Grosser Lauschangriff?
Grosse Zweifel...
Das wäre sehr bemerkenswert weil
sehr selten, kam
2011 in überhaupt nur zehn Fällen vor (bundesweit dreimal bei Mord/Totschlag: Hamburg, Bremen und Baden-Württemberg).
In Niedersachsen gab es in dem ganzen Jahr 2011 einen einzigen Fall - und der betraf Verstösse gegen das Betäubungsmittelgesetz mit zwei Beschuldigten. Diese Massnahme lief sehr wahrscheinlich von Januar bis April über 130 Tage und war im Ergebnis "unergiebig". Passt nicht.
http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/106/1710601.pdfDas hiesse, falls dieses seltsame Gerücht stimmt, man hätte erst 2012 die Wohnung abgehört. Sehr extremer Eingriff (verlängert? über Monate? fast ausschliesslich im engesten Familienumfeld), da bin ich auf die Verhältnismässigkeit
sehr gespannt.
Ob das Schule machen sollte?
Wenn das trotzdem stimmt (also erst 2012 angeordnet wurde), dann kann ich mir langsam auch vorstellen, was RA Schw. an diesem Mandat gereizt hat (ausser dass er im persönlichen Gespräch mit HS den Eindruck hat sie sei unschuldig, wovon man ausgehen kann).
Sollte das so stattgefunden haben muss man schon im rechtsstaatlichen Allgemeininteresse darauf drängen das genau zu prüfen. Da kann sich ein engagierter Anwalt schon sehr für interessieren, und das ist auch richtig so. Das muss sehr gut begründet sein, da reichen ein fehlendes Alibi, ein mögliches Motiv und schlechtes Gerede über die Schwiegereltern kaum aus (so ist zu hoffen!).
Falls hierbei belastendes herausgekommen sein sollte wird ein RA mit allen Mitteln gegen die Verwertbarkeit vorgehen, letztlich nach Erschöpfung anderer Mittel bis zum BVerfG, und er täte recht daran.
Falls aber bei diesen aussergewöhnlichen Massnahmen nichts wirklich "belastbares und dramatisches" (es scheint jedenfalls schon für die StA keinen Beweischarakter zu haben) herausgekommen sein sollte, trotz dieser engmaschigen Überwachung über so lange Zeit, kann die Verteidigung immer noch sehr unangenehme Fragen stellen.
Ich dachte die Ermittler entziehen sich dem Vorwurf allzu einseitig ermittelt zu haben ziemlich leicht, schon die "XY"-Sendung spricht dagegen. Aber ein dermassen intensive Ermittlungen am absoluten Rand der gesetzlichen Möglichkeiten (und unserer Werteordnung) lässt schon einige Fragen aufkommen die ganz unabhängig von der Schuld der HS zu beantworten sind.
Grosser Lauschangriff in dieser Sache - gefällt mir ganz und gar nicht.
So richtig möchte ich daran auch nicht glauben...
Ich denke sogar, die StA wäre verrückt sowas in diesem Falle nur zu beantragen.
@DolusDirectus Ist das vielleicht dieselbe Quelle von der Du als Haftgrund für die U-Haft "Fluchtgefahr" hast?
Beitrag von DolusDirectus (Seite 616)Das wäre dann keine gute Quelle...