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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

20.835 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, 2011, Köln ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

28.09.2012 um 22:58
@regenbogen1
... "über verhütung habe sie nie nachgedacht".... da muss doch die frau irgendwie ne psychose haben oder komische verdrängungstaktik... spätestens nach der ersten unerwünschten ss muss ihr doch die möglichkeit von verhütung eingefallen sein, wenn sie nicht geistig minderbemittelt ist... und das ganze dann mit weiteren 4 kindern zu perpetuieren, heisst doch, dass bei ihr sehr viel mehr "nicht im lot" war, als die sorge um den wohlstand der kinder und ihre beziehung... da können dann ehemann und kinder gar nichts dafür, wenn jemand eine solche krankhafte veranlagung bzw. verhalten entwickelt. das ist dann schon in der psyche der person angelegt, was nur "ausgelöst" werden musste...


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

29.09.2012 um 01:12
@Katinka1971

Nur so:

§ 43 b BRAO:

Werbung ist dem Rechtsanwalt nur erlaubt, wenn sie über die berufliche Tätigkeit in Form und Inhalt sachlich unterrichtet und nicht auf die Erteilung eines Auftrages im Einzelfall gerichtet ist.

Nachfolgend sind für Rechtsanwälte relevante Gesetzestexte der BORA zum Thema Werbung wieder gegeben:

§ 6 Werbung

(1) Der Rechtsanwalt darf über seine Dienstleistung und seine Person informieren, soweit die Angaben sachlich unterrichten und berufsbezogen sind.

(2) Die Angabe von Erfolgs- und Umsatzzahlen ist unzulässig. Hinweise auf Mandate und Mandanten sind nur in Praxisbroschüren, Rundschreiben und anderen vergleichbaren Informationsmitteln oder auf Anfrage zulässig, soweit der Mandant ausdrücklich eingewilligt hat.

(3) Der Rechtsanwalt darf nicht daran mitwirken, dass Dritte für ihn Werbung betreiben, die ihm selbst verboten ist.


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

29.09.2012 um 01:14
@DolusDirectus
Ein schwarzes, ein silbernes und ein weißes ...


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

29.09.2012 um 10:28
Es kommt ja des öfteren vor,daß sich bei spektakulären Mordfällen Anwälte den Kontakt zu den Angehörigen suchen und sich anbieten.Die Palette geht dann von seriös bis Scharlatan.Die MMotive werden unterschiedlich sein,der eine sieht das Geld das zu holen ist,der andere will seinen Namen mit einem gr.Mordfallverbunden sehen,wobei auch Eitelkeit eine Rolle spielen dürfte.
Und ich bin auch der Meinung,daß mit den heutigen Möglichkeiten des Internets es durchaus möglich ist,bei gewissenhafter Recherche,einen guten und in der Branche bekannten Strafrechtler zu finden.
Eigentlich finde ich es etwas verwunderlich,daß auf Grund des finanziellen Hintergrunds von B.S.,aus dieser Richtung gar nichts zu hören ist.
Zumal ja auch der Kreis der Verwandten,seine Tätigkeit als Versicherungsagent etc. genügend mögliche Kontakte realistisch erscheinen läßt,auch ist es durchaus anzunehmen,daß seine Eltern,auf Grund ihres Status auch in bestimmten Kreisen verkehrt haben könnten,in dem Empfehlungen für entsprechende Anwälte ausgesprochen werden konnten.


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

29.09.2012 um 13:21
@Sandita
OT - aber ich muß es los werden.Jemand in einer solchen Situation und dann nicht über Verhütung nachdenken ? Geistig minderbemittelt trifft es wirklich am besten - unvorstellbar.Dann kann man auch wohl nicht erwarten,daß Babyklappen bekannt sind.Dazu ein Ehemann,der zahlreiche Schwangerschaften nicht bemerkt haben will ,offenbart die selben geistigen Fähigkeiten.Bei 2 bereits vorhandenen Kinder wird er wohl nicht gedacht haben,seine Frau ist plötzlich unfruchtbar.Sie hat "gedacht" der Mann würde sie verlassen,Gespräche in diesem Haushalt waren offensichtlich nicht die Regel.


