niemand mitten auf die frisch ausgehobene und locker wieder zugeschüttete Grube latscht.
Der Fall Tanja Gräff unterscheide sich meiner Meinung nach aber auch v.a. darin, dass man sich bis heute nicht erklären kann, warum sie das Fest in diese Richtung verlassen hat. Die spätere Fundstelle lag nicht auf der Route des angenommenen Nachhauseweges von Tanja.
Bei Jutta war das anders, es war offensichtlich von Anfang an klar, dass sie vom Schwimmbad aus genau den Weg durch das Waldstück eingeschlagen hat, in dem sie später gefunden wurde. Die Kinderwagenzeugin hat sie ja sogar auf diesem Weg gesehen. Die Leiche lag also tatsächlich an der gleich zu Beginn der Ermittlungen als am wahrscheinlichsten als Tatort eingestuften Stelle. Da eine mäßig versteckte Leiche zu übersehen, ist schon eine andere Nummer als eine Leiche, die an einer völlig unzugänglichen und uneinsehbaren Stelle abseits der vermutlichen Route des Opfers liegt.