Luulu schrieb:wobei ich es in dem Fall schwierig finde, die Mordmerkmale auszuräumen!
Die Habgier wird schwer. Niedrige Beweggründe kann ich nichts zu sagen, weil ich nicht weiß, was als niedriger Beweggrund aufgeführt wird.
Heimtücke legt die Rechtsprechung oft sehr restriktiv aus. Das sollte angreifbar sein. Bringt aber nix, weil die anderen ja noch stehen.
Interesse01 schrieb:nein, es würde nicht dazu passen. Aber vielleicht zu ihrer Verteidigung. Wenn sie angeblich in der Tatnacht sich das Leben nehmen wollte........psychisch labil, von der W.S. "gepeinigt" etc.?!
Och nu....also ne Schwiegermama, die einen auf 350km Entfernung in den Selbstmord treibt. Nee....
BS steht ja auch hinter seiner Frau, trotz Mordvorwurf. Die Ehe war also wohl nicht durch WS bedroht.
Und psychisch labil? Ist was von Suizidversuchen in der JVA bekannt?