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

29.09.2012 um 21:16
Als wir wegen unserer ehemaligen Wohnung einen Anwalt benötigten, hatte ich meine RechtsschutzVersicherung angerufen und die haben mir einen RA, der sich damit auskennt empfohlen. wie das aber bei mord laufen würde, keine Ahnung.


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

29.09.2012 um 22:39
@beha
Kommt noch dazu, dass die Frau 28 war und keine 49. Will heißen, dass sie wohl noch nicht so lange mit ihrem Göttergatten verheiratet war, als dass er sie nicht mehr anfasst. Und angefasst muß er sie ja haben sonst wäre sie nicht schwanger geworden.Und wenn man eine hochschwangere Frau anfasst und nicht merkt, dass sie ein Kind in sich trägt, dann Gut Nacht....


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

09.10.2012 um 23:15
So neuer Versuch.

Wir erwarten, dass künftig unangebrachte Anschuldigungen und Unterstellungen unterlassen werden, diese von den Usern auch umgehend gemeldet, statt ignoriert oder diskutiert werden! Dies ist ein Diskussionsforum und als solches sicherlich zum Diskutieren kontroverser Themen gedacht. Was aber keinesfalls toleriert wird, sind strafbare Handlungen (Verleumdung, Rufmord, falsche Verdächtigung, üble Nachrede, usw.), sowie Vorverurteilungen, u.ä.!

Wir appellieren an die User in diesem Thread den Meldebutton zu nutzen, oder die Verwaltung zu kontaktieren, wenn Beiträge verfasst werden, die gegen oben angesprochene Richtlinien/Regeln verstoßen. Andernfalls muss der Thread dauerhaft geschlossen werden, was kaum im Sinne der Threadgemeinschaft sein kann. Doch in diesem Fall müssen wir die User vor strafbaren Handlungen schützen und ebenso das Forum, das schlimmstenfalls in die Störerhaftung genommen werden kann.

Dies ist ein virtueller Ort um Gedanken und Meinungen auszutauschen und nicht um Menschen des Mordes zu überführen, oder zu verurteilen. Dies ist einzig und allein Sache der Kriminalbehörden und der Justiz!

Und nun viel Spaß beim Diskutieren.


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

09.10.2012 um 23:48
@der_wicht
Danke fürs Öffnen!
Bitte, Rufmord gibt es nicht, auch nicht für einen Moderator!


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

10.10.2012 um 11:43
@der_wicht danke für die klare Ansage und danke fürs Öffnen!


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

10.10.2012 um 12:34
hallo sensibella,

schön, mal wieder von dir zu hören.

auf deine fachkundigen und vorurteilslosen beiträge könnte das forum zuallerletzt verzichten, das meine ich ganz ernst.

ob wir hingegen heute abend bei rudi c. neues zum bösen mordfall schemmer erfahren, ist wohl fraglich. hat schon jemand hier erfahren, ob und ggf. wann eine mögliche gerichtsverhandlung gegen einen oder zwei mutmaßlich unschuldige(n) verdächtige(n) untersuchungshäftling(e) beginnt?

dass wir hier keine mörder überführen, dürfte wohl selbst dem größten dösbaddel im forum klar gewesen sein. denn dann könnte der bundesinnenminister weite teile der polizeiorganisation komplett abschaffen und viele millionen euro einsparen bzw. für südeuropa zurücklegen, wie der volksmund denken würde.

bin schon gespannt, ob die ganzen gesammelten fakten, beweise, indizien usw. der polizei letztendlich zu einem freispruch führen werden...

(dann ginge die suche nach einem/einer mutmaßlichen t. natürlich von neuem los! und natürlich nach einem rufmörder hier im forum. wer eröffnet die jagdsaison?)

danke an den wicht öffnen auch von mir!


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

10.10.2012 um 17:01
danke an den wicht FÜR DAS öffnen auch von mir!

