@wieso1 Solange ich keinen gesicherten Todeszeitpunkt lese ist für mich erstmal nichts erwiesen.
Jeder der sich auskennt weiß doch das es Toleranzen gibt.Es gibt gewisse Abhängigkeiten aber es lohnt nicht.Also nur Annahmen.
@lawine .Hört sich unglaublich an ist aber möglich. Also erstmal lesen ( Mantrailer Spürhunde )
Aus Wiki:
Mantrailing (engl. man „Mensch“ und trail „verfolgen“) ist die Personensuche unter Einsatz von Gebrauchshunden, die Mantrailer oder Personenspürhunde genannt werden. Dabei wird der hervorragende Geruchssinn der Hunde ausgenutzt.
Der Unterschied zwischen einem Mantrailer und anderen Suchhunden besteht darin, dass der Mantrailer bei der Suche verschiedene menschliche Gerüche voneinander unterscheiden kann und sich trotz vieler Verleitungen ausschließlich an den Geruchsmerkmalen der gesuchten Person orientiert.[1]
Mantrailer können nicht nur auf Spuren von Fußgängern eingesetzt werden, selbst die relative Abgeschlossenheit eines fahrenden Autos verhindert nicht, dass die Personen verfolgbare Spuren hinterlassen.[2] Mantrailer können, im Unterschied zu Fährtenhunden, auch in Gebäuden und auf bebauten Flächen eingesetzt werden.
@atencion Ich will dir nicht zu nahe treten,aber die Antwort hast Du dir selber gegeben:
"Die bisherigen Erkenntnisse deuten darauf hin" Das ist nichts genaues .Was bedeutet Donnerstagabend bis Freitagmorgen ?Wo fängt der Abend an und wann fängt der Morgen an ?
Beispiel die Tat war Freitagmorgen um 7:00 Uhr die Verdächtige war ev. aber schon um 7:00 Uhr oder Nachts zu Hause war ,was dann ?
Jeder RA will das ganz genau wissen und nicht einen Zeitraum von vielleicht 12 Stunden ?
Deshalb mein Einwand.
Text:
Die bisherigen Erkenntnisse deuten darauf hin, dass sich die Tat zwischen Donnerstagabend, 7. Juli, und Freitagmorgen, 8. Juli, ereignet hat.