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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

20.835 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, 2011, Köln ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

19.12.2012 um 17:38
Zitat von wieso1wieso1 schrieb:@Luulu
hier wurde etwas um 16.05 uhr eingebracht, alle springen wie wild
warum gibt es nichts offizielles? radio etc.?
Nu erschieß nicht gleich den Boten nur weil die Nachricht schlecht ist. Die gestrigen postings der Gerichtsbesucher deckten sich im großen und ganzen, daher gibt es keinen Grund hier zu zweifeln


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

19.12.2012 um 17:38
HS war in der Tatnacht nicht zu Hause
der BMW war nicht an der Werkstatt
Das Alibi wurde von der Tochter eingefordert
Sie hatte versucht über eine "Freundin" einen Wagen zu leihen
Sie wird schwer von dieser Freundin und ihres Mannes belastet

Es war die Rede davon, dass diese beiden Personen als Beschuldigte angesehen werden
Wer? Wie soll ich das verstehen? Werden die Zwei als Mittäter genannt???


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

19.12.2012 um 17:39
@ron123
son alter käse


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

19.12.2012 um 17:43
Zitat von PaulanerPaulaner schrieb:Es war die Rede davon, dass diese beiden Personen als Beschuldigte angesehen werden
Wer? Wie soll ich das verstehen? Werden die Zwei als Mittäter genannt???
Das schrieb @jungler
""" Beschuldigte wohln im Sinne von Mitwisserschaft, sie wollte sie wohl zu der Tat anstiften.""""


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

19.12.2012 um 17:45
Sie sind nicht aus Koblenz und auch nicht aus Haren.


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

19.12.2012 um 17:55
@Rona64

Ja, das ist so richtig. Allerdings bezieht sich das immer auf die Vernehmung der Vernehmungsbeamten als Zeugen, die in den von Dir genannten Fällen möglich sein soll, nicht auf eine derartige Videovorführung. Interessanterweise verweist § 255a StPO noch nichtmal auf den § 254 StPO. Ich meine tatsächlich, dass diese Videovorführung in dieser Form gegen § 254 StPO verstößt. In meinem (schon etwas älteren) Meyer-Goßner, § 254 Rn. 6 steht:
Polizeiliche Protokolle dürfen nicht zum Zwecke der Beweisaufnahme über ihren Inhalt verlesen werden; insoweit begründet § 254 StPO ein Verwertungsverbot (mit weiteren Nachweisen).
Das gilt dann mE erst recht für Videoaufnahmen, umso mehr als die Ausnahme des § 255a StPO sich gerade nicht auch auf § 254 StPO erstreckt. @Rona64 kannst Du das mit Deiner neueren Auflage nochmal überprüfen, ob sich da was getan hat, oder das so immer noch da drin steht?