.wollte ich natürlich schreiben, sorry!


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

10.10.2012 um 17:03
@xy.ungeklaert ich gehe stark davon aus, dass er das verstanden hat ;) und danke für die unverdienten Blumen!


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

10.10.2012 um 18:48
@Willy
@Sandita

Lies mal hier dann weisst Du was wie geregelt ist.

http://www.talkteria.de/forum/topic-91180.html
Die Leute, die die Antworten verfasst haben, zeigen offensichtliche Unkenntnis im Zivilrecht, insbesondere hier im Erbrecht. Ihre Antworten sind so nicht zutreffend.
@sensibella

Kann ja auch alles sein Die ganze Familie war doch aussen vor und nun ?.Die Enterbungsgeschichte ist doch hier auch verbreitet worden.Alles frei erfunden aber alle haben begierig mitgeschrieben.(uneheliches Kind usw.) Kann also auch nicht sein sonst wäre ja noch ein Erbe da.
Ich habe auch nur geschrieben das es nur funktioniert wenn er 100% aussen vor ist.
Fakt ist doch das immer noch nach einem 2.Täter gefahndet wird .Also sollte man das dann doch nicht generell ausschliessen

http://dejure.org/gesetze/BGB/2339.html
Zitat von WillyWilly schrieb am 28.09.2012:Ich habe geschrieben und dabei bleibe ich,es gibt/gab nur etwas wenn er 100% als unschuldig gilt
Diese Aussagen sind in dieser Pauschalität leider völlig unzutreffend. Eine Erbschaft kann wegen Erbunwürdigkeit angefochten werden, § 2340 Abs. 1 BGB. Solange das nicht geschieht, erbt der Erbe nach § 1922 Abs. 1 BGB unmittelbar mit dem Tod des Erblassers. Dh., der Erbe wird in diesem Moment Eigentümer des Gesamtvermögens des Erblassers und zwar ohne, dass dazu ein Erbschein ausgestellt werden müsste. § 2353 BGB macht das auch nochmal recht deutlich: Der Erbschein wird nur auf Antrag des Erben erteilt. Und Erben lassen sich den Erbschein dann erteilen, wenn sie glauben, ihn gegenüber Dritten als Nachweis ihrer Erbschaft zu brauchen. Tatsächlich setzt die Anfechtung nach § 2340 Abs. 2 S. 1 BGB den Erbanfall voraus, damit überhaupt wegen Erbunwürdigkeit angefochten werden kann. Berechtigt hierzu ist grundsätzlich mal nicht der Staat (auch nicht der Nachlassverwalter, wenn es denn einen gibt), sondern diejenigen, die einen Vorteil daraus ziehen würden, dass der Erbe nicht erbt, § 2341 BGB. Und die Anfechtung wegen Erbunwürdigkeit erfolgt durch Erhebung der Anfechtungsklage, § 2342 Abs. 1 BGB. Und schließlich tritt die Wirkung der Anfechtung (nämlich dass der Erbe doch nicht erbt, um es mal laienhaft auszudrücken, § 2344 BGB) erst dann ein, wenn ein entsprechend der Anfechtungsklage stattgebendes Urteil rechtskräftig wird, § 2342 Abs. 2 BGB.

Das Nachlassgericht kann allerdings die Erteilung des Erbscheins verzögern, bis es seine Ermittlungen zu den Erbberechtigten abgeschlossen hat. Ist ein Erbberechtigter des Mordes an dem Erblasser verdächtig und in Untersuchungshaft genommen, kann das Nachlassgericht erst einmal einen Nachlasspfleger einsetzen und die übrigen Erbberechtigten anhören bzw. Ermittlungen zu solchen anstellen. Ohne derartig drastische Anhaltspunkte (also solange nur ermittlungsinterne Verdachtsmomente vorliegen) wird das Nachlassgericht aber nicht die Erteilung eines Erbscheins verweigern. Die Ermittlung weiterer möglicher Erbberechtigter und deren Anhörung im Falle der Untersuchungshaft eines Erben dient dazu, diesen dann die Möglichkeit zu geben selber tätig zu werden: zB indem Anfechtungsklage erhoben und das Vermögen mittels Arrest oder einstweiliger Verfügung gesichert wird.

