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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

20.835 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, 2011, Köln ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

06.12.2012 um 22:24
Zur Habgier im deutschen Strafrecht:

Die Habgier spielt eine besondere Rolle im deutschen Strafrecht als Tatbestandsmerkmal des Mordes (§ 211 StGB) und ist eines der Merkmale, das eine Tötung als Mord qualifiziert. Habgier wird von der Rechtswissenschaft als "rücksichtsloses Streben nach Gewinn um jeden Preis" definiert. Sie gehört zum subjektiven Tatbestand (Mordmerkmal der ersten Gruppe). Damit das Vorliegen der Habsucht bejaht werden kann, muss sie nicht das einzige Motiv der Tötung sein, aber tatbeherrschend und/oder „bewusstseinsdominant“. Es genügt nach – umstrittener – Auffassung, wenn der Täter durch die Tötung allein Aufwendungen erspart.[1] Der Täter muss vielmehr durch die Tat sein Vermögen objektiv wie auch aus seiner Sicht unmittelbar vermehren (beim Versuch ist beim Ausbleiben des Erfolges auf die Wahrscheinlichkeit abzustellen).

Wikipedia: Habgier


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

06.12.2012 um 22:37
Zitat von wieso1wieso1 schrieb:Ja.

Was sind wirtschaftliche Verhältnisse? Arm und trotzdem glücklich? Reich und immer noch nicht genug? Wer zieht hier wo die Grenze und kommt dann zu dem Ergebnis "umbringen hilft".

Das Motiv ist so genannt und von der Presse übernommen und bisher nicht bewiesen.
Alles andere ist üble Nachrede aus diesem Forum. Du hast ja sicher alles gelesen und kannst beurteilen welcher Mist über die Familie geschüttet wurde.
Ich habe nicht alles gelesen. Dazu wurde zwischenzeitlich zu viel rungeschwurbelt.

Wie gesagt, die StA klagt es offenbar als eines der Mordmerkmale an. Das ist einer der wenigen überprüfbaren Fakten.

Aber von mir aus können wir uns hier auch drauf einigen, dass HS stinkreich ist und für den Schwenn 20 Mio Euro bezahlt. Interessiert mich nicht mal peripher.


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

06.12.2012 um 22:40
Online wird ja schon seit längerer Zeit spekuliert, dass H. Schwenn der Verteidiger sein soll - aber unter Berücksichtigung aller Umstände kann man nur eine entsprechende Verurteilung oder einen Freispruch erwarten


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

06.12.2012 um 22:53
@tayo

...äääh.....ich glaube, es ist egal, welche Umstände man berücksichtigt oder nicht. Deine genannten Optionen gibt es bei jedem Prozess.


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

06.12.2012 um 22:54
@ tayo
sehe ich genau so. Warten wir doch erst mal ab, was der 1. Verhandlungstag bringt. Wird wohl nicht viel zu erwarten sein. Aber wenn H. Schwenn es sein sollte, riecht es nach einem Idienzienprozess


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

06.12.2012 um 23:05
Zitat von HundemuttiHundemutti schrieb: Aber wenn H. Schwenn es sein sollte, riecht es nach einem Idienzienprozess
Weil durch das Auftreten von Herrn Schwenn eventuell vorhandene Beweise ihren Aggregatszustand ändern und so zu Indizien werden?


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

06.12.2012 um 23:06
@redfern

ich habe mich nur auf das Posting von LivingElvis bezogen, dass H. Schwenn mit der rechtlichen Einordnung was "reissen könnte" - was den Totschlag betrifft.


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

06.12.2012 um 23:08
Das Verfahren kann nur zwei mögliche Urteile haben:
Schuldspruch wegen Mordes lebenslange Haft und besonders schwere Schuld
oder
Freispruch

Ein Geschehen dazwischen gibt es nicht.


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

06.12.2012 um 23:12
@tayo

Totschlag? Gibts nur ohne Mordmerkmal. Fällt schon schwer, das Mordmerkmal Heimtücke abzulehnen, wenn davon ausgegangen wird, dass die Schemmers friedlich in ihrem Bett ruhend getötet wurden....

Korrigiert mich, wenn ich mich da täusche...


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

06.12.2012 um 23:12
@Tom_Ripley

Womit begründest Du denn die "besondere Schwere der Schuld"?

Warum kann es kein Totschlag sein?
Warum keine KV mit Todesfolge?

Warum keine Einstellung des Verfahrens?
Warum kein Raub mit Todesfolge?
Warum keine Tötung auf Verlangen?

Da Du offenbar über juristisches Fachwissen verfügst, bitte ich um eine qualifizierte Antwort. Danke!


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

06.12.2012 um 23:14
@LivingElvis

...äh, ist Heimtücke überhaupt ein Mordmerkmal? *frag* öhm


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

06.12.2012 um 23:17
@redfern

vllt. solltest Du den Gesprächsverlauf etwas sorgfältiger durchlesen


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

06.12.2012 um 23:20
@tayo

....und vielleicht solltest du an deinem schulmeisterlichen Ton arbeiten. Wenn ich ne Frage stelle, gehe ich davon aus, ne adäquate Antwort erhalten zu können - nicht von ner Maßregelung deinerseits.


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

06.12.2012 um 23:21
Zitat von redfernredfern schrieb:Totschlag? Gibts nur ohne Mordmerkmal. Fällt schon schwer, das Mordmerkmal Heimtücke abzulehnen, wenn davon ausgegangen wird, dass die Schemmers friedlich in ihrem Bett ruhend getötet wurden....