Hier dazu auch nochmal BGHSt 1, 337 (alt aber mE immer noch so aktuell wie eh und je):
Richterliche Protokolle dürfen, wie aus § 254 StPO hervorgeht, zum Beweise dafür verlesen werden, daß der Angeklagte die in ihnen beurkundeten Erklärungen abgegeben hat. Aus der Beschränkung auf richterliche Protokolle ergibt sich aber zugleich auch, daß Niederschriften über eine polizeiliche Vernehmung nicht in dieser Weise verwertet werden dürfen.
Einzige Möglichkeit diese Vorschrift zu umgehen sehe ich in diesem netten Kunstgriff, BGHSt 1, 337:
Das ist auch nicht geschehen; denn aus der Sitzungsniederschrift geht weiter hervor, daß die Protokolle nicht nur zum Zwecke des Vorhalts an die Angeklagte, sondern auch zur Gedächtnisstütze für den Zeugen K. verlesen wurden, der als Kriminalbeamter die Angeklagte vernommen und die Niederschriften angefertigt hatte. Auf diesem Wege durfte sich das Schwurgericht in verfahrensrechtlich einwandfreier Weise Kenntnis von den Angaben verschaffen, die die Angeklagte bei früheren polizeilichen Vernehmungen gemacht hatte ( BGHSt 1,4 , 8 ). Die verlesenen Protokolle enthielten nicht die eigenen früheren Aussagen des Zeugen K., so daß der Fall des § 253 StPO, soweit die Protokolle ihm durch Verlesung vorgehalten wurden, nicht vorliegt. Sie hatten vielmehr für ihn die Bedeutung selbst angefertigter Schriftstücke, deren Verlesung zur Unterstützung seines Gedächtnisses jederzeit zulässig war. Nach § 253 StPO soll einem Zeugen zur Unterstützung seines Gedächtnisses eine frühere Aussage erst vorgelesen werden, nachdem er erklärt hat, sich sonst nicht an den Vorgang erinnern zu können. Es braucht nicht abschließend entschieden zu werden, ob das auch auf den Fall sinngemäß anzuwenden ist, daß ein Zeuge zur Unterstützung seines Gedächtnisses der Vorlesung eines von ihm angefertigten Schriftstückes bedarf. Auch wenn man das bejahen wollte, kann die Revision keinen den Bestand des Urteils gefährdenden Verfahrensfehler aus der Tatsache herleiten, daß der Zeuge K. erst während der Verlesung des von ihm aufgenommenen Protokolls erklärte, er würde ohne die Verlesung keine genauen Aussagen machen können. Denn § 253 StPO beruht auf der Erkenntnis, daß der Beweiswert einer Aussage verschieden beurteilt werden kann, je nachdem, ob ein Zeuge über einen Vorgang aus lebendiger Erinnerung berichten kann, oder ob er zur Unterstützung des Gedächtnisses des Vorhalts der früheren Aussage bedarf. Als dem Zeugen K. die von ihm früher aufgenommenen Niederschriften vorgelesen wurden, war sich das Schwurgericht, wie die Sitzungsniederschrift und die Urteilsgründe zweifelsfrei ergeben, von Anfang an darüber im klaren, daß er ohne die Vorlesung der Protokolle keine näheren Angaben werde machen können, und er hat das im Laufe seiner Vernehmung auch ausdrücklich bestätigt. Dementsprechend ist seine Aussage vom Schwurgericht gewürdigt worden. Damit steht fest, daß seine Bekundungen nur so bewertet worden sind, wie wenn er vor Beginn der Vorlesung erklärt hätte, sich ohne den wörtlichen Vorhalt nicht mehr der Einzelheiten erinnern zu können, also das in § 253 StPO vorgesehene Verfahren beobachtet worden wäre.
Ich weiß schon, warum ich Strafrecht nicht mag.

@Verbum_peto
Ich habe das Video nicht von Anfang an gesehen.

Ich weiß nicht, ob HS belehrt worden ist etc pp.

Falls nicht, kann nicht vorher ein Veto eingelegt werden.

Vielmehr muss nach der sog. Widerspruchslösung des BGH der Verwertung des Beweismittels im Rahmen einer Verteidigererklärung gem. § 257 StPO unmittelbar nach der jeweiligen Beweiserhebung widersprochen werden.
Das scheint mir so nicht richtig zu sein. In den Urteilen und auch in der Literatur wird immer nur vom spätest möglichen Zeitpunkt gesprochen. Aber gerade in der Literatur wird nahegelegt so früh wie möglich einen solchen Widerspruch einzulegen, wenn es geht sogar noch vor der Hauptverhandlung. Das erscheint mir auch sinnvoll und logisch. Den Angeklagten dazu zwingen, die Beweiserhebung abzuwarten, wenn das Verwertungsverbot bereits feststeht, wäre mE auch verfassungsrechtlich bedenklich.

Hier mal ein Auszug aus BGHSt 39, 349 (Hervorhebung von mir):
Sie ist zulässig, wenn der verteidigte Angeklagte in der Hauptverhandlung zustimmt oder bis zu dem in § 257 StPO genannten Zeitpunkt nicht widerspricht (BGHSt 38, 214, 225/226).
oder BGHSt 38, 241:
Der Widerspruch kann nur bis zu dem in § 257 StPO genannten Zeitpunkt erklärt werden. Er muß also spätestens in der Erklärung enthalten sein, die der Angeklagte oder sein Verteidiger im Anschluß an diejenige Beweiserhebung abgibt, die sich auf den Inhalt der ohne Belehrung (§ 136 Abs. 1 Satz 2, § 163 a Abs. 4 Satz 2 StPO) gemachten Aussage bezieht.