Schließlich ist nochmals zu beachten, dass auch ohne Erbscheinserteilung ein Mörder erbt. Und hat er bspw. durch Bankvollmacht so oder so Zugriff auf das Konto des Erblassers oder ist er im Besitz der Haus- oder Autoschlüssel, dann kann er hier durchaus rechtskräftig schalten und walten. Solange ein Dritter nicht die Vorlage eines Erbscheins fordert, kann der Mörder also rechtskräftig über das Erbe verfügen. Natürlich wird man zur Berichtigung des Grundbuchs häufig einen Erbschein sehen wollen. Auch Banken wollen das häufig zu ihrer eigenen haftungsrechtlichen Absicherung haben. Zwingend ist das alles aber nicht und ändert vor allen nichts an der tatsächlichen Rechtslage.

Das Gericht (in Strafsachen) kann jedoch den Verfall anordnen, § 73 Abs. 1 StGB. Das führt dazu, dass der Täter sein durch den Mord erlangtes Erbe an den Staat verliert. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass der Verfall erst nach rechtskräftiger Verurteilung angeordnet werden kann. Der Täter muss dazu erst einmal rechtskräftig feststehen.

Ob die StA auch eine Beschlagnahme in diesem Fall beantragen könnte, weiß ich nicht und bin zu faul es rauszusuchen - ich bin Zivilrechtler und überlasse daher diese Frage @DolusDirectus . ;)

Fazit: Ein Mörder erbt und bleibt auch solange wirksam Erbe, bis jemand innerhalb der Frist des § 2082 BGB eine erfolgreiche Anfechtungsklage erhebt. Geschieht dies nicht innerhalb der Frist, bleibt der Mörder auch Erbe. Da bleibt dann der strafgesetzliche Verfall nach der rechtskräftigen verurteilung des Täters.


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

10.10.2012 um 18:50
@DerGreif was zitierst du mich denn da???? Ich habe das nie geschrieben....Ich stehe jetzt grad auf dem Schlauch, wo wir uns gerade befinden in der Diskussion...


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

10.10.2012 um 18:52
@DerGreif wir sind uns doch völlig einig. Obwohl ich kein Straf- Zivil oder was-auch-immer-Rechtler bin habe ich doch das genau gesagt, dass er erst mal erbt, wenn es keine verdachtsmomente gegen ihn gibt. Und die gab es ja nun offenbar nicht. Oder versteh ich dich grad falsch?


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

10.10.2012 um 18:55
Aaaaaaaaaaaah jetzt ja, du zitiertest, was @Willy schrieb, der wiederum sich an mich und sandita wandte....Mist aber auch, da ist immer wieder das Denken und das Handeln, wobei mitunter das Zweitere bei mir schneller ist ;) Nee, hab es jetzt verstanden.
Du hast Willy widersprochen und wir sind uns einig.... HÄRRLISCH!


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

10.10.2012 um 19:54
@DerGreif
Mir ist es so bekannt, daß man in jedem Fall einen Erbschein benötigt. ich bin Einzelkind und erbte nach dem Ableben meiner Eltern eine Immobilie und um die auf meinen Namen umschreiben zu lassen benötigte ich einen Erbschein, den mein Notar beim Amtsgericht beantragte.


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

10.10.2012 um 23:18
@ der_wicht

auch von mir danke fürs öffnen

@xy.ungeklaert

ich wälze jeden tag den lokalteil, aber bisher keine andeutung zum prozess


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

10.10.2012 um 23:43
@DerGreif

§ 2340 Abs. 1 BGB und § 73 Abs. 1 StGB.sind dir doch bekannt .Es ging um nichts anderes,was ist wenn ?
Wie schön, nach einem Strafrechtler nun auch einen Zivilrechtler jetzt sind wir ja bestens versorgt.


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