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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

20.835 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, 2011, Köln ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

09.09.2012 um 12:17
@wieso1
Das stimmt. Und so eine Winzigkeit (ich denke eher an ein paar Winzigkeiten) wird eben im Mai (bzw wahrscheinlich vorher irgendwann) aufgetaucht sein.

Ich finde es auch interessant bei den Fällen hier im Forum zu sehen, wie unterschiedlich die jeweiligen Sokos oder Mokos arbeiten. Die Bielefelder scheinen mir eher die soliden Kleinarbeiter zu sein, die Bayern holen gern mal den Holzhammer raus und die Koblenzer sind die "Zauberkünstler" (Trickser und Geheimniskrämer). ^^


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

09.09.2012 um 12:22
@atencion
Hier wird auch immer wieder darauf hingewiesen „Sie sagt nichts“

Wenn man in einem solchen Supergau hängt hilft einem nichts mehr, ohne Alibi?


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

09.09.2012 um 12:29
@Willy
Ich meine "alle" hier. Das Thema Alibi ist im Laufe der Zeit ja immer wieder aufgetaucht. Ich weiss nicht wer hier alles schon meinte, dass BS eins haben muss und HS nicht oder dass das von HS im Mai kippte etc. Ich meine halt einfach nur, dass man erstmal kein Alibi braucht.. solange nicht, bis sich ein konkreter Verdacht gegen einen ergibt. Mit nem "komischen Gefühl" im Bauch der Ermittler ists da ja nicht getan.

Warum der anwalt keine vorzeitige Haftprüfung beantragt, weiss ich nicht. Kann ja nur heissen, dass er auch nicht genug hat um die Indizien zu entkräften. Oder dass man eine Taktik fährt die ich nicht durchschaue. :) Dass die Anklage möglichst spät erhoben wird, ist klar, da man so ja noch Zeit hat die Indizienkette zu stärken oder aber konkrete Beweise zu finden.


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

09.09.2012 um 12:34
Ich denke mal als Alibi reicht erstmal aus, wenn man sagt man war an diesem Abend da und da und ab 22 Uhr in seinem über 300 km entfernten Zuhause in seinem Bett und die Kinder das auch so bestätigen.
Anhand der Entfernung klingt das auch erstmal logisch und die KP muss das glauben, oder widerlegen und zwar mit Beweisen.

Diese Beweise können durch Widersprüche entstehen, durch Zeugen oder Ortungen irgendwas dgl. Ich glaube dafür reicht noch nicht mal aus, wenn das Handy in Tatortnähe geortet wurde, solange keine Anrufe getätigt wurden die eindeutig beweisen, dass sie dieses Gespräch selbst führte.
Das schliesse ich aber aus, diese Daten wurden bestimmt nicht erst nach Monaten oder kurz vor der Verhaftung ausgewertet.

Nur wegen der Annahme dass evtl. vielleicht oder kann nicht anders sein ..... da wird kein Haftbefehl ausgestellt .. das ist Unsinn, auch wenn ich das jetzt einfach mal ohne juristisches Wissen einfach mal so behaupte ;)

@all .. mal eine andere Frage die mich beschäftigt ;)
Wenn man eine solche Tat plant .. was zieht man dafür an?
Geht man davon aus mit viel Blut in Berührung zu kommen?
Geht man das Risiko ein mit blutverschimerten Händen, Armen oder sonstwo am Körper, weil ja etwas durch die Kleidung durchsickern kann am morgen wenns hell wird oder direkt nach der Rückkehr zuhause so gesehen zu werden?
Oder plant man das so gut, dass man einen Ort sucht, an dem man sich völlig in Ruhre kpl. ausziehen und auf Blutspuren untersuchen kann und sich nicht der Gefahr aussetzt halbnackig und sich waschend neben dem Auto vor einem Container von einem schlaflosen Koblenzer der mal nachts schnell seine Zeitung oder Altglas wegbringt gesehen zu werden und man dafür einen Wasserkanister mitnimmt?


