Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)
19.12.2012 um 16:47@Verbum_peto
Verbum_peto schrieb:Es gibt neben der Sekt-oder-Selters-verteidigung ja auch die Strafmaßverteidigung.Nun, ich denke, dass der Straftatbestand "Mord" sicherlich nicht widerlegt werden kann, sodass ich davon ausgehe, dass es lediglich die Schwere der Schuld sein wird, die es heisst zu vermeiden!