jungler schrieb:für @atencion war es noch zu früh, um den Smilie zu registrieren.
@jungler du kennst mich schon ziemlich gut.
;) Allerdings habe ich in diesem Fall schon verstanden, dass der Briefkasten nicht so bierernst gemeint war. Ich wollte trotzdem nochmal anmerken, dass HS ausserhalb des Grundstücks gesehen worden sein muss. Nur wo und wobei?? (ok, werden wir dann sicher im Prozess erfahren)
@beha Ja, klar, kein Problem. hatte mich halt nur gewundert, dass dann nix kam.
:)und nochmal
@beha beha schrieb:Zu den Abwesenheit von H.S. von zuhause eine Anmerkung.Es isr die Rede von ca. 21.30 bis 6.30.Wenn diese Info von e i n e m Zeugen kommt,dann müßte er sie logischerweise beim Wegfahren bzw.Zurückkommen gesehen haben.
Hier vermute ich eher, dass, zumindest am Anfang, die 21.00 bzw 21.30 daher rühren, dass sie solange noch ein Alibi hatte. Wahrscheinlich durch die Kinder. Ich vermute, dass dafür gesorgt wurde, dass die Kinder in dieser Nacht nicht zu Hause waren oder aber erst spät nach Hause kamen (und dann sicher kaum nochmal nach der Mutter sehen würden). Es war der letzte Schultag vor den Freien. Vielleicht fand eine Schuljahresabschluss-Party statt, auf die die Mädels gehen durften oder aber sie durften beim Freund (die ältere, falls sie denn einen hatte) oder bei einer Freundin übernachten. Wenn die Kinder jedenfalls gegen 21.00 das Haus verliessen, dann hatte HS von da an ok, 1. kein Alibi mehr und 2. freie Bahn. Ein Zeuge, der sie nach 21.00 draussen gesehen hatte, wurde dann ev. später erst gefunden (z.B. nach den XY-Sendungen oder bei den Befragungen in Haren) Wenn ich mich jetzt nicht ganz irre, stand das morgens zurückkommen früher fest als das abends wegfahren. Es kann sich dann also kaum um denselben Zeugen gehandelt haben.