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

09.09.2012 um 12:35
@wieso1
Ich bin nicht so die Strategin und Taktikerin. Der Anwalt wird ihr geraten haben zu schweigen. aber warum? Keine Ahnung. Weil es da wirklich nichts entlastendes zu sagen gäbe? Oder um dann im Prozess für eine Überraschung zu sorgen und die Pläne des Staatsanwalts auszuhebeln? Ich sehe wohl, dass beides möglich wäre, aber mich damit gedanklich zu viel zu beschäftigen bereitet mir körperliches Unbehagen. ^^


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

09.09.2012 um 12:41
Also ich muss sagen, dass ich als Laie finde, dass sie sich nicht gerade unverdächtiger macht mir ihrem Schweigen. Zumindest fällt mir jetzt kein Grund ein, der sie schweigen lässt außer, dass sie etwas nicht preisgeben möchte.
Oder kann es einen Grund oder eine Taktik geben, warum ein Anwalt auch einem Unschuldigem in so einem Fall zum Schweigen raten würde?

Zu meiner Frage: das habe ich jetzt verstanden, dass es mehr geben muss als nur ihre Abwesenheit.
Ich hatte meine Frage aber anders gemeint. Ich versuche es mal so:
Also wenn ein Chirurg einem Patient den Blindarm entfernt, dann tut er das weil in den Lehrbüchern Kriterien stehen, die erfüllt sein müssen damit man von einem akuten und operationswürdigem Appendix spricht.
Tut mir leid, ich bin Laie in Rechtswesen und habe jetzt ein Beispiel genommen, was meinem Denken nahe liegt ;)
Und nun frage ich mich, ob es nicht einen Paragraf gibt, der genau regelt, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit man a) einen HB ausstellen kann, b) jemand so lange ohne Haftprüfung in U-Haft lässt (ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass sie und ihr Anwalt das klaglos akzeptieren) und dass man c) dann so weit geht ihren Vollnamen, ihr Bild, sowie ein Bild ihres Autos zu veröffentichen.
Ist es so, dass man für all das nur einmal das Kriterium erfüllen muss, dass auch für die U-Haft erfüllt werden muss (und welche(s) ist/sind das?
Oder müssen da schon für jeden einzelnen weiteren Schritt noch belastende Indizien oder gar Beweise vorhanden sein?
Es tut mir leid wenn ich mich grad verrennen sollte aber ich möchte das einfach gern wissen, ob das gesetzlich geregelt ist oder man im Grunde auch mit wenig stichfestem und einem StA der evtl schnelle Ergebnisse möchte, einiges möglich machen kann.


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

09.09.2012 um 12:41
@wieso1

Fakt ist doch sobald ein Anwalt eingeschaltet wird in einer Mordanklage ,das dann der Mandat auf anraten nichts mehr sagt.
Man nennt das auch das Recht zu Schweigen.
Erstmal müssen Beweise her dann können wir über den Supergau reden.

@atencion
Meine Anwort hat sich mit deiner überschnitten.
Das mit der Haftprüfung ist mir auch unklar.Während der UHaft kann der Anwalt diese ja des öfteren stellen sobald er den Haftgrund angreifen kann.
Warum sollte ein guter Anwalt seine Mandantin noch zig Monate schmoren lassen ?
Immerhin gibt es ja auch noch Kinder die man wieder sehen will.


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

09.09.2012 um 12:50
@sensibella

Für alles was Du aufführst gibt es klare Gesetze.
Guck mal STPO § 112,120,117,118


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

09.09.2012 um 12:51
@Willy danke, das ist mal eine Aussage. Ja, ich weiß ich hätte das auch selbst suchen können...Aber ich habe eben gehofft, dass jemand da ist, der das mal aus dem Ärmel schütteln kann. Also danke und ich werde mir das dann gleich mal durchlesen.


