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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

20.781 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, 2011, Köln ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

08.07.2012 um 11:15
Dass BS "erbwürdig" ist, ergibt sich ja schon daraus, dass er den Audi A6 seines ermordeten Vaters schon lange fährt ( seit letztem Sommer?).


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

08.07.2012 um 11:20
Vielleicht melden sich einfach einmal ein paar "Kollegen" zu Wort, die im Niederfelder Weg wohnen?

Dann könnte es vielleicht neue Erkenntnisse geben?


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

08.07.2012 um 11:23
Wer wohnt zum Beispiel als NEUER MIETER im Niederfelder Weg 22. Er möge sich bitte hier "outen".


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

08.07.2012 um 11:26
@DolusDirectus
Sei mir nicht böse, aber ich empfehle denen, die direkt oder indirekt mit der Sache zu tun haben, hier in diesem Forum nichts mehr zu schreiben. Das erweitert nur das Suchgebiet der Kripo, für die sie gar nicht die Manpower hat und zieht womöglich weitere Unbeteiligte in einen DOPPELMORD rein.

Wer wirklich etwas weiß, das die Kripo noch nicht kennt und das zur Klärung des Falles beiträgt, der soll sich sofort an die Kripo wenden!


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

08.07.2012 um 11:28
@Singaporesling

Das ist ein sehr guter Hinweis! Ich glaube, dass die Kripo im jetzigen Stadium jede nur erdenkliche Hilfe- vielleicht auch und gerade von uns- benötigt!


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

08.07.2012 um 11:29
Tja, jetzt braeuchte ich mal wieder einen Rechtsexperten.
Nach dem was ich auf Wiki und im BGB dazu gefunden habe, muss ein Nacherbe die Erbwuerdigkeit anfechten. Wenn dies niemand tut, gilt derjenige wohl als erbwuerdig, wenn ichs recht verstehe.
Ausserdem gilt als erbunwuerdig "wer den Erblasser vorsätzlich und widerrechtlich getötet oder zu töten versucht oder in einen Zustand versetzt hat, infolge dessen der Erblasser bis zu seinem Tode unfähig war, eine Verfügung von Todes wegen zu errichten oder aufzuheben".
Ich interpretiere das so, dass ein Nachweis (also ein rechtskraeftiges Urteil??) erforderlich ist und der blosse Verdacht nicht ausreicht um die Erbwuerdigkeit anzufechten.. (??? - Juristen ^^)
Mit der Erbunwürdigkeit (sowohl bei der gesetzlichen als der gewillkürten Erbfolge) soll festgestellt werden, dass eine bestimmte Person nicht das Recht hat, zu erben. Die Einzelheiten hierzu sind in den § 2339 ff. BGB geregelt.

Den Antrag kann jeder stellen, dem der Wegfall dieser Person als Erben zugute käme. Die Geltendmachung der Erbunwürdigkeit erfolgt im Wege der Gestaltungsklage durch Anfechtungsklage beim Amts- bzw. Landgericht (je nach Streitwert).

Anfechtungsfrist
1 Jahr ab Kenntnis des Anfechtungsgrundes, längstens 30 Jahre nach dem Erbfall. Die Anfechtung ist allerdings ausgeschlossen, wenn der Erblasser selbst dem Erbunwürdigen verziehen hat § 2343.
Wikipedia: Erbunwürdigkeit

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/BJNR001950896.html#BJNR001950896BJNG019802377


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

08.07.2012 um 11:36
@atencion
Der Rechtspfleger beim Nachlassgericht (Amtsgericht) ist für die Erteilung/ Aushändigung zuständig.

Er bedient sich bei der Ermittlung zur Frage der Erbunwürdigkeit sämtlicher ihm zur Verfügung stehender Erkenntnisquellen , die allerdings nicht mit denen der Kripo/ BKA etc. vergleichbar sind.

Aber wird alle diese Personengruppen zur Erlangung seiner Entscheidung erforderlichen Erkenntnisquellen ausschöpfen !


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

08.07.2012 um 11:40
@atencion
Abgestellt wirdvhierbei auf den Momennt der Entscheidung! Sollte der Nachlasspfleger den Erbschein " nach besten Wissen" erteilt haben und es stellt sich im Nachgang dazu heraus, dass die Erteilung nicht rechtender, kann der Erbschein auch wieder eingezogen werden, was allerdings nicht so leicht ist.


