fravd schrieb:bei der langstreckenfahrt wundert mich immer wieder, dass der taxler sich nicht bei der zentrale über funk abgemeldet zu haben scheint. normalerweise geschieht dies unter nennung des fahrziels und zumeist auch der personalien des fahrgasts, um die möglichkeit eines raubes bzw. mordes entgegenzuwirken.
@fravd Ich muss vorausschicken, dass ich nur die entsprechenden Verhältnisse in München in den 1980-er Jahre kenne. Damals war es aber etwas anders als von dir beschrieben:
1. Man muss unterscheiden zwischen der Taxifunk-Zentrale, die in München damals für ca. 2000 Taxis (bzw. der Fahrer dieser Taxis) Service-Dienste und Hilfen bereitgestellt hat, und den Unternehmern, die mehrere Taxis betrieben haben und in manchen Fällen für ihre Fahrer per Funk erreichbar waren. Mir ist nicht klar, was du mit "Zentrale" meinst.
2. Ich habe nie erlebt, dass Personalien abgefragt wurden,
fravd schrieb: ... um die möglichkeit eines raubes bzw. mordes entgegenzuwirken.
Sollte der Fahrgast sich durch seinen Personalausweis ausweisen? Nein, Personalien wurden nur genannt, wenn ein Taxi bestellt wurde, wenn also ein Fahrgast an einer bestimmten Adresse abgeholt werden sollte. Hier diente die Nennung des Namens des Fahrgastes bei der Bestellung dazu,
a) Fake-Bestellungen möglichst auszuschließen,
b) sicherzustellen, dass kein Passant, der zufällig auch ein Taxi brauchte, dem Besteller das Taxi "wegschnappte".
3.
fravd schrieb:da zusätzlich noch mit fremdwährung bezahlt werden sollte, dürfte auch eine erkundigung über akzeptanz, bzw. wechselkurs, bei der zentrale eher wahrscheinlich sein
Die Funkzentrale hat nicht über die Annahme von Fremdwährungen entschieden, sondern gegebenenfalls nur der Unternehmer, also der Besitzer des Taxis. Die Funkzentrale konnte dem Fahrer auf Wunsch einen Wechselkurs nennen. Das ist in dem vorliegenden Fall auch passiert.
4. Ein Abmelden bei der Funkzentrale vor einer Fahrt zu einem auswärtigen Ziel gab es nicht. Bei einzelnen Unternehmern war wahrscheinlich vorgesehen, dass dort eine Abmeldung erfolgte.
5. Bei Fahrgästen, die dem Fahrer gefährlich erschienen oder bei merkwürdigen, also sehr abgelegenen Fahrtzielen konnte man als Fahrer bei der Funkzentrale eine sog. "Funküberwachung" anfordern. Hier nannte man als Fahrer der Zentrale bei Fahrtbeginn Abfahrtsort und Ziel der Fahrt und man meldete sich bei der Funkzentrale alle paar Minuten, um den gegenwärtigen Standpunkt durchzugeben. Wären diese Meldungen plötzlich ausgeblieben, hätte die Funkzentrale Alarm geschlagen.
6. Es wurden als auswärtige Fahrtziele nicht nur Bahnhöfe, Flughäfen oder andere Standardziele angefahren, sondern im Prinzip jede Adresse, sofern sie nicht verdächtig erschien. Die wenigsten Fahrgäste hätten akzeptiert, wenn man sie z. B. am Bahnhof in Traunstein abgesetzt hätte, anstatt sie zu ihrer Wohnung zu fahren.
7. Änderungen des Fahrziels während der Fahrt waren üblich und wurden vom Fahrer normalerweise akzeptiert, ausser die Fahrt sollte signifkant länger dauern oder das neue Fahrtziel erschien verdächtig.