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

09.09.2012 um 13:01
@sensibella
Ich kann nur zur Haftprüfung etwas sagen. Die kann der Anwalt beantragen. Aber, soweit ich weiss, nur 1 mal in diesem halben Jahr. Diesen Antrag scheint er nicht gestellt zu haben. Hat also nix mit klaglos hinnehmen zu tun. Er hätte selbst aktiv werden müssen. Vielleicht sammelt er genauso wie die Kripo. Eine negativ ausgegangene Haftprüfung wäre ja auch fatal.


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

09.09.2012 um 13:06
@atencion danke. Klar, so weit hab ich mal wieder nicht gedacht, dass man eine Haftprüfung sicher nicht beantragt wenn man sich nicht eben auch gute Chancen ausrechnet. Ich bin immer wieder enzückt, wie du mir das Offensichtliche vor mein Brett zauberst ;)


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

09.09.2012 um 13:19
Ohje ich hatte das befürchtet.... das ist nicht so wie ich mir das dachte. Keine Wenn-Dann-Funktion. Da gibt es ja im Grunde gar keine wirkliche Aussage...
"...wenn er der Tat dringend verdächtig ist und ein Haftgrund besteht...."
Ich verstehe grad was @Verbum_peto damals meinte als er (sinngemäß) schrieb: 2 Anwälte 4 Meinungen.

Ich habe freilich auch die weiteren Paragrafen gelesen und mich belesen, wie Haftgrund definiert ist usw...Aber mir ist jetzt klar, warum mir niemand hier die Frage eindeutig beantworten konnte...
Weil es eben keine eindeutige Aussage gibt wie ich das gern hätte (z.B. kein Alibi + objektiver Beweis (Überwachungsbild, DNA...) = U-Haft.

Gut, ich habe das verstanden und bedanke mich bei allen, die sich die Mühe gemacht haben, mir das nahe zu bringen....

Übrigens muss ich grad über uns alle schmunzeln. Seit Wochen war hier tote Hose jetzt wirft die KP der Öffentlichkeit einen Happen hin (der im Grunde in keiner weise weiterführt) und wir sind alle wieder heftig am Diskutieren und das nicht nur über die neue Info....
Aber das ist ja auch gut, dass wieder Leben im Thread ist ;)


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

09.09.2012 um 13:27
@sensibella

Es gibt einen bedeutender Unterschied zwischen Haftprüfung und Haftbeschwerde der besteht darin, dass die Haftbeschwerde einen Devolutiveffekt hat. Die Prüfung wird also von einer höheren Instanz vorgenommen. Die Haftprüfung hat hingegen keinen Devolutiveffekt. Suspensiveffekt haben beide Behelfe nicht.
In der Begründetheit beider Rechtsbehelfe ist zu erörtern,ob der Haftbefehl wegen inhaltlicher Mängel oder wegen fehlender Haftvoraussetzungen aufzuheben (§ 120 StPO) oder ggf. außer Vollzug zu setzen ist (§ 116 StPO).
Dazu kommt, dass die Haftbeschwerde nur einmal eingelegt werden kann. Die Haftprüfung hingegen kann öfter durchgeführt werden

@atencion
Du meinst wahrscheinlich Haftbeschwerde .


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

09.09.2012 um 13:39
@Willy auch wenn ich mir zwar devulotiv und suspensiv übersetzen ist dieses Deutsch für mich nur langsam zu durchsteigen...aber wenn ich das jetzt richtig verstanden habe hast du es gerade verkehrt herum erklärt:

Die Haftbeschwerde ist ein Rechtsbehelf des Inhaftierten gegen den Haftbefehl. Die Beschwerde kann jederzeit eingelegt werden und ist nicht an Fristen gebunden. Das Rechtsmittel gegen die ablehnende Entscheidung auf die Haftbeschwerde hin ist die weitere Beschwerde (zuständig ist dann in der Regel das Oberlandesgericht gem. § 310 StPO).

Wikipedia: Haftbeschwerde

Auch dort und auf der StPO Seite las ich, dass die Haftprüfung nur einmal durchgeführt werden darf und zwar vom zuständigen Richter auf Antrag des Beschuldigten bzw. seines Anwalts.