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

08.07.2012 um 11:47
@DolusDirectus
Ja, habe schon weitergesucht und noch gefunden, was man alles bei der Beantragung des Erbscheins angeben nachweisen muss. Aber.. ich denke da gilt dasselbe.. Die Erbunwuerdigkeit muss ja erwiesen sein. Und das ist sie nicht. Aber das sagt nichts ueber Schuld/Mittaeterschaft oder Unschuld aus.
Er hat den Antrag auf Erbschein anscheinend gestellt. Und wenn es keine Anfechtungsklage gibt, und er alle noetigen Nachweise erbringen konnte, dann wird der Schein auch erteilt.
Man kann ihn ja auch nachtraeglich anfechten.
Zitat von atencionatencion schrieb:1 Jahr ab Kenntnis des Anfechtungsgrundes, längstens 30 Jahre nach dem Erbfall.
Kenntnis des Anfechtungsgrundes.. heisst fuer mich Kenntnis davon, dass er definitiv was mit dem Mord zu tun hatte. Und diese Kenntnis hat halt niemand. Das sagt aber nichts anderes als die Polizei auch sagt: Keine Anhaltspunkte.


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

08.07.2012 um 11:51
@DolusDirectus


Das stimmt so nicht. Er benutzt den Wagen. Solange sich niemand beschwert, hat das mit dem Erbschein garnichts zu tun.


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

08.07.2012 um 11:53
@Katinka1971

Korrekt !


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

08.07.2012 um 12:03
@Katinka1971

Es geht doch nicht um die bloße Weiternutzung eines gebrauchten Fahrzeuges.


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

08.07.2012 um 12:09
@DolusDirectus

Du wirst aber zustimmen, dass der Rechtspfleger vor Erteilung diskret mal bei der StA nachfragt. Gerade im Hinblick auf die Brisanz des Falles.

Und würde nur der Hauch der Möglichkeit einer Beteiligung von BSbestehen, wäre wohl kein Wrbschein erteilt worden.


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

08.07.2012 um 12:11
@Verbum_peto


Natürlich nicht, aber solange du nichts auf dich umzuschreiben versuchst, brauchst du keinen Erbschein.

Solange du z.B. nicht ans Konto gehst oder das Haus auf dich umschreibst, passiert garnichts.

Das heißt nicht, dass er keinen Erbschein hat, aber er könnte eben auch ohne ihn das Haus vermieten oder den Wagen nutzen, das Haus ausräumen usw.! Solange sich niemand offiziell beschwert und ein Nachweis erforderlich ist.


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

08.07.2012 um 12:12
Zitat von Verbum_petoVerbum_peto schrieb:Und würde nur der Hauch der Möglichkeit einer Beteiligung von BSbestehen, wäre wohl kein Wrbschein erteilt worden.
Und womit sollte der Rechtspfleger das dann BS gegenueber begruenden?


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

08.07.2012 um 12:17
Außerdem muss er dann ja auch erstmal Kenntnis davon haben. Nur weil es ein schlimmer Doppelmord ist, der uns alle sehr berührt, heißt es ja nicht, dass er das auch schon wissen muss, wenn der Sohn kommt.
Ich weiß ja nicht, ober es automatisch eine Mitteilung bei Gewaltverbrechen mit Todesfolge ans zuständige Gericht gibt.


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

08.07.2012 um 12:20
@atencion

Ich könnte mir auch nicht vorstellen, dass die Unterstellung ohne Beweise für sowas reicht.

Das ist doch genauso wie wenn jemand sich was nimmt ohne Erbanspruch, wenn sich das rausstellt muss man zurückzahlen bzw. zurückgeben.


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

08.07.2012 um 12:24
Die Begründung des Rechtspflegers wäre mögliche Erbunwürdigkeit.

Aber bei dem Namen und dem Aufsehen, den derFall in Ko erregt hat.

Du musst ja als Antragsteller mögliche Erben mit angeben. Die werden angeschrieben. Und wenn, wie hier im Forum berichtet, es schon Streit um die Bestattung gegeben hat, dann wird es aus dieserEcke wohl auch entsprechende Hinweise geben.


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

08.07.2012 um 12:25
Gab es denn wirklich Streit? Oder heißt es das nur?


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

08.07.2012 um 12:26
Weiß jemand um welchen Verwandtschaftsgrad es sich dabei handelt .. Geschwister oder Neffen/Nichten der Opfer?


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