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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

19.12.2012 um 17:56
Klarnamen und Adressen sind hier unerwünscht und zu unterlassen!


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

19.12.2012 um 18:17
weiss gar nicht wo anzufangen.
Zum Video, - das Einverständnis wurde von HS zu Beginn der Aufzeichnung eingeholt.
Dass sie keinen Anwalt dabei hatte ist für mich aus ihrer Sicht die größte Tragödie. Die gleiche Vernehmung im Beisein eines Rechtsanwalts wäre sicher anders verlaufen.
Ich glaube, und das hat dem KHK ganz am Ende so geäussert: sie war sich überhaupt nicht dessen bewusst, in welch ernster Situation sie sich damals befand.

es kamen aber auch wirklich die abstrusesten Erklärungen hervor.
z.B. hat sie dem Nachbar die Verletzung von den Rosen gezeigt, sie habe Angst vor einer Blutvergistung, sie sei mit Gammelfleisch in Berührung gekommen.
Mir wurde ganz übel bei dieser Metapher.
Auf Nachfrage durch Hrn. Lauxen : was für ein Gammelfleisch ? na ja, da war wohl noch Hühnchenfleisch im Kühlschrank, das mir dadrauf gefallen ist .
ich schreib mal in Raten, scheinbar findet sich heute keiner, der auch dabei war.


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Luulu ehemaliges Mitglied

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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

19.12.2012 um 18:19
@jungler
vorab schonmal lieben Dank für die nun folgende Berichterstattung aus dem Saal!

DANKE


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

19.12.2012 um 18:22
Zitat von junglerjungler schrieb:Dass sie keinen Anwalt dabei hatte ist für mich aus ihrer Sicht die größte Tragödie. Die gleiche Vernehmung im Beisein eines Rechtsanwalts wäre sicher anders verlaufen.
Ich wunder mich hier immer wieder. Derzeit spricht alles dafür, dass die Frau mal so eben ihre Schwiegereltern "plattgemacht" hat und Du nennst es "die größte Tragödie", dass die bei der Vernehmung keinen RA dabei hatte und sich belastet????

Also WENN die es war, dann find ich das ganz prima, dass die sich da um Kopf und Kragen gequatscht hat. Vielleicht bin ich altmodisch, aber ich find freirumlaufende Doppelmörder irgendwie nicht so dolle.

Auch das hier:
Zitat von junglerjungler schrieb:z.B. hat sie dem Nachbar die Verletzung von den Rosen gezeigt, sie habe Angst vor einer Blutvergistung, sie sei mit Gammelfleisch in Berührung gekommen.
Wenn die Frau so zynisch ist....ja dann BRAVO HERR LAUXEN! Super, wenn die sich dann verquatscht und sich reinreitet.


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

19.12.2012 um 18:24
Das Thema mit dem befreundeten Ehepaar . Ich kann da nicht so explizit drauf eingehen, mir ist da einiges unklar geblieben, es war auch kurz bevor das Verhör beendet wurde, immerhin um 01.30 nachts
Die Freundin arbeitet als Domina in Düsseldorf. Hat einen 170kg Ehemann.
Die wurden wohl gefragt, ob sie nicht jemanden kennen, der einen Mord verüben könnte. Ebenso hatte HS darum gebeten, ihr für die Tatnacht ein Auto zu leihen.
Es klang so, als haben die beiden kalte Füsse bekommen, kooperieren jetzt mit der Polizei, um ihre Mitwisserschaft wettzumachen, wie gesagt das ist mir alles unklar geblieben.

@ Living Elvis
habe gerade deinen Kommentar gelsen ich schrieb " aus ihrer Sicht "


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

19.12.2012 um 18:25
@DerGreif

In meiner 54. Aufl vom Meyer-Goßner steht es auch so geschrieben (hoffe, du akzeptierst das, auch wenn ich nicht Rona bin).

Allerdings betrifft § 254 StPO die Verlesung von Geständnisprotokollen.