Bei der Haftbeschwerde geht es wohl eher um Formales wenn ich das richtig verstehe und das wird wie du schriebst von einer höheren Instanz bewertet.

Also mich jetzt nicht hauen, ich habe gerade erst angefangen mich damit zu beschäftigen...


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

09.09.2012 um 13:40
@Willy
Jo, Willy, und jetzt das Ganze bitte nochmal auf deutsch! :)
Ich habs hier im forum gelesen und war der Meinung es ginge um Haftprüfung. Kann aber auch sein, dass es sich um Haftbeschwerde handelte. Ich verspreche, dass ich die von dir genannten Paragrafen lesen werde. Aber jetzt hab ich nicht den Nerv dazu. - Später oder ev. erst die Tage mal. Aber ich tus. :)


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

09.09.2012 um 13:56
@beha bzgl dem, was du vorhin schriebst: Entscheidungsgewalt und welchen Schluss Atencion daraus zieht...
Also wenn ich das recht verstehe meinst du, dass der direkte Erbe mehr oder minder stark die Hände mit im Spiel hatte....Oder hab ich das jetzt falsch verstanden?
Dann ist wiederum die Frage, warum HS so selbstlos sein sollte das für ihn zu erledigen?
Okay, weil er somit nicht erbunwürdig wird (wenn seine Beteiligung nicht erwiesen werden kann) und das Geld so gesichert ist.
Trotzdem stört mich irgendwas daran. Ich kann nur noch nicht sagen, was...

Aber um jetzt mal eine sinnvolle "Fremdsprache" ins Spiel zu bringen:

Isch geh jetzt on de Weiha zum bade ;)

Viel Spaß euch noch und bis denni!!!!


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

09.09.2012 um 14:01
@sensibella


Ich habe das jetzt aus dem Handgelenk geschüttelt werde das aber noch einmal nachlesen.
Guck mal hier.

http://www.juraforum.de/lexikon/haftbeschwerde


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

09.09.2012 um 14:03
@Willy
Nee, Willy, mein Köpfchen mag jetzt kein Jurazeugs. Später. ;) Muss auch gleich weg und verabschiede mich schon mal für ein Weilchen. :)


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

09.09.2012 um 14:46
die Seite hier ist ganz informativ was U-Haft, Haftprüfung und Haftbeschwerde angeht

http://www.justiz.nrw.de/Gerichte_Behoerden/Staatsanwaltschaft/Ermittlungsverfahren_Beteiligte/Untersuchungshaft/index.php (Archiv-Version vom 20.04.2012)


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

09.09.2012 um 15:32
wieso1 schrieb:
Daß die Polizei die Familie von Anfang an im Visier hatte, bin ich überzeugt. Sie hatten aber mit großer Wahrscheinlichkeit nichts in der Hand. Schliesslich ist die Verhaftung erst Monate später erfolgt. Also müßte die Polizei erst vor wenigen Wochen etwas gefunden haben, was zur Verhaftung führte. Ob vor der Verhaftung eine Hausdurchsuchung oder eine Durchsuchung der Autos stattgefunden hat - ist fraglich. Von daher ist es nicht ausgeschlossen, dass man sich quasi auf die Lauer legte und genau beobachtete, was die Familie so tat.
Ich könnte mir vorstellen, dass die KP bei der Hausdurchsuchung auch HS` Computer beschlagnahmt hat. Und vielleicht war der sehr gut passwortgeschützt und man hatte erstmal zu tun überhaupt Zugang zu bekommen?

In jedem Fall war doch die ganze Familie bei Facebook und so schlußfolgere ich, dass das Internet in deren Leben eben auch eine wichtige Rolle spielte. Tja, und die KP hat mit Sicherheit die Möglichkeit Daten zu rekonstruieren die Otto Normalverbraucher längst gelöscht glaubt. Gut möglich, dass HS sich da irgendwie verdächtig gemacht oder verstrickt oder verraten hat.


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