Korrigiert mich, wenn ich mich da täusche...
Korrigier mich wenn ich falsch liege, aber zumindest Herr Schemmer war doch wach, oder?

Daneben ist Heimtücke das Ausnutzen der Arg- und Wehrlosigkeit in feindlicher Willensrichtung. Dazu muss das Opfer überhaupt zum Argwohn fähig sein, was bei Schlafenden durchaus kontrovers beurteilt wird.

Joecks (§ 211 Rn. 35 f. m.w.N) zum Beispiel vertritt die Auffassung, dass Schlafende ähnlich wie Bewusstlose zum Argwohn nicht fähig sind. Allerdings hast Du insofern recht, dass die herrschende Meinung dahingehend ist, dass Schlafende ihre Arglosigkeit mit in den Schlaf nehmen.

Aber ganz so einfach ist es nicht.
Zitat von redfernredfern schrieb:...äh, ist Heimtücke überhaupt ein Mordmerkmal? *frag* öhm
Jap. Ein sogenanntes objektives Mordmerkmal (auch "Merkmal der besonderen Verwerflichkeit der Begehungsweise")


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

06.12.2012 um 23:22
@LivingElvis

Danke :) Das ist eine adäquate Antwort. Wieder was gelernt.


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

06.12.2012 um 23:24
@redfern
Gerne


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

06.12.2012 um 23:25
@redfern

es liegt mir fern, Dir in einem schulmeisterlichen Ton zu antworten, sollte es bei Dir so angekommen sein, tut es mir leid.


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

06.12.2012 um 23:26
@tayo

Entschuldigung angenommen.


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

06.12.2012 um 23:35
Die Staatsanwaltschaft benennt ja Habgier als subjektives Mordmerkmal in der Anklage (sie weiss natürlich auch das sie ein Mordmerkmal zur Mordanklage braucht.)
Die Heimtücke, das heisst das Töten der schlafenden Schemmers (?) kann man den sonstigen niedrigen Beweggründen zuordnen. Aber das wäre ein weiteres (objektives) Merkmal.

Also somit kein Totschlag.

Auch keine Körperverletzung mit Todesfolge,
(es ist ja kaum anzunehmen das die Angeklagte das Ehepaar mit dem Messer nur verletzten wollte ..., das ist Quatsch...)

Ich weiss nicht ob überhaupt ein Raub vorliegt.

Einstellung des Verfahrens? Die Gründe des § 153 (oder § 170) passen hier nicht.

Ich denke es bleibt bei der Mordanklage.

Für die "Schwere der Schuld" spräche bei einer Verurteilung
die Verwerflichkeit der Tat, die Tatausführung, die Täterpersönlichkeit,
das Motiv und die Anzahl der ermordeten Menschen.
Da hätte HS anscheinend schlechte Karten und ich will nicht alles Diskutierte wiederholen.
Außerdem habe ich den Eindruck oder das Gefühl das die Gerichte generell häufiger als früher
die schwere Schuld feststellen, habe aber keine Quelle oder Statistik dafür vorzuliegen.


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

06.12.2012 um 23:44
Zitat von Tom_RipleyTom_Ripley schrieb:Die Staatsanwaltschaft benennt ja Habgier als subjektives Mordmerkmal in der Anklage (sie weiss natürlich auch das sie ein Mordmerkmal zur Mordanklage braucht.)
Die Heimtücke, das heisst das Töten der schlafenden Schemmers (?) kann man den sonstigen niedrigen Beweggründen zuordnen. Aber das wäre ein weiteres (objektives) Merkmal.

Also somit kein Totschlag.
Das könnte das Gericht aber durchaus anders sehen, oder nicht? Die müssen die angeklagten Mordmerkmale ja nicht zwangsläufig bejahen....
Zitat von Tom_RipleyTom_Ripley schrieb:Auch keine Körperverletzung mit Todesfolge,
(es ist ja kaum anzunehmen das die Angeklagte das Ehepaar mit dem Messer nur verletzten wollte ..., das ist Quatsch...)

Ich weiss nicht ob überhaupt ein Raub vorliegt.

Einstellung des Verfahrens? Die Gründe des § 153 (oder § 170) passen hier nicht.

Ich denke es bleibt bei der Mordanklage.
Bei der Anklage auf jeden Fall. Aber ich denke auch nicht, dass die Entwendung des Schlüsselmäppchens vordringliches Tatmotiv war und das Ehepaar Schemmer dies mit ihrem Leben verteidigte.
Zitat von Tom_RipleyTom_Ripley schrieb:Für die "Schwere der Schuld" spräche bei einer Verurteilung
die Verwerflichkeit der Tat, die Tatausführung, die Täterpersönlichkeit,
das Motiv und die Anzahl der ermordeten Menschen.
Da hätte HS anscheinend schlechte Karten und ich will nicht alles Diskutierte wiederholen.
Außerdem habe ich den Eindruck oder das Gefühl das die Gerichte generell häufiger als früher
die schwere Schuld feststellen, habe aber keine Quelle oder Statistik dafür vorzuliegen.
Könnte. Keine Frage, zwingend ist der Schluss nicht, bzw fehlt uns zu einer verlässlichen Einschätzung die Grundlage.

Aber ansonsten stimme ich Dir zu. Danke für die Antwort.


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