Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)
11.09.2012 um 11:35@Willy
@Willy
1. Wenn die Polizei sagt,daß H.S. nicht zwischen 21.30 und 6.30 zu hause war,dann kannst Du sicher sein,daß sie dafür eindeutige Belege haben.Dieser Umstand ist nämlich die Grundlage für den Haftbefehl-
2. Wenn Du an der Beweisführung der KP zweifelst,dann sage mir bitte hier und jetzt,warum H.S es vorzieht seit Monaten in einer tristen Gefängniszelle zu hocken,anstatt den Mund aufzumachen und sagen ,wo sie sich aufgehalten hat.
3.Man kann nur aufspringen,wenn man wach ist.Es gibt durchaus ältere Menschen,die tief und fest schlafen.Warum auch immer Herr S. aufgestanden,Toilettengang,Geräusch ( gehen wir mal einfach davon aus,daß der Täter nicht wortwörtlich mit der Tür ins Haus gefallen ist) läßt der Auffindeort von Fr.S.darauf schliessen ,daß sie erst im letzten Moment wach geworden ist,wenn überhaupt.
4. Das ist jetzt überhaupt nicht bös gemeint,aber warum glauben so viele,daß ein solcher Mord mit einer lauten Geräuschkulisse verbunden ist.Wenn Herr S.den Täter noch bewußt wahrgenommen hat,wird seine Reaktion eher eine des Erstaunens,der Sprachlosigkeit gewesen sein.Erst dann folgt in der Regel eine laute Reaktion,sein es Hilfeschreie o.ä.Aber diese Gelegenheit hat er gar nicht mehr gehabt.Beim Zustechen verkrampft der Körper,das Opfer beugt sich unwillkürlich nach vorne,Luft entweicht evtl.schlagartig aus den Lungen etc.Der Tod dürfte innerhalb von Sekunden eingetreten sein.Vielleicht gab es noch ein lauteres Geräusch, als der Körper zu Boden ging,beim Fallen könnte etwas mitgerissen worden sein oder der Körper ist noch irgendwo angeschlagen.Dies kann das Geräusch gewesen sein,daß die Mieterin gehört hat.
@DinnerDream
Würdest Du im Gefängnis hocken,wenn Du bei Mordverdacht( denke nur mal an ihre Kinder ) einen Liebhaber als felsenfestes Alibi präsentieren könntest.So weit geht dann die "Liebe" wohl doch nicht.
@Willy
1. Wenn die Polizei sagt,daß H.S. nicht zwischen 21.30 und 6.30 zu hause war,dann kannst Du sicher sein,daß sie dafür eindeutige Belege haben.Dieser Umstand ist nämlich die Grundlage für den Haftbefehl-
2. Wenn Du an der Beweisführung der KP zweifelst,dann sage mir bitte hier und jetzt,warum H.S es vorzieht seit Monaten in einer tristen Gefängniszelle zu hocken,anstatt den Mund aufzumachen und sagen ,wo sie sich aufgehalten hat.
3.Man kann nur aufspringen,wenn man wach ist.Es gibt durchaus ältere Menschen,die tief und fest schlafen.Warum auch immer Herr S. aufgestanden,Toilettengang,Geräusch ( gehen wir mal einfach davon aus,daß der Täter nicht wortwörtlich mit der Tür ins Haus gefallen ist) läßt der Auffindeort von Fr.S.darauf schliessen ,daß sie erst im letzten Moment wach geworden ist,wenn überhaupt.
4. Das ist jetzt überhaupt nicht bös gemeint,aber warum glauben so viele,daß ein solcher Mord mit einer lauten Geräuschkulisse verbunden ist.Wenn Herr S.den Täter noch bewußt wahrgenommen hat,wird seine Reaktion eher eine des Erstaunens,der Sprachlosigkeit gewesen sein.Erst dann folgt in der Regel eine laute Reaktion,sein es Hilfeschreie o.ä.Aber diese Gelegenheit hat er gar nicht mehr gehabt.Beim Zustechen verkrampft der Körper,das Opfer beugt sich unwillkürlich nach vorne,Luft entweicht evtl.schlagartig aus den Lungen etc.Der Tod dürfte innerhalb von Sekunden eingetreten sein.Vielleicht gab es noch ein lauteres Geräusch, als der Körper zu Boden ging,beim Fallen könnte etwas mitgerissen worden sein oder der Körper ist noch irgendwo angeschlagen.Dies kann das Geräusch gewesen sein,daß die Mieterin gehört hat.
@DinnerDream
Würdest Du im Gefängnis hocken,wenn Du bei Mordverdacht( denke nur mal an ihre Kinder ) einen Liebhaber als felsenfestes Alibi präsentieren könntest.So weit geht dann die "Liebe" wohl doch nicht.