Nach meinem Eisenberg, Beweisrecht der StPO, 5. Aufl., Rz 617 reicht es für die zulässigkeit einer Videoaufnahme, wenn der Beschuldigte von der beabsichtigten Videoaufnahme unterrichtet wird und aussagt.


Was den Zeitpunkt des Widerspruchs angeht, so magst du Recht haben. Die Praxis sieht jedoch anders aus. Was macht man, wenn gleichwohl der Beweis erhoben wird? Wenn ein Vorsitzender es will, dann kannst du vorher widersprechen, wie du willst.


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Luulu ehemaliges Mitglied

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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

19.12.2012 um 18:26
@jungler
d.h., die Kripo hatte bereits das Wissen, dass es dieses Ehepaar gibt und wollten in dem Verhör weitere Infos? Oder wie kam das Gespräch auf das Paar?


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

19.12.2012 um 18:27
@jungler:
wie ist eigentlich die Stimmung im Gericht? Gibt es Angehörige oder Freunde von HS? War heute ihr Ehemann vor Ort?


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

19.12.2012 um 18:27
Vor allem: War Presse vor Ort heute? Bisher keine aktuellen Berichte zum Fall online zu finden!


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

19.12.2012 um 18:29
Das mit dem Gammelfleisch ist ja echt total geschmacklos, also echt, der Mann MUSS doch mit drin stecken, wenn er da immer noch hinter ihr steht! Wie kann man nur - ich hätte mein restliches Leben Angst, dass die sich meiner auch irgendwann auf irgendeine Art und Weise zu entledigen weiß, wenn sie meiner überdrüssig wird - immerhin hätte sie dann das Erbe für sich allein!

Danke auch von mir an @jungler, dass du uns nicht dumm sterben lässt hier! :)


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Luulu ehemaliges Mitglied

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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

19.12.2012 um 18:33
@diegraefin
Zitat von ComtesseComtesse schrieb:Vor allem: War Presse vor Ort heute? Bisher keine aktuellen Berichte zum Fall online zu finden!
Ich vermute mal, dass da die beauftragte RA-Kanzlei die Berichterstattung gut steuert.


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

19.12.2012 um 18:34
ich schrieb ja schon, ich kann wegen der vielen Eindrücke, nicht alles chronologisch wiedergeben.

es gab seit dem 25.08. eine Telefonüberwachung, dabei sind trotz vorsichtiger Handhabung Gespräche geführt worden, die davon zeugten, dass sie in Panik war, dass man Spuren zu ihr findet.
wie wir schon oft vermuteten diente wohl die Mantrailer-Aktion dazu, sie unvorsichtig zu machen, was auch in den betrffenden Tagen der Fall war. Da wurden Gespräche mit ihrem Mann geführt, aus denen doch hervorgeht, dass er wohl tatsächlich ahnungslos war, sie beide aber gemeinsam alles durchgegangen sind, was sein könnte, was gegen sie (HS) verwendet werden könnte.
Sie wusste ja, dass ihr Mann lange überprüft wurde und hatte wohl immer mit Massnahmen gerechnet, die die Kripo unternimmt um die Spur zu ihr zu finden.

wie man an das besagte Ehepaar geriet weiss ich nicht, kann sein, die haben sich bei der Polizei gemeldet und eine Aussage gemacht.


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

19.12.2012 um 18:35
Presse war heute schon da, aber keine Fotografen und nur ein Redaktuer, wahrscheinlich RZ


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

19.12.2012 um 18:40
ich will mal den @Verbum_peto was fragen:
Am Ende des heutigen Tages hat RA Schwenn gegenüber Dr. Bock erwähnt, seine Mandantin wolle eine Erklärung abgeben. Ich glaube bis zum nächsten Verhandlungstag.
Dann habe sie ein erweitertes Besuchsrecht beantragt, ich nehme an wegen Weihnachten. Unter anderem auch von einem Juristen ihres Vertrauens.
Daraufhin sagte der Richter, dass ihm diese Formulierung nicht genüge, diese Person müsse namentlich benannt werden. Daraufhin sagte der Herr Schwenn etwas, was ich nicht verstand, Klang aber wie zwei Namen.
Was könnte diese Erklärung sein ( Geständnis oder Mandatsniederlegung ?)


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