Tom_Ripley schrieb:Ich habe so das Gefühl das die Rechtsanwaltsgebührenordnung hier bei der Vergütung des RA Schwenns keine Rolle spielt.
Wenn ich das recht in Erinnerung habe, war das Motiv Habgier, da H.S und Co unter finanziellen Schwierigkeiten litten. Das würde ihren Spielraum relativ gering halten, wenn nicht zwischenzeitlich Bernd Schemmer das Erbe ausbezahlt bekommen hat und dieses für die Verteidigung zur Verfügung stellt.
Die BRAGO gibts übrigens net mehr.
Piranha007 schrieb:Wenn es die Fr. Schemmer nicht gewesen sein sollte, dann würde sie doch nicht noch immer in U-Haft sitzen oder? Das ist doch komisch. Und warum sagt sie nichts? Deuten die 20 Verhandlungstage schon darauf hin, dass sie kein Geständnis machen wird? Kann man so nicht sagen oder? Habe echt ein ungutes Gefühl. Ein super Anwalt und keine Aussage und zack ist die schneller wieder auf freiem Fuß. Also wenn die nicht schuldig ist, na gut. Aber wenn doch? Wwarum gibt sich ein "Promi-Anwalt" denn für die her? Geld, Geltungsdrang, Medien?
Sogenannte "Star-Anwälte" gibt es in Deutschland eigentlich nicht. Das gibt´s hauptsächlich in den USA, wo nach Erfolg gezahlt wird. Das RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) lässt sowas nur sehr begrenzt zu.
Daneben ist die deutsche Rechtsordnung eine gänzlich andere. Sprich - ein guter Anwalt kann schon viel rausholen, aber er kann auch nicht hexen. Wenn die StA ihren Job einigermaßen vernünftig gemacht hat, dann wird ein Schwenn vielleicht bei der rechtlichen Einordnung (Mord, Totschlag?) was reißen können, Freispruch eher nicht. Da müsste die StA schon mit dünnem Harnisch in die Schlacht ziehen. Passiert, aber nicht allzu oft.
Weder Zlof noch Degowski hat es etwas gebracht, dass sie von dem "Super-Star-Anwalt" Rolf Bossi verteidigt wurden. Da findet jeder noch so gute Anwalt seine Grenzen stets am Gericht selbst, also in dem Fall den 3 Richtern und den 2 Schöffen.